Unsere Ziele
Es ist unser Ziel, den Emissionshandel zum ökologischen und ökonomischen Erfolg zu führen. Wir tragen damit maßgeblich dazu bei, die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bis zum Jahr 2045 sollen ebenso viele Treibhausgasemissionen gebunden wie emittiert werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Als vollziehende Behörde agieren wir in einem Spannungsfeld zwischen , Politikberatung und Wissenstransfer: Wir setzen die politischen Rahmenbedingungen um und arbeiten dabei eng mit den Unternehmen zusammen, deren Anlagen, Luftfahrzeuge, Schiffe oder Brennstoffe dem Emissionshandel unterliegen. Wir unterstützen die Arbeit von und sind auch Kontaktstelle für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Bundesländer und die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden. National und international wirken wir an der Weiterentwicklung des Emissionshandels mit und sind außerdem nationale Zustimmungsstelle für Klimaschutzprojekte, die nach dem unter der Klimarahmenkonvention durchgeführt werden.
Unsere Mitarbeiter*innen sind dem Leitbild des Umweltbundesamtes verpflichtet.
Aufgaben
Europäischer Emissionshandel 1
Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), sind seit 2004 die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) in Deutschland. Am EU-ETS 1 nehmen in Deutschland Betreiber von großen Energieanlagen und energieintensiven Industrieanlagen sowie Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen teil.
Zu unseren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug des Emissionshandels gehören die Zuteilung von Emissionsberechtigungen und die Steuerung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland ebenso wie die Überwachung der jährlichen Emissionsberichterstattung und der erforderlichen Emissionsberechtigungen. Auch das Kontomanagement für alle Konten im deutschen Teil des EU-Emissionshandelsregisters () realisieren wir und überwachen unabhängige Prüfstellen bei der Verifizierung von Emissionsdaten.
Nationaler Emissionshandel / Europäischer Emissionshandel 2
Seit 2021 ergänzt der nationale Emissionshandel (nEHS) den EU-ETS 1 auf nationaler Ebene um die Sektoren Wärme und Verkehr. Analog zum EU-ETS 1 sind wir auch mit dem Vollzug des nEHS beauftragt. Dazu gehört neben dem Kontomanagement im nEHS- unter anderem auch die Durchsetzung der Berichterstattung und die Verantwortlichkeit für den Verkauf von nEHS-Zertifikaten.
Ab 2028 umfasst der Europäischen Emissionshandel auch Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Dieses System wird als Europäischer Emissionshandel 2, kurz EU-ETS 2 bezeichnet und wird den nEHS größtenteils ablösen. Bereits seit 2024 gibt es eine Berichtspflicht für betroffene Unternehmen.
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Im Rahmen des -Grenzausgleichssystems (CBAM) sind wir für die nationale Umsetzung und den Vollzug der entsprechenden EU-Vorgaben in Deutschland zuständig. Dazu gehören insbesondere die Zulassung der verpflichteten Unternehmen, die Überwachung der Berichterstattung zu eingebetteten sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abgabe von CBAM-Zertifikaten.
Klimaschutzprojekte, Upstream-Emission-Reduction-Verordnung
Wir forschen und beraten zu den neuen kooperativen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sowie zu zukunftsfähigen Ansätzen im freiwilligen Kohlenstoffmarkt, worunter auch die Berechnung und der Ausgleich der und -fahrten der Bundesregierung fallen. Darüber hinaus führen wir den Vollzug nach der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) fort.
Strompreiskompensation
Wir sind für die Bewilligung und Auszahlung von Beihilfen an stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten () verantwortlich.
Berichtspflichten und Weiterentwicklung
Im Sinne der Transparenz erfüllen wir nationale und internationale Berichtspflichten und wirken darüber hinaus an der Weiterentwicklung von Emissionshandelssystemen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen (Paris-Abkommen) mit.
Wir unterstützen überdies zahlreiche Nicht-EU-Staaten, die einen eigenen Emissionshandel etablieren möchten. Workshops und Besuche von Delegationen helfen bei dem internationalen Informationsaustausch.
Elektronische Kommunikation und Kundenservice
Sämtliche Verfahren der Vollzüge, für die wir verantwortlich sind, werden vollständig softwaregestützt und elektronisch abgewickelt. Unternehmen werden zudem durch stringente Kommunikation und einem eigenen Kundenservice zu allen Fragen rund um den Emissionshandel unterstützt.
Organigramm
Unser Standort ist Berlin und wir sind Teil des Fachbereichs V – Klimaschutz, Energie und Deutsche Emissionshandelsstelle. Die DEHSt setzt sich zusammen aus den Abteilungen V 2 „Industrieanlagen, Klimaschutzprojekte, Kundenservice und Rechtsangelegenheiten“, V 3 „Energieanlagen, Luft- und Seeverkehr, Register und ökonomische Grundsatzfragen“ und V 4 „Brennstoffemissionshandel, IT-Anwendungen und Emissionsüberwachung im Emissionshandel“.