Vorgehen für die besondere Phase einer Erdgas-Mangellage

Veränderungen in der Überwachung und Berichterstattung aufgrund einer Erdgas-Mangellage können gegenüber der DEHSt fristwahrend formlos, das heißt z.B. schriftlich per E-Mail angezeigt und in einem aktualisierten Überwachungsplan nachgereicht werden. Kommt es zu einer geänderten Kategorisierung eines Stoffstroms oder der Anlage aufgrund dieser veränderten Überwachungsmethodik, muss der Überwachungsplan nicht geändert und eingereicht werden, wenn die Schwelle für die Kategorisierung im nächsten Berichtsjahr absehbar nicht noch einmal überschritten wird.

Beispiel 1: Auf Anordnung der Bundesnetzagentur darf eine EU-ETS-Anlage mit bivalent betriebenem Kessel (parallele Nutzungsmöglichkeit der Brennstoffe Erdgas und Heizöl EL) befristet bis Anfang 2024 ausschließlich Heizöl EL einsetzen. Aufgrund der veränderten Kategorisierung des Stoffstroms Heizöl EL ist die Anpassung des Überwachungsplans erforderlich. Da die Überschreitung der Schwelle für die Kategorisierung in diesem Fall nicht auf ein Berichtsjahr beschränkt ist, kann auf die Anpassung des Überwachungsplans nicht verzichtet werden. Bei Bedarf kann vorab eine formlose Anzeige an die DEHSt erfolgen.