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Die gesetzliche Frist für die Einreichung des verifizierten Zuteilungsdatenberichts für das Berichtsjahr 2022 (ZDB 2022) ist der 31.03.2023 (vgl. Artikel 3 EU-Anpassungsverordnung, EU 2019/1842). Sie haben jedoch die Möglichkeit, diesen ZDB bei Bedarf bis zum 30.04.2023 einzureichen, ohne dass dies nachteilige Folgen für Sie nach sich zieht.
Für Ihre Erstellung des ZDB 2022 steht die FMS-Anwendung zur Verfügung. Auf unserer Internetseite finden Sie zudem im Abschnitt "Zuteilungsdatenbericht" die folgenden Hilfestellungen:
Ebenfalls im Abschnitt "Zuteilungsdatenbericht" finden Sie den aktualisierten Teil 5 des Leitfadens Zuteilung 2021-2030. Die Aktualisierung betrifft unter anderem die Themen:
Eine Übersicht aller wesentlichen Aktualisierungen finden Sie hinter dem Inhaltsverzeichnis unter „Versionshinweise“. Bitte machen Sie sich mit dem aktualisierten Leitfaden vertraut und verwenden Sie die geänderte Version für den Zuteilungsdatenbericht 2022.