Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Freiwillige Kompensation und Klimabeiträge

Letzte Aktualisierung 29.10.2026

Durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten kann der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) oder anderen Treibhausgasen ausgeglichen und damit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Wir erläutern hier, wie die Freiwillige Kompensation und der Klimaschutzbeitrag einen echten Mehrwert für das Klima leisten können und was bei deren Kommunikation darüber zu beachten ist.

Quelle: atmosfair

Grundlagen der Kompensation und des Klimabeitrags

Jeder Mensch und jedes Unternehmen hinterlassen einen CO2-Fußabdruck auf der Erde. Immer mehr sind sich dessen bewusst und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Was aber, wenn immer noch Emissionen übrigbleiben?

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Warum wir von CO2 sprechen, aber Kohlenstoff meinen?

Wer sich mit Klimaschutz beschäftigt, stolpert schnell über Begriffe wie CO2-Kompensation, CO2-Zertifikate oder CO2-Fußabdruck. Das ist sprachlich nicht ganz exakt, hat aber einen einfachen Grund: CO2 ist die internationale Währung des Klimaschutzes.

Pflanzen oder technische Filter entziehen der Atmosphäre CO2. Sie spalten es auf und speichern den Kohlenstoff in Holz oder Böden. Der Sauerstoff entweicht in die Atmosphäre. Neben CO2 gibt es weitere Treibhausgase wie Methan oder Lachgas. Um ihre Klimawirkung vergleichbar zu machen, werden sie in (CO2e) umgerechnet.

Verantwortung für unvermeidbare Emissionen übernehmen

Freiwilliges Engagement im Klimaschutz folgt dem klaren Grundsatz: Emissionen primär zu vermeiden und zu reduzieren. Für die verbleibenden Restemissionen, die sich aktuell noch nicht verhindern lassen, wird im nächsten Schritt Verantwortung übernommen.

Infografik zur Emissionsminderung. Sie zeigt die Reihenfolge der Maßnahmen: Zuerst Emissionen vermeiden (Icon Fahrrad), dann Emissionen reduzieren (Icon Zug) und erst danach verbleibende Restemissionen verantworten (Icon Zertifikat, Solar, Windkraft)
Quelle: DEHSt

Dieser Ansatz betrifft jede denkbare Aktivität unseres täglichen Lebens und Wirtschaftens, bei der Treibhausgase freigesetzt werden. Das Engagement greift im privaten Bereich ebenso wie in Organisationen: Pkw-, Bahn- oder Flugreisen können genauso verantwortet werden wie der Gas-, Strom- oder Heizenergieverbrauch im Haushalt oder im Bürogebäude. Auch der ökologische Fußabdruck ganzer Veranstaltungen, von den anfallenden Emissionen der Raumnutzung bis hin zum Catering, lässt sich erfassen und ausgleichen. Für diese Verantwortung der Restemissionen stehen Akteure*Akteurinnen heute zwei grundlegende Wege offen: die Kompensation und der Klimaschutzbeitrag.  

Richtig umgesetzt, sind Kompensationen und Klimaschutzbeiträge ein wertvoller Teil des globalen Klimaschutzes. Dennoch gilt: sie sind kein Allheilmittel und können den Klimawandel nicht allein stoppen. Um die Klimaziele zu erreichen, brauchen wir tiefgreifende Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft: Von der Energie- und Verkehrswende bis hin zu unserem persönlichen Konsumverhalten. Kritische Stimmen warnen zu Recht vor einem Fehlschluss: Niemand darf sich mit geringem finanziellem Aufwand ein „reines Gewissen“ erkaufen und notwendige Verhaltensänderungen aufschieben. Das Prinzip „Vermeiden und Reduzieren vor Verantworten“ muss immer an erster Stelle stehen.

Warum sind diese Zertifikate aktuell noch so selten?

Obwohl diese Methode der einzige Weg für echte Klimaneutralität ist, ist das Angebot auf dem Markt im Moment noch sehr klein. Der Markt für diese hochqualitativen, Paris-konformen Gutschriften befindet sich derzeit noch im Aufbau. Einerseits wurde das Regelwerk des ÜvP über Jahre finalisiert. Andererseits ist beispielsweise die staatliche Verrechnung (corresponding adjustment) komplex, sei es technischer Natur (Aufbau und Führen eines Registers) als auch den weiteren Aufbau einer Infrastruktur (Arbeitsprozesse entwickeln). Angebotene Gutschriften für Klimaneutralitätsaussagen müssen vollständig konform mit den neuen Regeln sein. Diese Umstände führen zu einem Rückgang des Angebots.

Was verstehen wir unter freiwilliger Kompensation und Klimaschutzbeitrag?

Unter freiwillige Kompensation und einem Klimaschutzbeitrag verstehen wir im Kern dieselbe Praxis: Akteure finanzieren zertifizierte Klimaschutzprojekte, um den Ausstoß ihrer verbliebenen Treibhausgase finanziell auszugleichen. Akteure können Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen sein. Mit einer Kompensation oder einem Klimaschutzbeitrag leisten sie so einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz, ohne dass sie dazu verpflichtet wären. Wie der Name bereits sagt, es wird freiwillig geleistet und nicht verbindlich eingefordert. Damit unterscheidet sich dieser freiwillige Markt grundlegend vom regulatorischen Pflichtmarkt (wie dem EU-Emissionshandel), bei dem bestimmte Industrie- und Energiesektoren per Gesetz dazu verpflichtet sind, für ihren CO2-Ausstoß begrenzte staatliche Emissionsrechte nachzuweisen.

Für diesen Zweck finanzieren die Verursachenden von Treibhausgasemissionen bestimmte Maßnahmen, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dies kann zum Beispiel die (Mit-) Finanzierung des Aufbaus einer Windkraftanlage in Costa Rica oder die Bereitstellung von effizienten Kochöfen in Ruanda für Familien im ländlichen Raum sein.

Hintergrund des Klimaschutzbeitrags

Der Übergang vom alten Kyoto-Protokoll (1997) zum Übereinkommen von Paris (ÜvP, 2015) hat den freiwilligen CO2-Markt grundlegend verändert. Er ist der Hauptgrund, warum sich das Modell des Klimaschutzbeitrags entwickelt hat.

  • Die alte Welt (Kyoto-Protokoll): Früher hatten Entwicklungs- und Schwellenländer keine eigenen Pflichten zur Emissionsminderung. Wenn deutsche Unternehmen oder Privatpersonen dort Klimaschutzprojekte finanzierten, konnte die CO2-Einsparung exklusiv für die eigene „Klimaneutralität“ genutzt werden. Niemand sonst hat sie beansprucht.
  • Die neue Welt (ÜvP): Heute hat jeder unterzeichnete Staat eigene, verbindliche Klimaziele (so genannte NDCs). Auch Länder im globalen Süden rechnen Minderungen in ihren eigenen Ländern für ihre nationalen Ziele an.

Der Klimaschutzbeitrag löst elegant das Problem einer doppelten Anrechnung der Klimaschutzerfolge.

Kompensation (Offsetting): Exklusive Anrechnung für Neutralitätsansprüche

Die Kompensation dient dazu, verbleibende Treibhausgasemissionen bilanziell auszugleichen, um eine Aussage zur eigenen „Klimaneutralität“ zu treffen. Dieses Modell erfordert höchste formale Integrität unter den Regeln des Pariser Klimaabkommens: Da alle unterzeichneten Staaten eigene nationale Klimaziele (NDCs) verfolgen, werden Emissionsminderungen aus Klimaschutzprojekten grundsätzlich auch in den nationalen Emissionsbilanzen berücksichtigt.

Würde beispielsweise ein Unternehmen dieselbe Emissionsminderung für die eigene Klimaneutralität anrechnen, während sie zugleich im nationalen Inventar verbucht wird, wäre sie doppelt gezählt. Die Einsparung würde auf dem Papier zweimal, in der Atmosphäre aber nur einmal existieren.

Um eine Tonne CO2 als eigene Kompensation anzurechnen, muss das Gastland des Klimaschutzprojekts daher auf die Anrechnung in seiner eigenen nationalen Bilanz offiziell verzichten. Diese staatliche Verrechnung wird als „Corresponding Adjustment“ bezeichnet. Sie stellt sicher, dass die Minderung tatsächlich nur einmal verbucht wird – bei der kompensierenden Person, dem Unternehmen oder der Organisation.

Klimaschutzbeitrag (Contribution Claim): Finanzierungsunterstützung ohne bilanzielle Verrechnung

Der Klimaschutzbeitrag stellt einen Paradigmenwechsel im freiwilligen Klimaschutz dar. Anstatt Zertifikate zu erwerben, um die eigene Emissionsbilanz rechnerisch auszugleichen („neutral zu stellen“), investieren Privatpersonen oder Organisationen hierbei in den globalen Klimaschutz. Die erzielte Minderungsleistung verbleibt vollständig in der Bilanz des jeweiligen Gastlandes und hilft diesem, seine nationalen Klimaziele (NDCs) zu erreichen. Da bei diesem Modell kein Corresponding Adjustment (staatliche Verrechnung) notwendig ist, erfolgt keine exklusive, bilanzielle Gutschrift beispielsweise auf das eigene Unternehmenskonto. Folglich wird mit einem Klimaschutzbeitrag auch kein eigener Anspruch auf „Klimaneutralität“ erhoben. Der Fokus verschiebt sich weg von der Individualität hin zum transparenten solidarischen, globalen Klimaschutz.

Zusammenfassung

Der Hauptunterschied liegt im Versprechen und im Zweck. Während die Kompensation auf eine neutrale Bilanz abzielt, versteht sich der Klimaschutzbeitrag eher als eine Art „Förderung“. Diese kann auch ohne mathematische Verrechnung von Bilanzen erfolgen. Die Minderungen verbleiben beim Gastgeberstaat und können auf dessen Klimaziele angerechnet werden.

UnterschiedeKompensationKlimaschutzbeitrag
Aussage„Ich verursache eine Tonne CO2 und sorge dafür, dass eine Tonne woanders eingespart wird.“„Ich verursache Emissionen und spende einen Betrag X, um den weltweiten Klimaschutz voranzubringen.“
Fokus

Eigene Klimaneutralität

(Individualität)

Unterstützung zum Klimaschutz

(Solidarität)

WahrnehmungOft wird kritisiert, dass dies als „Freikauf“ von Emissionen wahrgenommen wird, ohne das eigene Verhalten zu ändern.Es gilt als moderner, da es nicht suggeriert, dass die eigenen Abgase durch das Geld einfach „verschwinden“.
Rechnung1 Tonne Ausstoß = 1 Tonne ErsparnisAusstoß muss nicht, kann aber dieselbe Ersparnis sein
FachwörterOffsettingContribution claim

Weitere Informationen:

Umweltbundesamt: Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen

Der Internationale freiwillige Kohlenstoffmarkt

Klimareporter: "Wir sollten uns vom Gedanken der CO2-Kompensation verabschieden"

Öko-Institut: Klimaneutral durch CO2-Kompensation? (Podcast)

Quarks Daily: Fliegen ohne schlechtes Gewissen - CO2 Kompensation okay? (Podcast)

Bausteine in der Vorgehensweise

Wer freiwillig kompensieren oder einen Klimaschutzbeitrag leisten möchte, sollte folgendes beachten:

  1. Emissionen vermeiden und reduzieren

    Wichtig ist immer, Treibhausgasemissionen zu vermeiden und zu reduzieren. Das gilt für Kompensation ebenso wie für Klimaschutzbeiträge. Seriöse Anbieter von CO2-Zertifikaten machen deutlich, dass freiwillige Zahlungen erst nach eigenen Minderungsmaßnahmen sinnvoll sind.

    Die Möglichkeiten der Minderungen reichen von Energieverbrauchsoptimierung im Haushalt bis hin zu Alternativen zum Fliegen. So vermitteln sie einen ganzheitlichen Blick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Weniger sinnvoll ist es, Emissionen großer Autos einfach nur auszugleichen, ohne dass deren Leistung tatsächlich benötigt wird. Diese Emissionen lassen sich durch sparsamere Fahrzeuge reduzieren.

  2. Realitätsnahes Berechnen von Emissionen

    Die Emissionsberechnung ist ein relevanter Baustein: Sie erfolgt meist bereits vor dem Vermeiden und Reduzieren, damit ersichtlich wird, wo und wie hoch das Einsparpotential ist, sowie danach, um die genauen Restemissionen zu kennen. Die Berechnungen können auf verschiedenen Ebenen erfolgen, etwa für Produkte, Flugreisen, Personen oder Unternehmen. Wichtig hierbei ist, dass Emissionen, die kompensiert werden, so realitätsnah wie möglich berechnet werden sollten.

    Spezialisierte Unternehmen bieten professionelle Berechnungsdienstleistungen an, darüber hinaus gibt es aber auch zum Teil frei verfügbare Online-Rechner. Gute Rechner arbeiten nicht nur mit pauschalen Durchschnittswerten, sondern fragen konkrete Daten ab. Je detaillierter und differenzierter die Berechnung erfolgt, desto genauer werden grundsätzlich die tatsächlich verursachten Treibhausgasemissionen erfasst. Die Grundlagen der Berechnung sollten dabei transparent und nachvollziehbar sein. Oft werden Hintergrundinformationen zur Berechnungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

    Beim Berechnen des zu kompensierenden Fußabdrucks von Produkten ist auch wichtig, welche Phasen des Produktzyklus – vom Herstellen und Vertrieb bis zum Nutzen und Entsorgen des Produkts – einbezogen werden. Auch können Sie darauf achten, ob international anerkannte Standards (wie dem ISO 14067 für Produkte) genutzt wurden oder ob unabhängige Dritte die Grundlagen prüften.

  3. Projektqualität prüfen

    Klimaschutzprojekte sollten nachvollziehbar geplant, umgesetzt und überprüft werden. Wichtig sind belastbare Berechnungen der Emissionsminderungen oder CO2-Entnahmen, unabhängige Prüfung, transparente Registerführung und ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort. Die wichtigsten Anforderungen werden weiter unten näher erläutert.

  4. Aussagen transparent formulieren

    Der entscheidende Punkt ist nicht nur, was finanziert wird, sondern auch, welche Aussage damit verbunden ist. Wer Kompensation oder Klimaneutralität behauptet, muss besonders hohe Anforderungen an Nachweis, Löschung und Vermeidung von Doppelzählung erfüllen. Wer hingegen einen Klimaschutzbeitrag leistet, sollte klar sagen, dass damit Klimaschutz unterstützt wird, ohne eigene Emissionen bilanziell zu neutralisieren.

Wichtiger Hinweis für Unternehmen bei Werbeaussagen

Die Wahl der richtigen Begriffe ist für Unternehmen längst keine reine Stilfrage mehr, sondern ein erhebliches Haftungs- und Abmahnrisiko.

  • Rechtliche Verschärfung: Das deutsche "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" sanktioniert irreführende Umweltwerbung bereits heute streng.
  • Strikte Verbote ab September 2026: Mit der neuen EU-Richtlinie (EmpCo) wird der Spielraum für vage oder auf Kompensationen (außerhalb der Wertschöpfungskette) basierende Umweltaussagen auf Produkten auf EU-Ebene geschlossen.
  • Die sichere Alternative: Die Nutzung des Begriffs „Klimaschutzbeitrag“ schützt Sie vor Greenwashing-Vorwürfen. Sie beschreiben damit ehrlich eine finanzielle Unterstützung von Projekten, ohne eine rechtlich Angreifbare „Neutralität“ Ihres Produkts zu behaupten.

Eine detaillierte Übersicht zu den neuen gesetzlichen Verboten der EmpCo-Richtlinie sowie den Verschärfungen im deutschen "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" finden Sie im weiteren Verlauf.

Science Based Targets initiative (SBTi)

Die SBTi ist eine weltweit anerkannte Organisation, die Unternehmen dabei unterstützt, wissenschaftlich fundierte Klimaziele (science based targets) zur Reduktion von Emissionen festzulegen. Es haben sich mehrere tausend Unternehmen SBTi-geprüfte, pariskonforme Klimaziele gesetzt. Während der Großteil davon auf mittelfristige Emissionsreduktionen abzielt, verfolgen gut 500 bereits ein strengeres, offizielles Net-Zero-Ziel. Bezüglich der Kompensation vertritt die SBTi eine strikte und klare Haltung:

  • Kein Ersatz für Reduktion: Kompensation darf niemals als Ersatz für echte, eigene Emissionsminderungen genutzt werden.
  • Minderungshierarchie: Unternehmen müssen der so genannten Minderungshierarchie folgen. Das bedeutet: Emissionen vermeiden und im eigenen Betrieb sowie in der Wertschöpfungskette aktiv senken hat absolute Priorität.
  • Der Net-Zero-Standard (90%-Regel): Um das offizielle „Net-Zero“-Siegel der SBTi zu erhalten, müssen Unternehmen ihre Gesamtemissionen zuerst um mindestens 90% real reduzieren.
  • Neutralisation des Rests: Erst für die verbleibenden, absolut unvermeidbaren Restemissionen (maximal 10 Prozent) ist eine dauerhafte Kohlenstoffentfernung (Carbon Removal) zur endgültigen Neutralisierung vorgesehen.

Anforderungen an Klimaschutzprojekte

Damit Klimaschutzprojekte auf dem freiwilligen Markt echte Wirkung zeigen und Vertrauen genießen, müssen sie strenge Anforderungen erfüllen. Erst durch diese wird sichergestellt, dass jede gekaufte Tonne CO2 dem Klimaschutz tatsächlich zugutekommt.

  • Eine stellt dann einen Mehrwert für den dar, wenn sie der Auslöser für eine zusätzliche Klimaschutzmaßnahme ist. Das bedeutet, dass die Klimaschutzmaßnahme des Projekts ohne die zu erwartenden Erlöse aus dem Verkauf der Gutschriften nicht stattgefunden hätte. Maßnahmen, die bereits aus sich heraus wirtschaftlich sind und deshalb ohnehin durchgeführt worden wären (beispielsweise normale Energieeinsparmaßnahmen), kommen daher zur Kompensation nicht in Betracht (finanzielle ). Eine Zusätzlichkeitsprüfung garantiert dies.

