Deutsche Emissionshandelsstelle

Zuteilungsdatenbericht

Alle Anlagenbetreiber, die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, müssen bis zum 31.03. des Folgejahrs einen jährlichen Zuteilungsdatenbericht bei uns einreichen. Mit dem Bericht werden nicht nur die Aktivitätsraten und andere Daten für die Anpassung der Zuteilung nach Artikel 5 und 6 AnpassungsVO berichtet, sondern darüber hinaus umfassende Daten in Anlehnung an Umfang und Struktur des Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen.

Leitfaden

Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2021 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informieren Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.

Bitte beachten Sie, dass die Teile des Leitfadens sich ausschließlich auf den ersten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode beziehen, auch wenn die Titel und Inhalte die Differenzierung der Handelsperiode in zwei Zuteilungszeiträume nicht widerspiegeln.

Teil 3a: Spezielle Zuteilungsregeln für Anlagenübergreifende Wärmeströme 

Teil 3a unterstützt Sie als Betreiber bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen. Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:

  • Definitionen
  • Prinzip der Zuteilungsregeln für Wärmeströme, die die Anlagengrenzen überschreiten
  • Berücksichtigung der Wärmelieferung an Wärmenetze bzw. von Wärmenetzen
  • Voraussetzungen und Nachweise für die Anerkennung von Wärmelieferungen als Fernwärme und Wärmeverbräuche für Carbon-Leakage-gefährdete Sektoren
  • Erläuterung der Zuteilungsregeln anhand von Fallbeispielen

Mit diesem Teil des Leitfadens unterstützen wir Sie, die Wärmemengen zu ermitteln, die Sie in der Wärmebilanz im Formular-Management-System (FMS) besonders im Fall der anlagenübergreifenden Wärmeströme angeben müssen. Zusätzlich helfen Ihnen die hier dargestellten Definitionen auch, die Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte korrekt angeben zu können.

Teil 3b: Spezielle Zuteilungsregeln für Prozessemissionen und Restgase

Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für Restgase, die Zuteilung für Emissionen aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.

Teil 3c: Spezielle Zuteilungsregeln für die Anwendung der Produkt-Emissionswerte

Teil 3c unterstützt Sie bei der Anwendung eines oder mehrerer Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswerten in Zuteilungsanträgen. Folgende Punkte werden thematisiert:

  • Definition des Produkt-Emissionswerts
  • Benchmark-Nummer nach Guidance-Dokument 9 der Europäischen Kommission
  • Status des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen in den Jahren 2021-2030
  • Zugehörige Tätigkeit nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) Anhang 1
  • Besondere Vorschriften
  • Definition der Produkteinheit
  • Definition und Erklärung der Produkte mit Produkt-Emissionswerten
  • Definition und Erklärung der zugehörigen Prozesse und Emissionen

Teil 4: Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen sowie von Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte

Dem Leitfaden Teil 4 liegt das Guidance Document n°4 on the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS post 2020 — Verification of FAR Baseline Data Reports and validation of Monitoring Methodology Plans der Europäischen Kommission zugrunde, das im Februar 2019 veröffentlicht wurde. Die deutsche Übersetzung der Originalfassung haben wir im vorliegenden Leitfaden um unsere Hinweise ergänzt. Diese Hinweise können Verweise, Konkretisierungen und Ergänzungen beinhalten.

Dieser Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Prüfstellen und gilt für die Verifizierung von Zuteilungsanträgen für den ersten Zuteilungszeitraum in der vierten Handelsperiode.

Teil 5: Allgemeine Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen - Hinweise für die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts

In der vierten Handelsperiode ist der jährliche Zuteilungsdatenbericht die zentrale Datenquelle für die Anpassung der jährlich kostenlos zuzuteilenden Menge an Emissionsberechtigungen sowie für die Antragstellung für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030. Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für alle Anlagen, die bereits einen Zuteilungsantrag für eine Bestandsanlage für den Zeitraum 2021 bis 2025 gestellt haben und nun einen jährlichen Zuteilungsdatenbericht einreichen müssen. Er leitet Sie auch durch die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts im Formular-Management-System (FMS).

Dieser Teil des Leitfadens enthält auch eine aktualisierte Übersicht der Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie der Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans (vgl. Kapitel 3 und 4 des Leitfadens Teil 2).

Handbücher und Hilfestellungen

Für Ihren Zuteilungsantrag stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung.

Excel-Tools für spezielle Produkt-Emissionswerte

Excel-Tool zur Aufteilung von Stoffströmen

Hier finden Sie das Excel-Tool „Stoffstroeme&Waerme.xlsx“ für die Zuordnung von externen Stoffströmen, Emissionen und Brennstoffenergien auf Zuteilungselemente. Sie benötigen es für Ihren Zuteilungsdatenbericht. Die Verwendung des Tools ist ausführlich im Leitfaden Teil 5, Kapitel 10.3 beschrieben.

30.11.2020

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

    Formular Management System

  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation

  • Newsletter Newsletter
  • Presse Presse
  • Kontakt Kontakt

Hinweis Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.

OK