Emissionshandel/Strompreiskompensation: Corona-Krise und Fristen (08/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen, welche Folgen es hat, wenn aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) und der zu dessen Eindämmung ergriffenen Maßnahmen Fristen nicht eingehalten werden können. Sollten Fristen in Folge der derzeitigen außergewöhnlichen Situation im Einzelfall nachweislich nicht eingehalten werden, werden wir dieses im weiteren Vollzug des Europäischen Emissionshandels oder der Strompreiskompensation berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies im Einzelfall die Festsetzung einer Zahlungspflicht wegen einer Abgabepflichtverletzung oder die Verhängung von Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn die Pflichten nachweislich u.a. wegen der Erkrankung oder des Ausfalls von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Sars-CoV-2-Pandemie nicht rechtzeitig erfüllt wurden. Wir informieren Sie weiter, sobald die EU oder die Europäische Kommission Entscheidungen treffen.

Weitere Auskünfte

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist der Kundenservice bis auf weiteres nur noch schriftlich erreichbar. Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jürgen Landgrebe
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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