    Für den Nachweis gibt es verschiedene Tests, die Projekte im Hinblick auf ihre Zusätzlichkeit prüfen, zum Beispiel anhand einer Investitions- oder Barrierenanalyse, von definierten Vergleichsmaßstäben („Benchmarks“) oder Technologielisten. Darüber hinaus sollte die Minderung nicht gesetzlich vorgeschrieben sein (regulatorische Zusätzlichkeit) oder der gängigen Praxis in der Region oder dem jeweiligen Gastland entsprechen. Dennoch bedeutet es nicht, wenn keine Gesetze oder weitere Regularien vorliegen, dass das Projekt per se zusätzlich ist. Genau zu prüfen ist, was sich beispielsweise der Gastgeberstaat als Minderungen zur Erfüllung seines Klimaschutzziels selber anrechnet. Für kleine Projekte gibt es vereinfachte Verfahren, denn komplexe Tests können besonders kostspielig sein und Projektentwickler*innen an der Umsetzung hindern.

    Referenzszenario: Emissionsmenge ohne Projekt; Projektszenario: Emissionsreduktion als Zertifikate plus Risikoabschlag ergibt Emissionsmenge mit Projekt
    Quelle: DEHSt

    Für jedes Projekt wird zuerst ein Referenzszenario („Baseline“) erstellt. Die Baseline gibt Auskunft darüber, wie sich die Treibhausgasemissionen ohne die umgesetzte Klimaschutzmaßnahme entwickelt hätten.

    Bei der Nutzung eines neu gebauten Windparks wären beispielsweise die Emissionen niedriger als die Stromerzeugung aus nicht­erneuerbaren Energien. Durch einen Vergleich der erwarteten Projektemissionen der Klimaschutzmaßnahme mit denen des Referenzszenarios kann dann die erreichte Emissionsminderung berechnet werden.

    Baseline und Emissionseinsparungen müssen nachvollziehbar und detailliert berechnet werden. Bei der Berechnung der Emissionseinsparungen sind vorsichtige Annahmen wichtig. Das bedeutet, die Emissionseinsparungen sollten eher unterschätzt als überschätzt werden (Konservativität). Um diese Konservativität sicherzustellen, sehen viele Zertifizierungsmechanismen sogenannte Abschlags- oder Diskontierungsfaktoren vor, durch die ein Teil der rechnerisch ermittelten Emissionsminderungen vorsorglich abgezogen wird.

  • Ein gutes Klimaschutzprojekt muss eine zentrale Frage beantworten: Bleibt das CO2 auch wirklich langfristig und dauerhaft der Atmosphäre entzogen? Das nennt man . Für eine verlässliche Kompensation müssen Projekte das CO2 über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte sicher einschließen. Da es in der Natur (wie bei Wäldern oder Mooren) immer Restrisiken gibt, arbeiten seriöse Standards mit einem Sicherheitsnetz: Sie behalten einen Teil der generierten Zertifikate als eine Art „Puffer“ ein. Sollte ein Wald beispielsweise abbrennen oder illegal gerodet werden, wird der Schaden finanziell und klimatechnisch aus diesem globalen Puffer ausgeglichen. So wird sichergestellt, dass die versprochene Klimawirkung für die Atmosphäre dauerhaft bestehen bleibt.

  • Eine Kompensation und ein Klimaschutzbeitrag sollten über die reine Minderung von Treibhausgasen hinausgehen. Ambitionierte Klimaschutzprojekte leisten auch einen wichtigen nicht unbedingt klimabezogenen Mehrwert ("Co-Benefits") – nämlich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im ökologischen, ökonomischen und sozialen Sinn. Die Projekte sollten daher nicht nur quantifizierbare Tonnen an Treibhausgasen einsparen, sondern auch positiven Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung des Gastgeberstaats nehmen. Sie zahlen so auf ein oder mehrere UN-Nachhaltigkeitsziele ("Sustainable Development Goals", SDGs) ein.

    Projekte, die durch den Verkauf von Gutschriften finanziert werden, stammen aus unterschiedlichen Projektarten. Diese können je nach Typ mehr oder weniger zur nachhaltigen Entwicklung im Projektland beitragen, die Mindestanforderung bleibt jedoch, dass keine negativen Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsziele entstehen sollten. Doch auch innerhalb einer Projektart kann es bezüglich der Nachhaltigkeit große Unterschiede geben, da der Beitrag stark vom ausgestalteten und umgesetzten Projekt abhängt. Einige der existierenden Qualitätsstandards prüfen den Beitrag der Projekte zur nachhaltigen Entwicklung besonders detailliert und schreiben das Erbringen von geeigneten Nachweisen vor. Es gibt auch Zusatzstandards, die die positiven und negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit sowie auf Menschenrechte und andere Aspekte unter die Lupe nehmen und somit die gesamte Nachhaltigkeit prüfen.

    Soziale Nachhaltigkeit kann durch Projekte gefördert werden, indem beispielsweise indigenen Gemeinden der Zugang zu Wäldern erhalten bleibt und sie somit in ihrer Lebensweise geschützt werden, die Zivilgesellschaft und die lokale Bevölkerung in die Planung und Durchführung des Projekts eingebunden oder kulturelles Erbe bewahrt wird. Daneben ist auch der Gesundheitsschutz – mit Blick auf eine verbesserte Gesundheitssituation vor Ort – ein sehr wichtiger Beitrag. Ein weiteres Beispiel für soziale Nachhaltigkeit kann auch der Nebeneffekt sein, dass die bisher ländlich abgeschnittene Gemeinde mit Elektrizität versorgt wird.

    Ökologische Nachhaltigkeit ist beispielsweise der Schutz der Artenvielfalt bei Waldprojekten, das Vermeiden von weiteren Lebensraumverlusten und Zerstören weiterer Ökosysteme oder positive Effekte auf die regionale Luft- oder Wasserqualität sowie der Ressourcenschutz von weiteren Umweltmedien – wie dem Bodenschutz.

