Zertifizierung von Prüfstellen durch die DAU

Für die Zertifizierung von Prüfstellen ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) zuständig. Die Zertifizierung ist die Form der Anerkennung für natürliche Personen (Einzelunternehmer bzw. Freiberufler) als Prüfstellen.

Die DAU ist eine beliehene Stelle der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich ist die DAU nach dem Umweltauditgesetz und der entsprechenden Beleihungsverordnung (UAGBV) für die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen nach Verordnung (EGNr. 1221/2009 zuständig. Darüber hinaus ist sie mit der optional möglichen Zertifizierung von Prüfstellen betraut (vergleiche § 9 Absatz 1 EHV 2030 und Artikel 55 Absatz 2 EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung). Zertifizierte Prüfstellen müssen nicht gleichzeitig auch Umweltgutachter sein. Die Zertifizierung erfolgt spezifisch für Tätigkeitsgruppen (vergleiche Artikel 44 in Verbindung mit Anhang I EU-Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung).

Wenn Sie Fragen zu Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens, zu Ansprechpartnern oder zu erbringenden Nachweisen etc. haben, kontaktieren Sie bitte die DAU.

Zum Thema

Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU)