Mit Inkrafttretens des neuen Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) am 06.03.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 70 vom 05.03.2025) sind auch Änderungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) erfolgt. Ausweislich Artikel 2 wurden Gebührensätze für individuell zurechenbare Leistungen im Zusammenhang mit der nEHS-Kontoführung an die Höhe der Gebührensätze für Leistungen auf Grundlage des TEHG angepasst; vgl. § 16 Abs. 1 BEHG (neu).
Das bedeutet, dass alle Anträge auf die dort aufgeführten Leistungen mit dem Tag des Inkrafttretens des TEHG am 06.03.2025 nach neuem Recht zu behandeln sind. Die neuen Gebührensätze sind wie folgt:
- Eröffnung eines Handelskontos: 393 €
- Verwaltung eines Handelskontos pro Handelsperiode: 649 €
- Umfirmierung eines Kontoinhabers eines Handelskontos: 280 €
- Änderung einer Kontovollmacht eines Handelskontos: 140 €