Veröffentlichung ergänzender Formulare zum Antragsverfahren sowie Nachweise der ökologischen Gegenleistungen

Neben der elektronischen Anwendung des FMSCL-Kompensation“ müssen Sie die folgenden ergänzenden Formulare bei der Antragstellung ebenfalls verpflichtend nutzen:

  • Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge,
  • Berechnungsformular für die Brennstoffmengen, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmeerzeugung entfallen (sofern erforderlich).

Diese wurden nun um die Brennstoffe gemäß Anlage 1 des BEHG erweitert. Diese Brennstoffe fallen ab dem Jahr 2023 in den Anwendungsbereich des nEHS und sind deshalb ab dem Abrechnungsjahr 2023 im Rahmen der Antragstellung gemäß BECV grundsätzlich zu beachten.

Neben der elektronischen Anwendung des FMSNachweise öGL“ stehen die folgenden ergänzenden Formulare zur Verfügung:

  • Nachweis einer Maßnahme zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses (dieses Formular ist verpflichtend zu nutzen, falls erforderlich)
  • Selbsterklärung zum Nachweis des nicht zertifizierten Energiemanagementsystems entsprechend Umsetzungsstufe 3 (dieses Formular ist verpflichtend zu nutzen, falls erforderlich)
  • Tool zur Berechnung des Kapitalwerts nach DIN EN ISO 17463/Valeri-Norm (dieses Formular ist nicht verpflichtend zu nutzen)

Die einzelnen Hilfestellungen finden Sie unter den nachfolgenen Links.