Erfahrungsbericht
Der zweite Erfahrungsbericht wurde am 14.01.2025 veröffentlicht. Maßgebliche Grundlage dafür ist ein Forschungsvorhaben, für welches wir das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. und die Prognos AG mit einem umfassenden Gutachten zur Wirkung des nationalen Emissionshandels (nEHS) beauftragt haben. Untersucht wurden die Wirkung des nEHS auf die Entwicklung der Brennstoffpreise für die Verbrauchenden und die Wirkung des nEHS auf die CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor. Der nächste Erfahrungsbericht soll im Jahr 2028 und anschließend im Vierjahres-Turnus veröffentlicht werden.
In § 23 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist festgelegt, dass in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung des BEHG durch die Bundesregierung stattfindet. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) – unterstützt durch uns, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) – erstellt federführend die Erfahrungsberichte und entwickelt den nEHS weiter.
Erfahrungsbericht
Zweiter Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG
Erster Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG
Veröffentlichungen zur Emissionssituation
Auswertungsberichte zur Emissionssituation
Der nEHS-Auswertungsbericht für das Jahr 2024 wurde am 03.06.2026 veröffentlicht. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zur Emissionssituation im nationalen Emissionshandels (nEHS) aufgegliedert unter anderem nach BEHG-Verantwortlichen, Brennstoffen und abzugsfähigen Emissionen.
Vollständige nEHS-Auswertungsberichte
nEHS: Emissionssituation 2021 und 2022
Meldungen ausgewiesener Daten zur Emissions- und Abgabesituation
Die Emissionen im nationalen Emissionshandel (nEHS) sind im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert geblieben. Da die jährlich zulässige Obergrenze (Cap) weiter gesunken ist, wird sie nun erstmals deutlich um rund 17,2 Millionen Tonnen CO2 überschritten. Die Daten stammen aus unserer aktuellen Auswertung zum vierten Jahr des nEHS.
Die Emissionen im nEHS liegen im Jahr 2024 nach vorläufigen Daten des nEHS-Registers bei insgesamt 294,7 Millionen Tonnen CO2. Für einen direkten Vergleich mit dem Vorjahr müssen die Emissionen der 2024 erstmals im nEHS erfassten Abfallverbrennungsanlagen aus den aggregierten Emissionen herausgerechnet werden. Nach dieser Bereinigung lagen die Emissionen im Berichtsjahr 2024 bei 281,6 Millionen Tonnen CO2 (2023: 282,9 Millionen Tonnen CO2) und sind damit nahezu unverändert.
Eine ausführlichere Zusammenfassung zur Abgabesituation im Jahr 2024 im nEHS sowie den Zugang zum öffentlichen Bereich des nEHS-Registers erreichen Sie über die untenstehenden Links.
Zu den Berichten
Öffentlich zugänglicher Teil des nEHS-Registers
nEHS-Register: Compliance-Informationen
Cap-Erhöhungsmenge und Zusatzbedarf
Veröffentlichung des bereinigten Zusatzbedarfs gemäß § 46 BEHV
Im nationalen Emissionshandel (nEHS) gibt es ein gesetzlich festgelegtes Mengenziel an Treibhausgasemissionen, das von allen BEHG-Verantwortlichen insgesamt maximal ausgestoßen werden darf. Da in den Verkaufsterminen die Veräußerung von nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) der effektiven Nachfrage der Teilnehmer am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel überschritten werden.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt berechnet entsprechend der Vorgaben von § 46 Absatz 1 und 2 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) den so genannten bereinigten Zusatzbedarf, der sich bei einer Überschreitung der Mengenziele im nEHS ergibt.
Besteht ein positiver Zusatzbedarf und werden gleichzeitig die Jahresmengen der EU-Klimaschutzverordnung nicht eingehalten, muss der darüberhinausgehende Bedarf an Emissionszertifikaten durch Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten nach der EU-Klimaschutzverordnung, einschließlich des Zukaufs einer entsprechenden Menge an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten, gedeckt werden.
Der bereinigte Zusatzbedarf für ein Kalenderjahr ergibt sich gemäß § 46 BEHV aus der Menge der im nEHS-Register abgegebenen nEZ abzüglich der Brennstoffemissionen der EU-ETS-1-Kompensation und der festgelegten Emissionsmenge (§ 44 Absatz 2 BEHV) desselben Jahres. Zusätzlich werden nachträgliche Änderungen in den vorangegangenen Berichtsjahren berücksichtigt (§ 46 Absatz 2 Satz 2 BEHV).
Am 26.03.2026 veröffentlichte die DEHSt den bereinigten Zusatzbedarf für das Jahr 2024 in Höhe von 18.254.608 nEZ. Die Berechnung beruht auf Daten mit Stand 11.03.2026 für das Berichtsjahr 2024. Zudem werden nachträgliche Änderungen für die Berichtsjahre 2021, 2022 und 2023 mit Stand 01.12.2025 berücksichtigt.
Der bisher veröffentlichte bereinigte Zusatzbedarf und die Fristen für die darauffolgenden Jahre sind in folgender Tabelle dargestellt:
| Kalenderjahr | Bereinigter Zusatzbedarf bzw. Veröffentlichungsfrist |
|---|---|
| 2021 | 4.623.836 nEZ |
| 2022 | -3.962.525 nEZ |
| 2023 | 2.365.408 nEZ |
| 2024 | 18.254.608 nEZ |
| 2025 | 31.03.2027 |
| 2026 | 31.03.2028 |
Das 2024 wachsende Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter der europäischen Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der aktuellen Projektionen des UBA (siehe Presseinformation unten) wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren weiter anwachsen, sodass die Gefahr besteht, dass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 verfehlen könnte. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind weitere wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. Indem sie vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung fließen, ermöglichen sie dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen.
Umweltbundesamt: Treibhausgasdaten zeigen: Klimaschutz braucht neuen Schub
Veröffentlichung der Cap-Erhöhungsmenge im Bundesanzeiger
Die Cap-Erhöhungsmenge entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im EU-ETS 1 als auch im nEHS eine Abgabe erfolgte. Diese doppelt bilanzierten Emissionen werden dem EU-ETS 1 zugerechnet und nicht dem nEHS, weshalb das nEHS-Cap um diese Menge erweitert wird.
Für die Berechnung der Erhöhungsmenge wird die Grunderhöhungsmenge des jeweiligen Kalenderjahres um die Differenz zwischen der Grunderhöhungsmenge und tatsächlicher ETS-Kompensation des jeweils vorletzten Kalenderjahres korrigiert (§ 45 BEHV). Die Erhöhungsmenge wird von uns bestimmt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bundesanzeiger
Bekanntmachung im Bundesanzeiger: 19.12.2025 B10
Bekanntmachung im Bundesanzeiger: 27.12.2024 B6
Bekanntmachung im Bundesanzeiger: 22.12.2023 B14
Entwicklung der Marktbedingungen für konventionelle Biokraftstoffe
Die Beobachtung der Marktentwicklung von konventionellen Biokraftstoffen dient der Evaluierung der Anwendbarkeit des Emissionsfaktors null im BEHG für den Biomasseanteil von Brennstoffen, der aus konventionellen Biokraftstoffen stammt. Die Marktbeobachtung umfasst dabei auch eine Mengenpotenzialanalyse für Biomasse und die Entwicklung der Großhandelspreise der hauptsächlich in Verkehr gebrachten fossilen Kraftstoffe und der konventionellen Biokraftstoffe, die im Rahmen der Beimischung zu fossilen Kraftstoffen eingesetzt werden.
Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), sind nach § 8 Absatz 7 EBeV 2030 dafür verantwortlich, die Marktentwicklung von konventionellen Biokraftstoffen zu beobachten und zu evaluieren.
Bericht über die Entwicklung der Marktbedingungen für konventionelle Biokraftstoffe
Gesamtversteigerungsmenge
Die Gesamtversteigerungsmenge im nationalen Emissionshandel (nEHS) für das Jahr 2026 beträgt 192.085.240 nationale Emissionszertifikate (nEZ). Die Gesamtversteigerungsmenge ergibt sich aus der jährlichen Emissionsmenge (Cap) für das Jahr 2026, zuzüglich der Erhöhungsmenge 2026 und abzüglich des Zusatzbedarfs für die Jahre 2021 bis 2025 (§ 11 Absatz 1 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV).
Das Cap für das Jahr 2026 basiert auf den überarbeiteten Emissionszuweisungen für Deutschland gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) 2018/842) und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2126. Maßgeblich sind die am 27.04.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Anpassungen der Emissionszuweisungen für die Jahre 2026 bis 2030 (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/895) und nicht die bisherigen Emissionsmengen nach § 44 Absatz 2 BEHV. Um spätere Korrekturen zu vermeiden, wurden diese Anpassungen vom 27.04.2026 für die Berechnung der Gesamtversteigerungsmenge 2026 bereits berücksichtigt, obwohl eine entsprechende Änderung der BEHV noch aussteht.
Veräußerungsberichte
Die Bundesrepublik Deutschland bietet im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) Emissionszertifikate (nEHS-Zertifikate) zur Veräußerung an der Leipziger Energiebörse European Energy Exchange (EEX) an. Im Jahr 2026 fanden erstmals Versteigerungen im Preiskorridor an der EEX statt. Wir informieren die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Ergebnisse mit unseren regelmäßigen Veräußerungsberichten.
Unsere Veräußerungsberichte enthalten neben einer detaillierten Auswertung der Veräußerungsergebnisse auch umfassende Informationen zum Veräußerungsprozess.
Veräußerungsberichte 2026
Carbon Leakage
Auswertungsberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation
Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, veröffentlichen gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (§ 26 Absatz 1 BECV) die Ergebnisse des Antragsverfahrens im Jahr nach der Antragstellung.
Transparenzberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation
Der Genehmigungstext der Europäische Kommission legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung einiger Daten von Unternehmen mit einer Beihilfehöhe von über 100.000 Euro verpflichtet ist. Dieser Verpflichtung kommen wir mit der jährlichen Veröffentlichung der entsprechenden Daten auf dem Beihilfeportal „Transparency Award Module“ der Europäischen Kommission nach. Zusätzlich stellen wir die Daten als Berichte zur Verfügung.
Liste der BECV-Beihilfeempfänger über 100.000 Euro für das Abrechnungsjahr 2024
Liste der BECV-Beihilfeempfänger über 100.000 Euro für das Abrechnungsjahr 2023
Berichte zum BECV-Konsultationsverfahren
Wir führen ebenfalls seit 2022 eine jährliche Konsultation (§ 26 Absatz 2 BECV) durch, um die Auswirkungen der BECV zu evaluieren.
Damit sollen die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen ermittelt werden. Die Konsultation richtet sich an Interessensverbände, die für betroffene Sektoren und Teilsektoren tätig sind, an Sozialpartner sowie an weitere Carbon-Leakage-Expertinnen und Experten.
Das Konsultationsverfahren aus dem Jahr 2024 umfasste wie auch in den Vorjahren zum einen eine Online-Befragung und zum anderen die Diskussion der Ergebnisse auf einem Experten-Forum. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse beider Teilprozesse zusammen. Er ist Teil des jährlichen Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30.09. vorlegen soll. In diesem Rahmen wurde er zum zweiten Mal veröffentlicht.
Zentrale Themen
- Wirkung des CO2-Preises und der Carbon-Leakage-Kompensation
- Konkrete Ausgestaltung der Beihilfe, der ökologischen Gegenleistungen sowie der Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe
- Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2022
Beim Konsultationsverfahren 2024 unterstützte uns wie auch in den letzten Jahren, nach öffentlicher Ausschreibung und gewährtem Projektzuschlag, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS).
Auch das BECV-Konsultationsverfahren 2025 wird wieder eine Online-Befragung sowie ein Experten-Forum umfassen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für Herbst 2025 vorgesehen. Dafür werden wir wieder eine öffentliche Ausschreibung einleiten.
Evaluierung der BECV
Das zuständige Bundesministerium ist gemäß § 26 Absatz 3 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ab 2024 alle vier Jahre dazu verpflichtet, eine externe Stelle mit einer Evaluierung der Durchführung der BECV zu beauftragen. Diese Aufgabe wurde für die Evaluierung im Jahr 2024 per Erlass an uns übertragen. Die Evaluierung umfasst eine Prozess- und eine Strukturanalyse zu der Frage, ob und inwiefern der Anstieg des Preises für Emissionszertifikate nach § 10 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zu Arbeitsplatzverlagerungen in den einzelnen Sektoren führt sowie eine Überprüfung des Bedarfs zur Fortentwicklung des Beihilfesystems. Dafür wird zunächst ein Carbon-Leakage-Indikator für die Sektoren des verarbeitenden Gewerbes anhand von geeigneten Daten berechnet und eine aktualisierte Positivliste erstellt. Weiterhin wird anhand der deskriptiven Analyse volkwirtschaftlicher Kennzahlen untersucht, ob Carbon Leakage seit Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu beobachten ist. In einer weiterführenden Analyse wird zudem überprüft, wie effektiv und effizient die BECV wirkt.
Fortschrittsbericht zur Evaluierung der BECV im Jahr 2028
Gemäß der beihilferechtlichen Genehmigung der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) durch die Europäische Kommission (Staatliche Beihilfe SA.63191 (2023/N)) ist die Bundesregierung verpflichtet bis 2028 eine umfassende Evaluierung der BECV durchzuführen. Ziel dieser Evaluierung ist es, die Wirksamkeit der BECV im Hinblick auf die Vermeidung von Carbon Leakage bei gleichzeitiger Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung von Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen sowie der kosteneffizienten Erreichung dieser Ziele zu untersuchen. Schon im Jahr 2024 wurde gemäß der beihilferechtlichen Genehmigung ein Fortschrittsbericht erstellt, in dem die konzeptionellen und methodischen Grundlagen sowie ein robustes empirisches Forschungsdesign für die Evaluierung im Jahr 2028 dargelegt werden.
Evaluation Progress report
EU-ETS-1-Kompensation
Erfahrungsbericht zur Kompensation von Anlagen des EU-ETS 1 im nEHS 2021 und 2022
Der erste Erfahrungsbericht zur Kompensation von Anlagen des EU-ETS 1 im nEHS für die Jahre 2021 und 2022 wurde am 29.05.2024 veröffentlicht. Gemäß § 11 BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) werden die wesentlichen Ergebnisse des Kompensationsverfahrens analysiert. Die Kompensationsdaten für den EU-ETS 1 werden ausgewertet und die Vollzugsperspektive wird dargestellt.