Zuständig für die Akkreditierung in Deutschland ansässiger Prüfstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). Akkreditiert werden können im Grundsatz nur juristische Personen oder Personengesellschaften.
Die DAkkS ist eine beliehene Stelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie nimmt nach dem Akkreditierungsstellengesetz und der darauf beruhenden Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) die Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wahr. Die Zuständigkeit für die Akkreditierung von Prüfstellen in Deutschland ergibt sich damit unmittelbar aus Artikel 55 Absatz 1 der EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung.
Wenn Sie Fragen zu Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens, zu Ansprechpartner*innen oder zu erbringenden Nachweisen etc. haben, kontaktieren Sie bitte die DAkkS.
Die DAkkS führt auf ihrer Internetseite ein Verzeichnis der von ihr akkreditierten Prüfstellen im Bereich des EU-Emissionshandels (vergleiche Artikel 76 Absatz 1 EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung). Die Akkreditierung erfolgt spezifisch für Tätigkeitsgruppen (vergleiche Artikel 44 in Verbindung mit Anhang I EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung).
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