Im Düngemittelsektor gab es eine Änderung der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code), die sich auf den Bericht für das erste Quartal 2025 auswirken kann.
Seit dem 01.01.2025 wurde der KN-Code 3102 10 10 durch drei neue KN-Codes ausgetauscht und damit ausdifferenziert. Für CBAM-Berichte ab Q1/2025 müssen Sie als berichtspflichtiger Anmelder die neuen KN-Codes verwenden:
3102 10 12 Harnstoff in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT
3102 10 15 Harnstoff in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT
3102 10 19 Harnstoff, anderer