Deutsche Emissionshandelsstelle

BEHG-Novelle

a) Anwendungsbereich:

Am 16.11.2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des BEHG (BGBl. I S. 2006) in Kraft getreten. Mit diesem wurden unter anderem der Anwendungsbereich des BEHG angepasst sowie einzelne, wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen für den Zeitraum ab 2023 vorgenommen.

Anknüpfungspunkt für die Pflichten im nationalen Emissionshandel ist dabei weiterhin grundsätzlich das Entstehen der Energiesteuer für den jeweils in Verkehr gebrachten Brennstoff.

Ein Brennstoff gilt nach dem BEHG als in Verkehr gebracht, wenn für diesen eine Steuerpflicht nach den in § 2 Absatz 2 Satz 1 des BEHG genannten Tatbeständen des EnergieStG entsteht. Besonders zu beachten ist, dass mit der Änderung des BEHG die Entstehungstatbestände nach § 14 Absatz 2, § 23 Absatz 1 und 1a EnergieStG in § 2 Absatz 2 Satz 1 BEHG gestrichen wurden.

Konkretisiert wurde zudem die Regelung für Kohlen. So gelten diese über § 2 Absatz 2 Satz 1 des BEHG hinaus nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des BEHG auch als in Verkehr gebracht, soweit sie nach § 37 Absatz 2 Nr. 3 (als Kraft- oder Heizstoff zur Stromerzeugung) oder Nr. 4 (als Heizstoff für Prozesse und Verfahren nach § 51) EnergieStG energiesteuerfrei verwendet werden, sofern diese Mengen an Kohle nicht in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage verwendet werden. BEHG-Verantwortlicher ist in diesen Fällen der Verwender.

Ab 2024 gelten darüber hinaus Brennstoffe nach § 2 Absatz 2a BEHG, als in Verkehr gebracht, wenn sie in nicht emissionshandelspflichtigen Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Abfällen verwendet werden, die entweder nach Nummer 8.1.1 oder Nummer 8.1.2 mit dem Hauptbrennstoff Altöl nach Anhang 1 zu der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einer Genehmigung bedürfen. Die Betreiber der Anlagen sind in diesen Fällen Verantwortliche nach dem BEHG.

Erweitert wurde zudem die Verordnungsermächtigung des § 7 Absatz 4 BEHG, mit der Anforderungen an die Ermittlung der Brennstoffemissionen und die Berichterstattung geregelt werden. Der entsprechende Referentenentwurf der EBeV 2030, welche die Überwachung und Berichterstattung ab 2023 regelt, wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits veröffentlicht. Das Rechtssetzungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen, so dass noch Änderungen möglich sind.

b) Verschiebung der Erhöhung der Festpreise und Verkauf der nEHS-Zertifikate:

Beschlossen wurde auch eine Verschiebung der ab 2023 anstehenden Erhöhungen der CO2-Preise um jeweils ein Jahr. Durch die Verschiebung ergibt sich ein Festpreis pro Emissionszertifikat von 30 Euro im Jahr 2023, 35 Euro im Jahr 2024 und 45 Euro im Jahr 2025 (statt des zuvor gesetzlich vorgesehenen Festpreises von 35 Euro im Jahr 2023, 45 Euro im Jahr 2024 und 55 Euro im Jahr 2025). Der Preiskorridor im Jahr 2026 (55 bis 65 Euro) bleibt unverändert bestehen. Die Umsetzung der sogenannten 10-Prozent-Nachkaufregel (gemäß § 10 Absatz 2 Satz 3 BEHG) bleibt von der Gesetzesänderung ebenfalls unberührt.

Gemäß § 9 Absatz 1 BEHG sind nEHS-Zertifikate (nEZ) mit einer Jahreskennung 2021 bis 2025 für die Abdeckung der Brennstoffemissionen des entsprechenden Jahres oder der Vorjahre gültig, d.h. dass für die Abgabe zum 30.09.2023 für die Emissionen 2022 sowohl nEHS-Zertifikate mit der Jahreskennung 2022 als auch mit den Jahreskennungen 2023, 2024 oder späterer Jahre genutzt werden können.

Der Verkauf der nEZ erfolgt auf einer Verkaufsplattform, die von der Leipziger Energiebörse, der European Energy Exchange AG (EEX), bereitgestellt wird. Die Verkäufe finden zweimal wöchentlich, dienstags und donnerstags, in einem Zeitfenster von 9:00 bis 15:00 Uhr MEZ statt. Detaillierte Informationen zur Zulassung zur Verkaufsplattform und Ablauf des Verkaufsverfahrens stellt die EEX auf ihrer Website bereit.

Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das Jahr 2023 enthält, wurde am 24.11.2022 durch die EEX veröffentlicht. Der erste Verkaufstermin ist für den 10.01.2023 vorgesehen. Der letzte Verkaufstermin für 2023 findet voraussichtlich am 07.12.2023 statt.

Beachten Sie, dass wir unsere Homepage in den nächsten Monaten schrittweise aktualisieren und für den Zeitraum ab 2023 ergänzen werden.

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