Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Methodenplan 2024 bis 2030

Letzte Aktualisierung 21.08.2025

Auch im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode ist ein Methodenplan Pflicht für Anlagenbetreiber. Als Methodenplan wird der Teil des Plans zur Überwachungsmethodik bezeichnet, der die Methoden für die Ermittlung der Daten für den jährlichen Zuteilungsdatenbericht in der Zukunft darstellt.

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Für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026-2030 stellen wir eine eigenständige FMS-Anwendung „Methodenplan 2024-2030“ zur Verfügung . Die Zuteilungsdatenberichte über die Jahre 2024 bis 2030 nach den Regeln des zweiten Zuteilungszeitraums erstellen Sie dann auf der Grundlage des Methodenplans, den Sie in dieser FMS-Anwendung pflegen. Sie können anschließend die in Ihrem Zuteilungsantrag für den zweiten Zuteilungszeitraum beschriebenen Methoden in die FMS-Anwendung „Methodenplan 2024-2030“ importieren. Für Anlagen, für die Sie im Antragsverfahren für Bestandsanlagen keinen Zuteilungsantrag eingereicht haben, erstellen Sie den Methodenplan bitte vollständig in der FMS-Anwendung.