Das nEHS-Register bietet folgende Methoden der direkten und schnellen Online-Authentisierung an:
Für natürliche Personen über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, bei folgenden Voraussetzungen:
- AusweisApp2 ist installiert und gestartet
- die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist freigeschaltet
- und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenleser für Personalausweise
Für juristische Personen über das ELSTER-Organisationszertifikat der Steuerverwaltung, bei folgenden Voraussetzungen:
- das ELSTER-Organisationszertifikat des Unternehmens sowie das dazugehörige Passwort müssen vorliegen
- das ELSTER-Organisationszertifikats muss für nichtsteuerliche Zwecke freigeschaltet sein (das kann auch während der Authentisierung noch erfolgen)
Antragstellende, die ELSTER oder die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen können, müssen den Antrag rechtsgültig von der/den zeichnungsbefugten Person/en unterschreiben lassen, einscannen und anschließend im nEHS-Register dem Kontoantrag hinzufügen (siehe unten).
Wurde ein Kontoinhaber (KI) einmal registriert und für ein Konto benannt, kann er mit seinen Zugangsdaten beim nEHS-Register (Login-Name, Passwort und Token) als KI agieren ohne dass eine nochmalige Authentisierung mittels ELSTER-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der Upload eines unterschriebenen Antrags notwendig ist.
Detaillierte Informationen zu den vorgeschriebenen Authentisierungsmethoden finden Sie in der Bekanntmachung nach § 17 Absatz 1 des BEHG vom 21.04.2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.05.2021 B10). Bitte beachten Sie, dass die Vorschriften aus Abschnitt I, Absätze 5 und 6 vorerst ausgesetzt sind.