Emissionshandel/Emissionshandel im Luftverkehr: Frist zur Abgabe der Berechtigungen im Unionsregister für 2017 endet am 30.04.2018 (07/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie an die Frist zur jährlichen Abgabe von Berechtigungen erinnern. Bitte geben Sie bis spätestens Montag, den 30.04.2018, die Anzahl an Berechtigungen ab, die den Emissionen Ihrer Anlage oder Ihrer Flugzeuge im Jahr 2017 inklusive etwaiger Überträge aus den Vorjahren entspricht. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass der 30.04. dieses Jahr ein Brückentag ist. Wir empfehlen daher, die Abgabe bis Freitag, den 27.04. durchzuführen.

Für die Abgabe im Unionsregister wählen Sie bitte Konten > Suchen > Klick auf Konto > Kontostand > Neue Transaktion veranlassen > Compliance: Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA und aEUA). Bitte beachten Sie, dass eine Abgabetransaktion nur vom entsprechenden Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiberkonto vorgenommen werden kann. Der Button Neue Transaktion veranlassen wird nur angezeigt, wenn der Kontostand nicht Null ist. Der Transaktionstyp Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA und aEUA) ist darüber hinaus nur verfügbar, wenn EUA/aEUA auf dem Konto vorhanden sind.

Nach dem Klick auf Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA/aEUA) wird Ihnen eine Übersicht der aktuellen Compliance-Situation angezeigt. Die Zeile Differenz gibt darüber Auskunft, ob noch eine Abgabetransaktion erforderlich ist. Ist der Wert größer oder gleich Null, wurden bereits ausreichend Berechtigungen abgegeben. Ist der Wert negativ, müssen Sie über den angezeigten Betrag noch eine Abgabetransaktion ausführen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Berechnung der Differenz (aus Summe aller abgegebenen Berechtigungen minus Summe der geprüften Emissionen) nur dann korrekt ist, wenn der Wert der geprüften Emissionen für 2017 eingetragen und von der Prüfstelle bestätigt wurde.

Abgabetransaktionen werden im Unionsregister zu jeder Zeit, auch außerhalb des für andere Transaktionstypen geltenden Transaktionsfensters (an Arbeitstagen - Montag bis Freitag - zwischen 10:00 und 16:00 Uhr) durchgeführt. Ebenfalls gibt es keine 26-Stunden-Transaktionsverzögerung. Die Transaktion ist immer von einem zweiten Kontobevollmächtigten oder, falls vorhanden, von einem zusätzlichen Kontobevollmächtigten über dessen Aufgabenliste zu bestätigen.

Benötigen Sie noch Berechtigungen, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist auf Ihrem Konto eingehen können. Sollte Ihr Konto auf die Vertrauenskontenliste des transferierenden Kontos neu aufgenommen werden müssen, kann eine Transaktion erst nach sieben Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vorgenommen werden.

Nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist überprüfen wir, ob die Betreiber ihrer Abgabepflicht nachgekommen sind. Wurden zu wenige Berechtigungen abgegeben, wird gegebenenfalls gemäß § 30 TEHG eine Sanktionszahlung von 100 Euro pro fehlender Berechtigung erforderlich. Die Pflicht zur Abgabe von Berechtigungen bleibt trotz einer gegebenenfalls gezahlten Sanktion weiterhin bestehen.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gladys Takramah
Fachgebietsleiterin Kommunikation/Kundenservice
in der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt