Nationaler Emissionshandel: Start des nationalen Registers (14)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über die aktuellen Neuigkeiten zum Vollzug des nationalen Emissionshandels. Unser aktueller Schwerpunkt liegt auf den Themen Registerführung und Veräußerung von Emissionszertifikaten.

Zur Erinnerung:

BEHG-Verantwortliche müssen für jede Tonne CO2, die durch die Verbrennung der vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe entstehen wird, ein Emissionszertifikat erwerben und bei der DEHSt abgeben.

Erstmalig berichten Sie bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 und müssen bis zum 30.09.2022 die entsprechenden Emissionszertifikate erworben haben und diese abgeben.

Die Eintragung von Emissionen und die Abgabe von Emissionszertifikaten erfolgt im nationalen Emissionshandelsregister (nEHS-Register). Die Anmeldung hierfür ist ab sofort möglich.

Die Emissionszertifikate werden voraussichtlich ab Oktober 2021 an der durch die European Energy Exchange AG (EEX) betriebene Energiebörse in Leipzig veräußert werden.

Im Folgenden gehen wir auf die wesentlichen Aspekte zu den Themen Registerführung und Veräußerung näher ein.

Register und Elektronische Kommunikation

BEHG-Verantwortliche haben seit dieser Woche die Möglichkeit, über das nEHS-Register die Eröffnung von Compliance-Konten zu beantragen: https://nehs-register.dehst.de/. Um Emissionszertifikate halten, handeln und abgeben zu können, benötigt jeder Verantwortliche ein so genanntes Compliance-Konto. Darüber hinaus ist ein Registerkonto, Compliance- oder Handelskonto auch notwendig, um am Verkaufsverfahren der Emissionszertifikate teilzunehmen.

Das Kontoeröffnungsverfahren verläuft in zwei Schritten: der Registrierung und der anschließenden Kontoantragsstellung.

Zunächst müssen sich Kontoinhaber (KI) und kontobevollmächtigte Personen (kbP) einzeln registrieren. Die Registrierung dient der Erfassung der Daten von KI und kbP sowie der Übermittlung von Nachweisunterlagen. Während der Registrierung erfolgt außerdem die Authentifizierung der KI und der kbP. Dafür steht für natürliche Personen die Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder für juristische Personen die Authentifizierung über ELSTER zur Verfügung.

Sofern diese Methoden durch den KI nicht genutzt werden können, muss der Kontoantrag zusammen mit etwaigen Nachweisunterlagen des KI über die Virtuelle Poststelle (VPS) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) an die DEHSt übermittelt werden. In diesem Fall muss der Kontoantrag rechtsgültig unterschrieben sein. Falls kbP weder die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises noch die Authentifizierung über ELSTER nutzen können, müssen sie ihre Identität über Nachweisunterlagen, wie beispielsweise einer Kopie ihres Personalausweises, nachweisen und diese direkt im nEHS-Register übermitteln.

Nach Abschluss dieser Registrierung erhalten KI und kbP Zugang zu einem gesicherten Login-Bereich, in dem sie zunächst Ihre Zwei-Faktor-Authentifizierung mithilfe einer OTP-Smartphone-App oder eines Hardware-Token-Generators einrichten müssen. Anschließend kann nach erfolgtem Login, der KI oder der kbP einen Antrag auf Kontoeröffnung stellen. Im Kontoantrag müssen der KI und die kbP mit den jeweiligen Personenkennungen dem Konto zugeordnet, sowie einige Sicherheitseinstellungen für das Konto festgelegt werden.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf der DEHSt-Webseite, damit Sie vor der Antragstellung sämtliche Daten und für Sie notwendige Nachweisunterlagen bereit haben. Im Mai erfolgt zur elektronischen Kommunikation im nEHS-Register außerdem noch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Darauf werden wir auf unserer Webseite hinweisen.

Die Eröffnung von Handelskonten wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal möglich sein.

Veräußerung von Zertifikaten

Der Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS) erfolgt auf einer Verkaufsplattform, die von der Leipziger Energiebörse, der European Energy Exchange AG (EEX), bereitgestellt wird. Die EEX erhielt am 15.03.2021 den Zuschlag und damit das Mandat zur Durchführung der Veräußerung von Emissionszertifikaten des nEHS während der Festpreisphase. Der Start des Verkaufs im laufenden Jahr ist ab Oktober geplant: An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 zunächst Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs von der EEX veröffentlicht. Der Festpreis für ein Emissionszertifikat und damit für eine Tonne CO2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 Euro bzw. 0,0058 Euro einschließlich MwSt.) an. Weitere Entgelte fallen nicht an.

Inverkehrbringer und andere nach dem BEHG zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Webseite veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder "Intermediär") zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend.

Im Rahmen der Zulassung zum Verkauf ist vom Antragsteller u.a. ein Konto im nEHS-Register bei der EEX anzugeben, d.h. die Teilnehmer am Verkauf müssen zum Zeitpunkt des Antrags über ein Registerkonto bei der DEHSt verfügen. Die Registerkontoeröffnung bei der DEHSt kann, wie oben beschrieben, ab sofort erfolgen.

Weitere Rahmendaten zum Verkauf und den Zulassungsbedingungen an der EEX werden wir Ihnen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung stellen.

Newsletter

Falls noch nicht geschehen, empfehlen wir, unseren Newsletter zum nationalen Emissionshandel zu abonnieren, mit dem wir regelmäßig über alle wesentlichen Neuerungen informieren.

Weitere Auskünfte

Fragen richten Sie gerne an den Kundenservice der DEHSt. Aufgrund der aktuellen coronabedingten Restriktionen steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice unter der Rufnummer +49 (0) 30 8903-5080 bis auf Weiteres nur eingeschränkt zur Verfügung. Bitte schicken Sie Ihre Fragen daher möglichst per E-Mail an E-Mail: nationaler-emissionshandel@dehst.de.

Wir werden sie schnellstmöglich bearbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter V "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt

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