Wir haben einen Leitfaden zum Anwendungsbereich sowie zur Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen im EU-ETS 2 für die Berichtsphase 2024-2026 auf unserer Website veröffentlicht. Verantwortliche Unternehmen erhalten mit diesem Leitfaden einen Überblick über den Anwendungsbereich des EU-ETS 2 und die Pflichten während der Berichtsphase 2024 bis 2026. Im Leitfaden wird beschrieben, wie die Anforderungen der EU-Monitoring-Verordnung an die Überwachung und Berichterstattung von CO2-Emissionen aus einem in Verkehr gebrachten Brennstoff in Deutschland praktisch umgesetzt werden. Er soll darüber hinaus Unternehmen dabei unterstützen, ihren Antrag auf Emissionsgenehmigung und ihren Überwachungsplan in der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ zu erstellen.
Zudem haben wir die FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ bereitgestellt. Um einen EU-ETS-2-Überwachungsplan in der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ anzulegen, muss zunächst die XML-Datei des genehmigten BEHG-Überwachungsplans aus der FMS-Anwendung „BEHG-Überwachungsplan“ für das Kalenderjahr 2024 einmalig in die FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ importiert werden. Damit soll zusätzlicher Aufwand auf Seiten der Verantwortlichen für die mehrmalige Eingabe derselben Daten vermieden werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise im Kapitel 5.2 des Leitfadens.
Darüber hinaus haben wir Video-Klickanleitungen für die FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“ zur Verfügung gestellt. Diese veranschaulichen die grundlegenden Funktionalitäten der FMS-Anwendung „3-in-1-Überwachungsplan“.
Die „alte“ FMS-Anwendung „BEHG-Überwachungsplan“ wird nach Ablauf der Einreichungsfrist des EU-ETS-2-Überwachungsplans abgeschaltet. Sie wird dann in der Liste der aktuellen Anwendungen in FMS nicht mehr geführt werden. Beachten Sie hierzu bitte ebenfalls unsere Hinweise im Kapitel 5.2 des Leitfadens.
Zur FMS-Anwendung "3-in-1-Überwachungsplan"
Video-Klickanleitung für die FMS-Anwendung "3-in-1-Überwachungsplan"
Leitfaden EU-ETS 2 für die Berichtsphase 2024 bis 2026