    Ökonomische Nachhaltigkeit kann beispielsweise durch die Unterstützung und den Aufbau lokaler Wirtschaftskreisläufe und langfristige, ökologisch-ökonomisch sinnvolle Investitionen angestrebt werden oder das Schaffen von lokalen Arbeitsplätzen sowie einem weiteren zusätzlichen Einkommen für Familien. Ein Beispiel wirtschaftlicher Nachhaltigkeit ist auch das Vermeiden oder Reduzieren von finanziellen Ausgaben für fossile Brennstoffe.

    Projekte bezüglich ihrer Nachhaltigkeit zu beurteilen, kann im Einzelfall schwierig sein und betrifft die politische Ausrichtung im Gastgeberstaat. Es können große Unterschiede innerhalb einer Projektart bestehen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass gemeindebasierte Projekte (Verteilung effizienter Kochöfen und der Bau von Kleinbiogasanlagen in ländlichen Regionen) meist einen höheren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung haben als industriebasierte Projekte. Wichtig ist bei allen Projekten, dass diese in keinem Fall die soziale, ökologische oder wirtschaftliche Situation gefährden oder als Folge des Projekts gar zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen an anderen Schutzgütern führen.

  • Im Allgemeinen wird zwischen drei Formen von Doppelzählung unterschieden. Diese haben gemein, dass eine Emissionsminderung mindestens an zwei Stellen ausgegeben, genutzt oder in Anspruch genommen, also doppelt gezählt wird, während die tatsächliche Emissionsreduktion nur einmal eingetreten ist.

    Formen der Doppelzählung:

    1. Die mehrfache Ausgabe von Emissionsminderungen ("double issuance") bedeutet, dass eine Minderung mindestens doppelt als Gutschrift ausgestellt wurde. Das bedeutet, dass durch ein Projekt beispielsweise eine Tonne CO2 eingespart wurde, jedoch zwei Gutschriften ausgestellt wurden. Es wurden also mehr Gutschriften vergeben, als Minderungen erzielt wurden. Eine Emissionsminderung kann fälschlicherweise in mehreren Standards, Registern oder Berichten auftauchen.
    2. Die mehrfache Nutzung von Emissionsminderung ("double use") bedeutet, dass eine Minderung mindestens zweimal verkauft oder für verschiedene Zwecke verwendet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Projekt beispielsweise eine Tonne CO2 einspart und so eine Gutschrift generiert, dieses jedoch an zwei verschiedene Interessenten*Interessentinnen weiterverkauft wurde. Dies ist beispielsweise bei fehlerhafter Registrierung der Fall. Wenn eine Gutschrift nicht ordnungsgemäß gelöscht wird, kann es ebenfalls zu "double use" kommen, da die Gutschrift erneut verwendet werden kann.
    3. Die mehrfache Inanspruchnahme der Emissionsminderung ("double claiming") zwischen freiwilligem Markt und staatlichen Klimazielen tritt auf, wenn ein eine Minderung des freiwilligen Markts gleichzeitig auf nationale Klimaschutzziele des Gaststaates des Klimaschutzprojektes angerechnet wird. Dies kann ebenfalls geschehen, wenn sich zwei Staaten die gleiche Minderung anrechnen wollen, da einer ein Projekt im Land des anderen finanziell unterstützt hat.

    Doppelzählung führt dazu, dass mehr Minderungen auf dem Papier benannt werden, als in der Atmosphäre umgesetzt wurden, und stellt daher ein Problem der Umweltintegrität dar. Die Folge ist, dass sich das Klima weiter erwärmt, obwohl auf dem Papier zwei Akteure behaupten, Fortschritte zu machen. Diese Doppelzählungsproblematik macht es natürlich einer freiwilligen Kompensation mit Minderungserfolgen aus nationalen Klimaschutzprojekten schwierig und komplex, wenn diese zugleich als Teil der Zielerreichung verbucht werden.

    Während „double claiming“ bei einer bilanziellen Kompensation mit der Aussage von „Klimaneutralität“ ausgeschlossen sein soll, ist diese Doppelzählung beim Klimaschutzbeitrag legitim. Da beispielsweise ein Unternehmen hierbei keine eigene Neutralität beansprucht, sondern den globalen Klimaschutz unterstützt, darf das Projekt innerhalb der nationalen Klimaziele (NDCs) des Gastgeberlandes liegen. Das Projektland nutzt und verbucht den Klimaschutzerfolg für sich selbst. Entscheidend ist hierbei allein die transparente Kommunikation: Das Unternehmen darf nicht mit einem „neutralisierten“ eigenen Fußabdruck werben, sondern kommuniziert transparent den finanziellen Beitrag zur Zielerreichung des Partnerlands.

  • Umweltintegere Gutschriften können nur für bereits erzielte Emissionsminderungen oder Sequestrierungen ausgestellt werden (ex post). Werden bereits vor Erzielung des Klimaschutzerfolgs Gutschriften veräußert (ex ante), muss dieser Umstand transparent gemacht werden. Durch den Ankauf solcher Zertifikate kann ein Beitrag zur Finanzierung geleistet werden, ein Klimaschutzerfolg tritt allerdings erst ein, wenn die Emissionsminderung oder eine dauerhafte Sequestrierung tatsächlich erzielt wird. Aufgrund dieser Unsicherheit eignen sich Ex-Ante-Zertifikate nur bedingt für verbindliche Klimaschutzaussagen.

  • Ein Klimaschutzprojekt darf das Problem nicht an einen anderen Ort verschieben. Das nennt man Verlagerungseffekt oder Leakage. Bevor ein Projekt startet, muss genau geprüft werden, was mit der bisherigen Nutzung einer Fläche passiert.

    Ein typisches Beispiel: Ein Projekt forstet eine große Fläche mit neuen Bäumen auf, um CO2 zu speichern. Zuvor wurde dieses Land jedoch von lokalen Bauern als Weideland für ihr Vieh genutzt. Wenn die Bauern nun keinen Platz mehr für ihre Tiere haben, weichen sie möglicherweise auf das Nachbargebiet aus und roden dort ein Stück Urwald, um neues Weideland zu schaffen. In diesem Fall wäre für das Klima überhaupt nichts gewonnen. Die CO2-Einsparung durch die neuen Bäume wird an anderer Stelle durch die abgeholzten Bäume sofort wieder vernichtet. Ein seriöses Projekt muss daher von Anfang an Lösungen für die Menschen vor Ort mitplanen – zum Beispiel, indem es alternative, nachhaltige Weideflächen bereitstellt oder effizientere Methoden der Landwirtschaft fördert. Nur so ist sichergestellt, dass der Klimaschutzeffekt echt ist und nicht einfach nur weggeschoben wird.

