Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
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Zuteilungsdatenbericht 2024 bis 2030
Letzte Aktualisierung
06.11.2026
Alle Anlagenbetreiber, die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, müssen für jedes Jahr bis zum 31.03. des Folgejahrs einen Zuteilungsdatenbericht bei uns einreichen. Die Zuteilungsdatenberichte werden auf Grundlage eines Methodenplans erstellt, für den eine eigenständige FMS-Anwendung bereitsteht. Einen Zuteilungsdatenbericht müssen Sie auch dann einreichen, wenn Sie für einen neuen Marktteilnehmer erstmalig eine Zuteilung beantragen möchten.
Zeitplan für die ersten Zuteilungsanpassungen im 2. Zuteilungszeitraum der 4. Handelsperiode
Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2023 oder Aufnahme in den EU-ETS 1 zum 01.01.2024
Falls Ihre Anlage den Betrieb nach dem Jahr 2022 aufgenommen hat oder zum 01.01.2024 aufgrund der TEHG-Änderung in den stationären Emissionshandel aufgenommen wurde, wird Ihre Zuteilung für das Jahr 2026 auf Grundlage von Zuteilungsdatenberichten berechnet.
Die Berechnung der Zuteilung für die Jahre 2024 und 2025 sowie die Zuteilung ab 2026 müssen von uns in zwei getrennten Verfahren abgebildet werden. Der Grund hierfür liegt im Wechsel vom ersten Zuteilungszeitraum (2021 bis 2025) zum zweiten Zuteilungszeitraum (2026 bis 2030) der vierten Handelsperiode.
Wir werden die Zuteilung für das Jahr 2026 baldmöglichst berechnen und an die Europäische Kommission melden. Diese stellt gegebenenfalls Rückfragen und genehmigt die Zuteilung. Daran schließen sich die Zustellung des Bescheids und die entsprechende Ausgabe für das Jahr 2026 an. Wir gehen momentan davon aus, dass beides zu Beginn des dritten Quartals 2027 erfolgen kann. In jedem Falle streben wir an, dass Sie vor der Abgabefrist für das Jahr 2026 am 30.09.2027 eine Ausgabe für das Jahr 2026 erhalten.
Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023
Der Prozess zur Ermittlung der Ausgangszuteilung für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 ist mit dem Versand der Bescheide jetzt größtenteils abgeschlossen. Darauf aufbauend kann nun mit der Prüfung auf eine mögliche Anpassung der Zuteilung für 2026 auf Basis der Zuteilungsdatenberichte/2 2024 und 2025 begonnen werden. In Deutschland führen die circa 1.600 jährlich eingereichten Zuteilungsdatenberichte zu einer hohen dreistelligen Anzahl an Zuteilungsanpassungen. Nach unserer Prüfung prüft auch die Europäische Kommission die Zuteilungsanpassungen, stellt gegebenenfalls Rückfragen und entscheidet nach Klärung abschließend über die angepasste Zuteilung. Daran schließen sich die Zustellung des Bescheids über die Zuteilungsanpassung und die entsprechende Ausgabe durch das Register oder Rückgabe von Berechtigungen durch die Betreiber an. Aus den vorgenannten Gründen können Sie mit einer Anpassung der Zuteilung für 2026 leider erst 2027 rechnen. Wir streben eine Ausgabe der für 2026 angepassten Mehrzuteilung vor dem 30.09.2027 an.
Allgemeine Information zum Umgang der DEHSt mit möglichen Änderungen an der Rechtslage durch die EU-Kommission
Sollten sich bei gesetzlich festgelegten Parametern, die der Berechnung der kostenlosen Zuteilung für die Jahre 2026 bis 2030 zugrunde lagen, rechtlich bindende Änderungen ergeben, werden wir dies von Amts wegen für den gesetzlich angeordneten Zeitraum berücksichtigen und die Zuteilung nachträglich anpassen.
Leitfaden
Mit dem "Leitfaden Zuteilung 2026 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren sowie für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte. Außerdem informieren wir Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zur kostenlosen Zuteilung und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.
Bitte beachten Sie, dass sich die Teile des Leitfadens ausschließlich auf den zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode beziehen.
Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte sowie für Zuteilungsanträge von neuen Marktteilnehmern.
Teil 2 leitet Sie durch die Erstellung eines Zuteilungsantrags im Formular-Management-System (FMS).
Folgende Punkte werden angesprochen:
Vorgehen beim Antragsverfahren
Antragssoftware FMS
Grundlagen für die Ermittlung der Daten im Zuteilungsantrag, Methodenbericht und Methodenplan
Allgemeine Angaben zum Zuteilungsantrag
Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente inklusive Berücksichtigung des Risikos zur Verlagerung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)
Zuordnung von Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen sowie Bilanzierung zuteilungsrelevanter Größen
Beschreibung der Zuteilungselemente, Bestimmung der historischen Aktivitätsraten und der Datenerfordernisse für die Aktualisierung der Emissionswerte
Teil 3a unterstützt Sie bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen.
Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:
Definitionen
Prinzip der Zuteilungsregeln für Wärmeströme
Wärmelieferung an Wärmenetze beziehungsweise von Wärmenetzen
Voraussetzungen und Nachweise für die Anerkennung von Wärmelieferungen als Fernwärme und Wärmeverbräuche für Carbon-Leakage-gefährdete Produkte (CBAM/nicht-CBAM)
Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für , die Zuteilung für aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.
Teil 3d des Leitfadens unterstützt Sie dabei, die Formatvorlage zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen auszufüllen. Er basiert auf dem „Guidance Document“ 11 der Europäischen Kommission.
Folgende Punkte werden thematisiert:
Bedingungen für die kostenlose Zuteilung gemäß Artikel 10a der geänderten Emissionshandelsrichtlinie
Entwicklungs- und Umsetzungsprozess für Klimaneutralitätspläne
Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum wurde nicht überarbeitet.
Aktualisierte Hinweise und Ergänzungen zur Verifizierung für den zweiten Zuteilungszeitraum entnehmen Sie bitte direkt den überarbeiteten Teilen 1 bis 3 des Leitfadens (hauptsächlich Teil 2) sowie dem unten verlinkten Guidance Document n°4 „On the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS 2024 revision — Verification of FAR Baseline Data Reports and Annual Activity Level Reports“ (GD 4). Die allgemeinen Hinweise zur Akkreditierung und zum Verifizierungsverfahren im Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum gelten unverändert fort.
Eine Übersicht von wichtigen Änderungen der Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten finden Sie im Teil 1 des Leitfadens in Tabelle 1.
Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte sowie für Zuteilungsanträge von neuen Marktteilnehmern.
Hilfestellungen und Excel-Tools für Ihren Zuteilungsdatenbericht
Für Ihren Zuteilungsantrag stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System), das Excel-Tool für die Aufteilung der Stoffströme und Energien, Informationen zur XML-Schnittstelle, ein FMS-Handbuch sowie eine Kurzanleitung zur Druckfunktion zur Verfügung.
Hier finden Sie den Formularsatz „Erklärung über die Verwendung von Wärme bei Wärmekunden“ und „Erklärung über die Verwendung von Wärme aus einem Wärmenetz“. Er kann Sie unterstützen, die notwendigen Informationen für den Nachweis von Fernwärme und die Herstellung Carbon-Leakage-gefährdeter Produkte von Ihrem Wärmenetzbetreiber oder von Ihren Wärmeabnehmern einzuholen.
Hier finden Sie die Excel-Tools für bestimmte Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert, die Sie Ihrem Zuteilungsdatenbericht beifügen müssen, sofern er ein solches Zuteilungselement enthält. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden Teil 3c.