Veröffentlichung des FMS für die Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV für das Abrechnungsjahr 2022

Um einen Carbon-Leakage-Kompensationsantrag einreichen zu können, müssen Sie sich im ersten Schritt in der FMS-Erfassungssoftware einen Benutzerzugang einrichten. Bitte beachten Sie, dass Sie die FMS-Erfassungssoftware verpflichtend nutzen müssen. Sie unterstützt Antragsteller und Wirtschaftsprüfer*innen mit Ausfüllhinweisen und Eingabevalidierungen dabei, möglichst fehlerfreie und vollständige Datensätze einzureichen. Neben der elektronischen Anwendung des FMS müssen Sie die folgenden ergänzenden Formulare bei der Antragstellung ebenfalls verpflichtend nutzen: Aufstellung der erwarteten maßgeblichen Emissionsmenge Nachweisformulare für importierte Wärmemengen (im Fall des Wärmebezugs aus einem Wärmeverteilnetz oder im Fall von Direktlieferung) Berechnungsformular für die Brennstoffmengen, die in nicht hocheffizienten KWK-Anlagen auf die Wärmeerzeugung entfallen Weitere wichtige Informationen zur Erstellung und Einreichung des Antrags zur Carbon-Leakage-Kompensation finden Sie im „Leitfaden BEHG Carbon Leakage: Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“. Den Leitfaden sowie die ergänzenden Formulare finden Sie auf unserer Themenseite unter (E) „Wie wird ein Beihilfeantrag erstellt?“. Die gesetzliche Frist für das Einreichen der Anträge auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon Leakage für das Abrechnungsjahr 2022 ist der 30.06.2023. Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag zusammen mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers*der Wirtschaftsprüferin in einer qualifiziert signierten Nachricht über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.