Für das Einloggen beim benötigen kontobevollmächtigte Personen:
- Nutzername
- Passwort
- die auf einem Mobilgerät installierte und initialisierte EU-Login-App
Bei jedem Einloggen im Unionsregister erzeugt die EU-Login-App, nachdem Sie den QR-Code gescannt haben, eine Zeichenfolge, die für den Abschluss des Logins benötigt wird.
Weitere Informationen zur Nutzung der EU-Login-App finden Sie in dieser PDF-Datei: Einrichtung und Verwaltung des EU-Login-Kontos mit der EU-Login-App für die Registrierung und Anmeldung am EU-Unionsregister