Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Versteigerung

Die Emissionszertifikate im EU-ETS 2 werden vollständig versteigert. Trotz der Verschiebung des Starts der Regelphase um ein Jahr auf das Jahr 2028 finden über so genannte "Early auctions" bereits ab Januar 2027 Versteigerungen von Emissionszertifikaten statt.

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Überblick

Die Emissionszertifikate im EU-ETS 2 werden gemäß den Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) sowie der EU-Auktionsverordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2830) vollständig versteigert. Für den EU-ETS 2 werden alle Emissionszertifikate an der European Energy Exchange (EEX) versteigert, die gemeinsam von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten als Auktionsplattform beauftragt wurde. Der erste Versteigerungstermin vom EUA2 im Rahmen der „Early auctions“ wird am 18.01.2027 stattfinden. Die Versteigerungen von Emissionszertifikaten werden im Jahr 2027 wöchentlich am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr am regulierten Markt der EEX durchgeführt. Emissionszertifikate sind als Finanzinstrumente gemäß der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) klassifiziert.

Zum Versteigerungskalender

EEX: Auction Calendar EU ETS 2

Marktstabilitätsreserve

Die Reform der Marktstabilitätsreserve im EU-ETS 2 und dessen Auswirkungen auf den CO2-Preis sowie die Emissionsentwicklung untersucht folgende Publikation (Stand 2025):

Climate Change 15/2026: EU ETS 2 Market Stability Reserve: Analysis of Reform Proposals

Im EU-ETS 2 sind – im Gegensatz zum nationalen Emissionshandel (nEHS) in Deutschland – keine Festpreise und kein Preiskorridor im Versteigerungsverfahren vorgesehen. Somit wird bereits mit Start des EU-ETS 2 eine freie Marktpreisbildung erfolgen, die sich nach Angebot und Nachfrage richten wird. Trotz der Implementierung von preisstabilisierenden Mechanismen über die Marktstabilitätsreserve wird es explizit keine vorgegebene Preisobergrenze geben.

Die Verantwortlichen im EU-ETS 2 müssen erstmalig zum 31.05.2029 für die Emissionen des Berichtsjahres 2028 Emissionszertifikate abgeben. Einen ersten Überblick über den EU-ETS 2 vermitteln folgende Publikationen (Stand 2023 und 2024):

Supply and demand in the ETS 2

UBA-Factsheet zum EU-ETS 2

Wie funktioniert das Auktionsverfahren im EU-ETS 2?

Analog zum EU-ETS 1 werden die Versteigerungen von Spot-Kontrakten nach dem bewährten Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde und geschlossenem Orderbuch durchgeführt. Beim Einheitspreisverfahren zahlen grundsätzlich alle erfolgreichen Bieter denselben Preis (siehe Grafik unten).

In dem dargestellten Graphen wird das im Text beschriebene Einheitspreisverfahren visuell dargestellt. Die Y-Achse zeigt symbolisch den gebotenen Preis und die X-Achse die Angebotsmenge. Die Schnittmenge ergibt den Einheitspreis.
Quelle: DEHSt

Beim Einheitspreisverfahren wird der Zuschlagpreis ermittelt, indem alle zugelassenen Gebote, beginnend mit dem höchsten Gebot, nach der Höhe des Gebotspreises gereiht werden.

Bei gleichen Gebotspreisen werden die Gebote nach einem Zufallsverfahren sortiert. Vom höchsten Preisgebot ausgehend werden die Mengen der Gebote aufsummiert, bis die angebotene Menge (hier 2 Millionen Emissionszertifikate (EUA2)) erreicht wird. Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an Emissionszertifikaten erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest und ist mit diesem identisch (hier Gebot F).

Bieter erhalten also genau dann einen Zuschlag in Höhe ihrer nachgefragten Menge, wenn ihr Gebotspreis mindestens der Höhe des Zuschlagpreises entspricht. Hat ein Bieter genau den Zuschlagpreis geboten, entspricht dessen Zuteilung der noch verbleibenden Angebotsmenge. Diese kann in Abhängigkeit von der Gebotsstruktur auch unterhalb der durch den Bieter nachgefragten Menge liegen. Haben mehrere Handelsteilnehmer genau den Zuschlagpreis geboten, kommt das zuvor genannte Zufallsverfahren zur Anwendung.

Wie kann ich an den EU-ETS-2-Auktionen teilnehmen?

Die EU-Auktionsverordnung garantiert den EU-ETS-2-Teilnehmern einen harmonisierten, diskriminierungsfreien und kosteneffizienten Zugang zum europäischen Primärmarkt für Emissionszertifikate. Sie enthält dafür Mindestanforderungen für angemessene Zugangsbedingungen. Dies soll eine hohe Bieterbeteiligung insbesondere von emissionshandelspflichtigen Unternehmen ermöglichen. Zusätzlich soll die Zuverlässigkeit und Integrität des Versteigerungsverfahrens garantiert werden. Die Zugangsbedingungen orientieren sich an Sekundärmarktpraktiken und ermöglichen auch Personen, die nicht emissionshandelspflichtig sind, den Zugang zu den Versteigerungen. Zur Teilnahme an den Primärmarktauktionen der EEX wird unter anderem ein Konto im Unionsregister benötigt. Zur Eröffnung von Konten im Unionsregister finden Sie weitere Informationen unter:

Mehr zur Migration vom nEHS-Register zum Unionsregister

Mehr zum Unionsregister

Handelsteilnehmer, die bereits am Sekundärmarkt der Leipziger Energiebörse EEX zugelassen sind, können unkompliziert und ohne weitere Zulassungskosten an den Versteigerungen teilnehmen. Grundsätzlich dürfen die Gebühren für eine Teilnahme an den Versteigerungsverfahren nicht oberhalb vergleichbarer Standardgebühren auf dem Sekundärmarkt liegen. Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind auf der Internetseite der EEX zugänglich. Neben einer direkten internetgestützten Teilnahme erlaubt die EU-Auktionsverordnung auch den indirekten Zugang über zugelassene Finanzintermediäre.

Weitere Informationen

(teilweise auf Englisch)

EEX: Information on EU ETS 2 auction participation

EEX-Webseminar vom 02.09.2026