Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Die DEHSt kennenlernen

Wir sind Teil des Fachbereichs V des Umweltbundesamts

Letzte Aktualisierung 12.06.2026

Wir sind die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS 1), nationalen Emissionshandels (nEHS) sowie des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM). Für den ökologischen und ökonomischen Erfolg des Emissionshandels arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen. Zudem sind wir Anlaufstelle für internationale Klimaschutzprojekte und Fragen des freiwilligen Kohlenstoffmarkts.

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Unsere Ziele

Arbeiten für die DEHSt?

Für Mensch und Umwelt − dafür arbeitet das Umweltbundesamt (UBA) seit fast 50 Jahren. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Fachbereich V gibt es seit 2004. Ob Natur-, Ingenieurs-, Rechts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften − bei uns⁠ sind fast alle Fachrichtungen vertreten. Möchten Sie für eine moderne wissenschaftliche Behörde arbeiten? Hier sind Sie richtig.

Es ist unser Ziel, den Emissionshandel zum ökologischen und ökonomischen Erfolg zu führen. Wir tragen damit maßgeblich dazu bei, die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Bis zum Jahr 2045 sollen ebenso viele Treibhausgasemissionen gebunden wie emittiert werden, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Als vollziehende Behörde agieren wir in einem Spannungsfeld zwischen , Politikberatung und Wissenstransfer: Wir setzen die politischen Rahmenbedingungen um und arbeiten dabei eng mit den Unternehmen zusammen, deren Anlagen, Luftfahrzeuge, Schiffe oder Brennstoffe dem Emissionshandel unterliegen. Wir unterstützen die Arbeit von und sind auch Kontaktstelle für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, die Bundesländer und die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden. National und international wirken wir an der Weiterentwicklung des Emissionshandels mit und sind außerdem nationale Zustimmungsstelle für Klimaschutzprojekte, die nach dem unter der Klimarahmenkonvention durchgeführt werden.

Unsere Mitarbeiter*innen sind dem Leitbild des Umweltbundesamtes verpflichtet.

Zum Leitbild

Aufgaben

DEHSt

Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

City Campus - Haus 3, Eingang 3A
Buchholzweg 8
13627 Berlin

E-Mail: emissionshandel@dehst.de

Europäischer Emissionshandel 1

Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), sind seit 2004 die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) in Deutschland. Am EU-ETS 1 nehmen in Deutschland Betreiber von großen Energieanlagen und energieintensiven Industrieanlagen sowie Luftfahrzeugbetreiber und Schifffahrtsunternehmen teil.

Zu unseren Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug des Emissionshandels gehören die Zuteilung von Emissionsberechtigungen und die Steuerung der Versteigerung von Emissionsberechtigungen in Deutschland ebenso wie die Überwachung der jährlichen Emissionsberichterstattung und der erforderlichen Emissionsberechtigungen. Auch das Kontomanagement für alle Konten im deutschen Teil des EU-Emissionshandelsregisters () realisieren wir und überwachen unabhängige Prüfstellen bei der Verifizierung von Emissionsdaten.

Nationaler Emissionshandel / Europäischer Emissionshandel 2

Seit 2021 ergänzt der nationale Emissionshandel (nEHS) den EU-ETS 1 auf nationaler Ebene um die Sektoren Wärme und Verkehr. Analog zum EU-ETS 1 sind wir auch mit dem Vollzug des nEHS beauftragt. Dazu gehört neben dem Kontomanagement im nEHS- unter anderem auch die Durchsetzung der Berichterstattung und die Verantwortlichkeit für den Verkauf von nEHS-Zertifikaten.

Ab 2028 umfasst der Europäischen Emissionshandel auch Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren. Dieses System wird als Europäischer Emissionshandel 2, kurz EU-ETS 2 bezeichnet und wird den nEHS größtenteils ablösen. Bereits seit 2024 gibt es eine Berichtspflicht für betroffene Unternehmen.

CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Im Rahmen des -Grenzausgleichssystems (CBAM) sind wir für die nationale Umsetzung und den Vollzug der entsprechenden EU-Vorgaben in Deutschland zuständig. Dazu gehören insbesondere die Zulassung der verpflichteten Unternehmen, die Überwachung der Berichterstattung zu eingebetteten sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abgabe von CBAM-Zertifikaten.

Klimaschutzprojekte, Upstream-Emission⁠-Reduction-Verordnung

Wir forschen und beraten zu den neuen kooperativen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris sowie zu zukunftsfähigen Ansätzen im freiwilligen Kohlenstoffmarkt, worunter auch die Berechnung und der Ausgleich der und -fahrten der Bundesregierung fallen. Darüber hinaus führen wir den Vollzug nach der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) fort. 

Strompreiskompensation

Wir sind für die Bewilligung und Auszahlung von Beihilfen an stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten () verantwortlich.

Berichtspflichten und Weiterentwicklung

Im Sinne der Transparenz erfüllen wir nationale und internationale Berichtspflichten und wirken darüber hinaus an der Weiterentwicklung von Emissionshandelssystemen und internationalen Klimaschutzvereinbarungen (Paris-Abkommen) mit.

Wir unterstützen überdies zahlreiche Nicht-EU-Staaten, die einen eigenen Emissionshandel etablieren möchten. Workshops und Besuche von Delegationen helfen bei dem internationalen Informationsaustausch.

Elektronische Kommunikation und Kundenservice

Sämtliche Verfahren der Vollzüge, für die wir verantwortlich sind, werden vollständig softwaregestützt und elektronisch abgewickelt. Unternehmen werden zudem durch stringente Kommunikation und einem eigenen Kundenservice zu allen Fragen rund um den Emissionshandel unterstützt.

Organigramm

Unser Standort ist Berlin und wir sind Teil des Fachbereichs V – Klimaschutz, Energie und Deutsche Emissionshandelsstelle. Die DEHSt setzt sich zusammen aus den Abteilungen V 2 „Industrieanlagen, Klimaschutzprojekte, Kundenservice und Rechtsangelegenheiten“, V 3 „Energieanlagen, Luft- und Seeverkehr, Register und ökonomische Grundsatzfragen“ und V 4 „Brennstoffemissionshandel, IT-Anwendungen und Emissionsüberwachung im Emissionshandel“.

Aufbau der DEHSt
Organigramm des Fachbereichs V im Umweltbundesamt, das den Aufbau der Deutschen Emissionshandelsstelle zeigt Quelle: DEHSt

Die Leitung der DEHSt

Abteilungsleitungen

Juliane Steegmann

vom:

Prof. Dr. Daniel Klingenfeld

vom:

Christoph Kühleis

vom: