Wer ist für die Abgabe der Berechtigungen eines Schiffs im Falle eines Unternehmenswechsels im Berichtsjahr verantwortlich?
(SV 016)Das Schifffahrtsunternehmen ist für die einer Anzahl von Berechtigungen verantwortlich, die den verursachten ihrer Schiffe während der Zeit entspricht, in der die Schiffe unter ihrer Verantwortung betrieben wurden (vgl. Artikel 11a Absatz 1 EU-MRV-Seeverkehrsverordnung).
Beispiel:
Wechselt ein Schiff am 01.04.2025 vom Unternehmen A zum Unternehmen B, bedeutet dies, dass das Unternehmen A im Jahr 2026 eine Anzahl von Berechtigungen abgeben muss, die den verursachten Emissionen dieses Schiffes vom 01.01. bis 01.04.2025 entspricht. Das Unternehmen B muss im Jahr 2026 dann eine Anzahl von Berechtigungen abgeben, die den verursachten Emissionen dieses Schiffes vom 02.04. bis 31.12.2025 entspricht.