Mandatierung eines ISM-Managers

Ein Schiffseigner kann die Verantwortung für den Betrieb seiner Schiffe und die Erfüllung der EU-ETS-1-Pflichten an eine andere Organisation oder Person durch eine Mandatierung übertragen. Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass die mandatierte Person oder Organisation den Schiffseigner als ISM-Manager vertritt. Die weiteren inhaltlichen Anforderungen an das Mandat wurden durch die Europäische Kommission festgelegt (vgl. Art. 1 Abs. 3 (EU) 2023/2599). Wir empfehlen, unsere Formularvorlage zu nutzen, da sie den Vorgaben der Europäischen Kommission und unseren Anforderungen entspricht. Die Mandatierung ist sowohl vom Schiffseigner als auch vom ISM-Unternehmen qualifiziert elektronisch zu signieren und über die DEHSt-Plattform im Rahmen des Verfahrens zur Eröffnung eines Seeschiffsbetreiberkontos bei der DEHSt elektronisch einzureichen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: