Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
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Kompensation der Bundesregierung
Letzte Aktualisierung
12.10.2026
Mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit und dem Klimaschutzgesetz hat sich die Bundesverwaltung das Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Schon seit 2014 kompensiert die Bundesregierung Treibhausgasemissionen aus dienstlich veranlassten Reisen ihrer Beschäftigten. Damit verpflichtet sie sich verantwortungsvoll zum Ausgleich unvermeidbarer Emissionen und zeigt Wege zu klimaverträglicheren Dienstreisen auf. Hier finden Sie Informationen zur Vorgehensweise und den unterstützten Klimaschutzprojekten.
Die Bundesregierung folgt dem Grundsatz „erst vermeiden, verringern und dann kompensieren“. Nicht vermeidbare Emissionen aus Dienstreisen werden durch den Erwerb und die Stilllegung hochwertiger Emissionsminderungsgutschriften aus Klimaschutzprojekten ausgeglichen.
Wir unterstützen die Bundesregierung, indem wir
die Emissionen berechnen,
hochwertige Klimaschutzprojekte auswählen und
die daraus resultierenden Emissionsminderungen, in Form von Gutschriften, beschaffen und löschen lassen.
Der Erwerb erfolgt durch transparente Ausschreibungen: Anbieter können Gutschriften aus Klimaschutzprojekten anbieten, welche wir nach festen Kriterien bewerten. Die erworbenen Gutschriften werden schließlich unwiderruflich stillgelegt, also gelöscht.
Datenerhebung und -auswertung sowie Emissionsberechnung
Die Kompensation von Dienstreisen und -fahrten bezieht sich auf Flugreisen sowie Reisen mit Dienstkraftfahrzeugen. Für Bahnfahrten erwirbt der Bund so genannte „Grüne Fahrkarten“, für die derzeit keine Kompensation erfolgt. Dienstreisen sind Reisen zum Erledigen von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte (zum Beispiel zur Teilnahme an einem Workshop). Dienstfahrten sind Fahrten im Rahmen der üblichen Aufgabenwahrnehmung, wie beispielsweise Einsatzfahrten oder auch Vollzugsfahrten der Bundespolizei.
Flugreisen
Die Emissionen der Flugreisen werden auf einzelne Reiseabschnitte aufgeschlüsselt. Eine Flugreise von Berlin nach New York mit Umstieg in Frankfurt sind zwei Einzelereignisse. Durch das Aufschlüsseln der Flugreise können verschiedene Luftfahrzeugtypen dargestellt werden. Zusätzlich werden bei allen Reiseabschnitten neben der Sitzplatzkategorie auch der wahrscheinlichste Luftfahrzeugtyp berücksichtigt, um die Genauigkeit der Berechnungen zu erhöhen. Ein Direktflug hat in der Regel eine kürzere Distanz und verursacht somit geringere Emissionen.
Ganz wesentlicher Bestandteil ist zudem das Einbeziehen der zusätzlichen klimarelevanten „Nicht-CO2-Effekte“. Denn die Klimawirkung des Luftverkehrs beschränkt sich nicht nur auf den CO2-Ausstoß allein. Stickoxide, Rußpartikel und Wasserdampf sowie die Beeinflussung der Wolkenbildung tragen zusätzlich zur Veränderung der Atmosphäre bei. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nutzen wir für die Emissionsberechnung der Flugreisen den Index (RFI). Dabei wird ein RFI von 3 zu Grunde gelegt, das heißt der CO2-Ausstoß wird mit dem Faktor drei multipliziert. Das ermöglicht eine Schätzung der tatsächlichen Klimawirkung von Emissionen im Luftverkehr. Aus der Gesamtheit dieser Daten werden die klimawirksamen Gesamtemissionen der Flugreisen bestimmt.
Dienstreisen und Dienstfahrten mit Dienst-Kfz
Die Emissionen der Kfz-Dienstreisen werden anhand der Kraftstoffverbräuche in Verbindung mit Emissionsfaktoren für die unterschiedlichen Kraftstoffe ermittelt.
Großveranstaltungen des Bundes
Seit dem Jahr 2021 kompensiert der Bund auch seine bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Teilnehmenden) entstandenen Emissionen. Für die Bilanzierung von Veranstaltungen werden die emissionsrelevanten Daten der jeweiligen Veranstaltung erfasst. Dazu können insbesondere Emissionen aus der An- und Abreise der Teilnehmenden, Übernachtungen, der Nutzung des Veranstaltungsortes, der Verpflegung sowie weiteren veranstaltungsbezogenen Leistungen gehören. Bereits an anderer Stelle ausgeglichene Emissionen werden dabei nicht erneut berücksichtigt.