  • Damit dieses System verlässlich bleibt, müssen alle Projekte drei Schritte durchlaufen:

    1. Messen und Überwachen (Monitoring): Die genaue Menge der eingesparten Emissionen wird kontinuierlich erfasst.
    2. Transparent Berichten (Reporting): Alle Daten werden lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert.
    3. Unabhängig Prüfen (Verification): Externe Prüfstellen kontrollieren unabhängig, ob alle Zahlen und Berechnungen stimmen.

    Dieses Prüfverfahren ist aufwendig und mit Kosten verbunden. Dennoch darf der Wunsch, diese Verwaltungskosten zu senken, niemals dazu führen, dass Kontrollstandards aufgeweicht oder Berechnungen ungenau werden. Ohne eine lückenlose und transparente Überprüfung verlieren die Zertifikate und letztendlich der Markt ihre Glaubwürdigkeit.

Projekttypen und Zertifizierungs-Standards

Die Bandbreite an Klimaschutzprojekten ist groß und reicht von naturbasierten Lösungen bis hin zu technologischen Ansätzen. Um in dieser Vielfalt die Qualität und ökologische Integrität der Zertifikate zu sichern, spielen unabhängige Prüfstandards eine entscheidende Rolle. Als verlässlichen Orientierungspunkt und strengen Qualitäts-Benchmark empfiehlt die Bundesregierung hierbei ausdrücklich den neuen UN-Mechanismus des Pariser Klimaschutzabkommens, den Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).

Projekttypen

Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Projekttypen. Das Spektrum reicht von moderner Technik für saubere Energie bis hin zum Schutz von Ökosystemen. Grundsätzlich lassen sich Klimaschutzprojekte danach unterscheiden, ob sie Emissionen vermeiden, Emissionen reduzieren oder CO2 aus der Atmosphäre entnehmen und speichern.

  • Bei Vermeidungsprojekten werden klimaschädliche Treibhausgase gar nicht erst verursacht, weil klimafreundliche Technologien alte, emissionsintensive Alternativen ersetzen.

    Hauptkategorie: Erneuerbare Energien

    Beispiel: Der Bau von Wind-, Solar-, Wasser- oder Biomasseanlagen ermöglicht den Wechsel von fossilen zu regenerativen Energieträgern. Dadurch sinkt der Treibhausgasausstoß im lokalen Stromnetz langfristig. Solche Projekte bringen oft auch Strom und Arbeitsplätze in ländliche Regionen.

    Erneuerbare Energien in Südafrika
    Erneuerbare Energien in Südafrika Quelle: First Climate Markets AG
  • Reduktionsprojekte setzen bei bereits bestehenden Aktivitäten an. Sie senken den Ausstoß von Treibhausgasen durch effizientere Technologien, veränderte Prozesse oder das Unschädlichmachen extrem starker Klimagase.

    Hauptkategorie: Energieeffizienz

    Beispiel: Bestehende Technik wird durch energiesparende Alternativen ersetzt, die dieselbe Leistung mit viel weniger Energieverbrauch erbringen. In beispielsweise Nigeria werden traditionelle, ineffiziente Kochstellen durch emissionsärmere Brennholzkocher ersetzt. Das spart rund 80 Prozent Energie, schützt die lokalen Wälder vor der Abholzung und schont die Gesundheit der Menschen vor Ort, da kaum noch schädliche Rauchgase entstehen.

    Hauptkategorie: Methan-Vermeidung

    Beispiel: Methan entsteht auf Mülldeponien, in der Landwirtschaft oder im Bergbau und ist rund 28-mal klimaschädlicher als CO2. Projekte fangen dieses Gas entweder auf, um es sauber zur Energiegewinnung (Strom/Wärme) zu nutzen, oder verbrennen es kontrolliert, um es in das weit weniger schädliche CO2 umzuwandeln.

    Hauptkategorie: Industriegase

    Beispiel: Hier werden extrem klimaschädliche Gase, die bei der industriellen Produktion entstehen (z. B. fluorierte Gase), direkt in den Fabriken kostengünstig abgebaut oder zerstört. (Hinweis: Diese Projekte sind oft umstritten, da sie im Gegensatz zu Energieprojekten keine langfristige, nachhaltige Veränderung unserer Wirtschaftsweise anstoßen.)

    Brennholzkocher
    Nigerianische Dorfbewohner sparen mit effizienteren Brennholzkocher Zeit und CO2. Quelle: atmosfair
  • Entnahmeprojekte (Carbon Removal oder auch so genannte Senkenprojekte) zielen darauf ab, bereits in der Luft vorhandenes CO2 aktiv zu entziehen und den darin enthaltenen Kohlenstoff langfristig zu speichern. Dies geschieht entweder auf natürliche Weise durch Pflanzen oder durch moderne Technik.

    Hauptkategorie: Aufforstung, Waldschutz & klimafreundliche Landwirtschaft

    Beispiel: Die natürliche Eigenschaft von Bäumen und Pflanzen, CO2 durch Photosynthese aufzunehmen und aufzuspalten, wird genutzt, um den Kohlenstoff dauerhaft in ihrer Biomasse (Holz) oder im Boden zu speichern.

    Technische Alternativen: Neben der Natur gibt es auch menschengemachte Verfahren. Dazu zählen Pflanzenkohle (Biochar) oder die direkte CO2-Abscheidung aus der Luft mit anschließender dauerhafter Tiefenspeicherung im Gestein (Direct Air Capture and Storage, DACCS).

    Urwaldbaum
    Quelle: Oro Verde/Elke Mannigel

Zertifizierungs-Standards

Standards auf dem freiwilligen Markt sichern die Qualität und Glaubwürdigkeit von Klimaschutzprojekten. Sie sollen sicherzustellen, dass die verkauften CO2-Zertifikate auch tatsächlich einen realen Nutzen für die Umwelt haben. Auch wenn die privaten Standards auf internationaler und nationaler Ebene dominieren, gibt es von öffentlicher Hand verwaltete.

  • Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM): Mit Artikel 6.4 des ÜvP wurde ein neuer, offizieller UN-Mechanismus geschaffen. Er wird von einem UN-Aufsichtsgremium (Supervisory Body) zentral überwacht.

    • Im Rahmen des PACM ist das Nutzen eines speziellen Nachhaltigkeits-Tools (Sustainable Development Tool) vorgeschrieben. Es stellt über Schutzvorschriften (Safeguards) sicher, dass lokale Gemeinschaften eingebunden werden, Projekte keinen anderweitigen Umweltschaden anrichten (Do no harm) und ein unabhängiger Beschwerdemechanismus existiert.
    • Jedes Mal, wenn ein Projekt nach einer Prüfphase (Monitoring) neue Zertifikate erhält (issuance), zieht die UN automatisch zwei Prozent davon ab und löscht sie dauerhaft. Das soll einen garantierten Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten. Zudem fließt ein fixer Anteil des Geldes direkt in den weltweiten Anpassungsfonds für vom Klimawandel besonders betroffene, verwundbare Staaten.
    • Unter dem PACM wird es zwei unterschiedliche Typen von Zertifikaten geben:
    Zertifikatstyp
    unter PACM
    Autorisierte A6.4ERsMitigation Contribution A6.4ERs
    BedeutungFür den internationalen Transfer offiziell autorisiert.Nicht für den internationalen Transfer autorisiert.
    Was passiert im Projektland?Das Gastgeberland zieht die CO2-Minderung offiziell aus seiner eigenen Staatsbilanz ab (Corresponding Adjustment).Die Emissionsminderung verbleibt im Gastgeberland und zahlt auf dessen nationales Klimaziel (NDC) ein.
    NutzenKompensation mit Neutralitätsaussage.Klimaschutzbeitrag (Contribution Claim) mit Kommunikation, dass ein anderes Land beim Erreichen der Klimaziele finanziell unterstützt wird.
    • Gold Standard (GS4GG): Von der Gold Standard Foundation verwaltet. Gilt als einer der weltweit strengsten Standards, da Projekte neben der reinen CO2-Minderung zwingend messbare Nachhaltigkeitsbeiträge (Co-Benefits) für die lokale Bevölkerung nachweisen müssen (z. B. Gesundheitsschutz oder Arbeitsplätze).
    • Verified Carbon Standard (VCS): Von der Organisation Verra verwaltet. Das weltweit am häufigsten genutzte Programm.
  • Ende 2024 ist eine neue EU-Verordnung für CO2-Zertifikate (die Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF)-Verordnung) in Kraft getreten. Sie regelt die freiwillige Zertifizierung von CO2-Entnahmen und den Klimaschutz in der Landwirtschaft. Das Ziel der Verordnung ist es, neue finanzielle Anreize für Klimaschutzprojekte auf dem Kohlenstoffmarkt zu schaffen.

    Mit dem Inkrafttreten der „Carbon Removals and Carbon Farming“ (CRCF)-Verordnung im Dezember 2024 schafft die EU einen freiwilligen Unionsrahmen für sogenannte dauerhafte CO2-Entnahmen, kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung (englisch Carbon Farming) und CO2-Speicherung in Produkten. Dadurch sollen Investitionsanreize für Klimaschutzprojekte auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt erreicht werden. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erreichung der im EU-Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele, insbesondere zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 und des hierfür vorgesehenen Zielpfads, zu leisten.

    Für die Sicherstellung hochwertiger Klimaschutzprojekte werden in der CRCF-Verordnung Qualitätskriterien zur Quantifizierung, , und Haftung sowie Nachhaltigkeit festgelegt. Die Methoden zur Zertifizierung, die die praktische Umsetzung der Qualitätskriterien sicherstellen sollen, werden in nachgeordneten Rechtsakten unter der CRCF-Verordnung geregelt. Darüber hinaus werden Vorschriften für die Arbeitsweise von Zertifizierungssystemen und deren Anerkennung durch die Kommission, sowie Vorschriften für die Ausstellung und Verwendung zertifizierter Einheiten in einem weiterem Rechtsakt geregelt.

    Mit CRCF-Verordnung erhofft sich die Kommission auf der Basis EU-weit geltender Qualitätskriterien, Standards und Verfahren Transparenz und Vertrauen in CRCF-zertifizierten Projekte auf dem Kohlenstoffmarkt zu erreichen und dabei Praktiken des Greenwashing effektiv zu bekämpfen.

    Mehr Information zum CRCF und seinen Entwicklungen finden Sie hier:

    European Commission: Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF) Regulation

    UBA: EU-Verordnungsentwurf zur Zertifizierung von Kohlenstoffentnahmen

Regeln und Leitlinien für Bilanzieren und Kommunizieren

Für den Bereich der Kompensation und für Klimaschutzbeiträge gibt es kein einzelnes, allumfassendes Gesetz. Stattdessen regelt ein dichtes Geflecht aus internationalen Verträgen, europäischen Rahmenwerken und nationalen Gesetzen den Markt.

Die wichtigsten rechtlichen Säulen gliedern sich in drei Ebenen:

Die globale Ebene: Das Übereinkommen von Paris (Artikel 6)

Das ÜvP bildet das völkerrechtliche Fundament. Besonders wichtig für den Kohlenstoffmarkt ist der Artikel 6. Hier wird unter anderem die Doppelzählung verboten. Und über den Artikel 6.4 (PACM) erhalten auch private Akteur*innen einen offiziell regulierten, verlässlichen Zugang zum globalen Kohlenstoffmarkt.

Die europäische Ebene: Die EmpCo-Richtlinie

Die Europäische Union geht mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) massiv gegen Greenwashing vor. Vage Aussagen (auch Bilder, grafische Elemente oder Symbole) auf Produkten werden ab 27.09.2026 verboten. Das Verbot bezieht sich auf:

  • nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussagen
  • unwahre Angaben zur Reichweite einer Umweltaussage
  • Umweltaussagen, die sich auf Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette gründen
  • dem unzulässigen Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegel
  • das Werben von ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen
  • einer künftigen Umweltleistung ohne Umsetzungsplan

Fazit: Werbeaussagen müssen wahr, belegbar und nicht irreführend sein. Zukünftig müssen Aussagen noch präziser und transparenter sein. Für Unternehmen bedeutet die EmpCo-Richtlinie das Aus für klassische Kompensationswerbung auf Produktebene: Jede Werbeaussage auf einem Produkt (sowie in zugehörigen Texten, Bildern oder Symbolen), die behauptet oder suggeriert, das Produkt habe aufgrund von Treibhausgaskompensation außerhalb der Wertschöpfungskette neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, ist ab dem 27.09.2026 strikt verboten.

Diese behördlichen Informationen stellen ausdrücklich keinen Freibrief und keine Bestätigung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von kommerziellen Werbeslogans dar. Unternehmen, die freiwillige Kompensationen werblich nutzen, unterliegen den strengen Transparenzpflichten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5 UWG). Werbeaussagen sind irreführend und unzulässig, wenn wesentliche Informationen vorenthalten werden.

Weitere Informationen:

UBA: Neue Regeln zum Schutz vor Greenwashing

Die nationale Ebene: Das deutsche Recht

In Deutschland gibt es folgende wichtige Gesetze: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Bundes-Klimaschutzgesetz.

  • Das UWG ist das Werkzeug, mit dem die Regierung die europäische EmpCo-Richtlinie in nationales Recht umsetzt. Das UWG hatte bereits im Kraft treten dieser die Irreführung durch Täuschung (§ 5 UWG) und Vorenthaltung von wesentlichen Informationen (§ 5a UWG) verboten. Mit der EmpCo-Richtlinie wird dies jedoch verschärft und um eine „Schwarze Liste“ (Anhang zu §3 UWG mit neuen per se-Verboten) ergänzt.
  • Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) regelt den verbindlichen Rahmen für Deutschland. Es schreibt gesetzlich fest, bis wann Deutschland die Treibhausgasneutralität erreichen muss. Während das Gesetz allgemein den Rahmen für das gesamte Land setzt, nimmt § 15 KSG den Staat selbst in die Pflicht. Er regelt die „Klimaneutrale Bundesverwaltung“.

Weitere Initiativen & Gremien

Neben staatlichen Gesetzen und Richtlinien sorgen weltweit anerkannte, unabhängige Initiativen dafür, dass der freiwillige CO2-Markt wissenschaftlich analysiert wird und geben folgende Leitlinien:

Integrity Council for the Voluntary Carbon Market (ICVCM)

Dieser kümmert sich ausschließlich um die Angebotsseite, also um die Qualität der CO2-Zertifikate selbst. Er legt die globale Messlatte für hochwertige Klimaschutzprojekte fest. Mit den zehn Core Carbon Principles (CCPs) nennt ICVCM wissenschaftlich fundierte Grundprinzipien. Nur Projekte, die nachweislich echten, messbaren und unumkehrbaren Nutzen stiften, erhalten das begehrte CCP-Prüfsiegel. Das ICVCM prüft quasi das Produkt.

Das Dokument kann herunter geladen werden unter:

The Integrity Council for the Voluntary Carbon Market: The Core Carbon Principles

Voluntary Carbon Markets Integrity Initiative (VCMI)

Diese Initiative schaut genau in die andere Richtung: auf die Nachfrageseite. Sie kontrolliert das Verhalten der Unternehmen, die Zertifikate kaufen. Das Ziel ist einheitliche, ehrliche und transparente Klimaschutz-Aussagen (Claims) von Unternehmen zu garantieren. Bevor ein Unternehmen überhaupt mit einem VCMI-Siegel werben darf, muss es nachweislich eine wissenschaftliche Klimabilanz vorlegen und eigene, echte Reduktionsziele verfolgen (Claims Code of Practice).

Dieser Code kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden:

Voluntary Carbon Markets Integrity Initiative: Claims Code of Practice

Oxford Principles for Net Zero Aligned Carbon Offsetting

Die von der Universität Oxford ausgearbeiteten Prinzipien dienen als strategischer, langfristiger Wegweiser für eine klimaneutrale Wirtschaft.

Die Principles lassen sich unter folgender Adresse einsehen:

Oxford Principles for Net Zero Aligned Carbon Offsetting (revised 2024)

Das deutsche Positionspapier „Paris-aligned Carbon Markets“

Die Bundesregierung legt in diesem Papier fest, wie der freiwillige Kohlenstoffmarkt an die strengen Regeln des ÜvP angepasst werden muss. Das Ziel ist es, Klimaschutzprojekte weltweit ehrlicher, transparenter und wirksamer zu machen. Dabei betont die Bundesregierung, dass das freiwillige Engagement des Privatsektors eine Schlüsselrolle spielt, um dringend benötigte, zusätzliche Finanzierungen für den globalen Klimaschutz zu mobilisieren. Die wichtigsten Kernpunkte des Papiers sind:

  • klare Priorität (Minderungshierarchie): Echte Klimaschutzprojekte dürfen niemals als Ausrede dienen. Für Unternehmen muss das Vermeiden und Reduzieren von eigenen Treibhausgasen immer an erster Stelle stehen, bevor überhaupt über ein Kompensieren nachgedacht wird.
  • Hohe Qualität und Fairness: Der Kauf von CO2-Zertifikaten muss strengen ökologischen und sozialen Standards folgen. Projekte dürfen der Umwelt nicht an anderer Stelle schaden und müssen die Rechte sowie Lebensbedingungen der Menschen vor Ort schützen.
  • Einbindung der UN-Regeln (Artikel 6): Damit der freiwillige Markt funktioniert und Investitionslücken im globalen Klimaschutz schließt, müssen die offiziellen Pariser Regeln angewendet werden. Als zentralen Qualitäts-Benchmark empfiehlt die Bundesregierung hierbei den UN-Klimaschutzmechanismus (PACM) nach Artikel 6.4. Nur so wird verhindert, dass Einsparungen doppelt gezählt werden, und der Markt trägt tatsächlich zu einer weltweiten Steigerung der Klimaziele bei.

Das Positionspapier ist abrufbar unter:

Bundesumweltministerium:"Paris-aligned Carbon Markets" nach dem Übereinkommen von Paris

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