EUA und aEUA können nur auf EU-100er-Konten und Konten verlinkter Systeme gehalten werden

Letzte Aktualisierung 09.12.2024

Zwischen Konten des EU-ETS und des Kyoto-Bereichs im Unionsregister (oder anderer Kyoto-Register) können keine Transaktionen mit Berechtigungen erfolgen. Transaktionen mit Berechtigungen (EU-Allowances (EUA) und Luftverkehrsberechtigungen (EU Aviation Allowances (aEUA) (auch als EUAA bezeichnet) sind auf den EU-ETS-Bereich beschränkt. Darüber hinaus können sie auch auf Konten verlinkter Systeme transferiert und dort gehalten werden. Dazu zählt das Schweizer Emissionshandelssystem. Das heißt, EUA, aEUA, CHU und CHUA können nur auf Konten gehalten werden, deren Kontokennung mit EU-100 oder CH-100 beginnt.