Kompensation der EU-Ratspräsidentschaft 2020
Auch eine EU-Ratspräsidentschaft hinterlässt mit ihren Veranstaltungen einen CO2-Fußabdruck. Beispielweise durch die An- und Abreise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verschiedensten Treffen oder das Catering vor Ort. Deutschland richtete seinen Ratsvorsitz nachhaltig aus, indem Emissionen zuerst vermieden und soweit es geht reduziert werden. Zum Beispiel verzichtet die deutsche Ratspräsidentschaft auf Kleingeschenke und achtet beim Catering auf regionale und fair gehandelte Lebensmittel, die hauptsächlich pflanzlich sein sollen. Dennoch lassen sich Emissionen, wie bei der An- und Abreise oder vor Ort im Tagungsgebäude, nicht komplett vermeiden. In einem letzten Schritt kompensiert Deutschland daher die verbliebenen Emissionen. Die Gesamtmenge an Emissionen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist belief sich auf 71.519 Tonnen CO2-Äq. Wie eine Beispielveranstaltung in der Grafik zeigt, stammen dabei die meisten Emissionen aus der Mobilität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Beschaffung von Emissionsgutschriften nach internationalen Mechanismen
Welche Emissionsgutschriften werden beschafft?
In der Vergangenheit (2014-2020) wurden zertifizierte Emissionsreduktionen (Certified Emission Reductions, CERs) aus Projekten des CDM nach dem Kyoto-Protokoll erworben. Diese Projekte ermöglichten es Industrieländern, einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen durch Investitionen in Emissionsminderungen in Entwicklungs- und Schwellenländern zu erfüllen.
Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris (ÜvP) und der damit verbundenen Neuausrichtung der internationalen Marktmechanismen erfolgt der Übergang zum Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM). Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, künftig Emissionsminderungen aus dem Mechanismus nach Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Paris zu beschaffen, sogenannte Artikel-6.4-Emissionsreduktionen (A6.4ERs).
Die Emissionsminderungen werden durch eine regelmäßige Ausschreibung beschafft. In der Leistungsbeschreibung sind verbindliche Mindestanforderungen definiert, die erfüllt sein müssen, um am Auswahlverfahren teilzunehmen. Die Bewertung der eingereichten Angebote erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren anhand festgelegter Qualitätskriterien, die im Rahmen der Ausschreibung mit einer Bewertungsmatrix transparent veröffentlicht werden.
Ein zentrales Kriterium ist der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland. Die Klimaschutzprojekte sollen in ihrer Wirkung über eine reine Reduktion von Treibhausgasemissionen hinausgehen und zusätzliche positive Effekte ("Co-Benefits") entfalten. Co-Benefits sind beispielweise der Schutz weiterer Umweltmedien wie Luft, Boden oder Wasser der Ressourcenschutz, der Ausbau der ländlichen Elektrifizierung oder der Gesundheitsschutz.
Darüber hinaus können Projekte einen direkten Beitrag zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung leisten, etwa durch die Schaffung von Arbeitsplätzen oder zusätzlicher Einnahmequellen. gestärkt werden. Dies kann beispielsweise bei der Produktion, dem Vertrieb und der Wartung effizienter Kochöfen oder den Ankauf von zuvor nicht genutzten Erntereste der Fall sein. Die Co-Benefits werden durch das Erfüllen der globalen Ziele der Vereinten Nationen für Nachhaltige Entwicklung ("Sustainable Development Goals", SDGs) nachgewiesen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von Kleinprojekten ("Small-Scale-Projekte") und gebündelte Kleinstprojekten ("").Diese Projekte sind aufgrund ihrer Kostenstruktur im Vergleich zu großen Projekten häufig wirtschaftlich benachteiligt, weisen jedoch besonders ausgeprägte Co-Benefits auf.
Weitere Kriterien beziehen sich auf eine zusätzliche Zertifizierung nach dem internationalen Gold Standard, eine transformative Wirkung des Projekts im Gastgeberland und die Umsetzung in den am wenigsten entwickelten Ländern ("", LDC).
Die ausgewählten Klimaschutzprojekttypen
Bislang hat die Bundesregierung für die Kompensation der Dienstreisen und -fahrten insgesamt 2.046.412 und für die Kompensation von Großveranstaltungen (inklusive der EU-Ratspräsidentschaft 2020 und der G7-Präsdentschaft 2022) 115.245t CO2-Äquivalente in Form von Gutschriften erworben.
Alle Gutschriften der zu kompensierenden Jahre bis 2020 wurden bereits stillgelegt. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Gutschriften unter dem ÜvP – sprich ab dem zu kompensierenden Jahr 2021 – vorgelegt werden können, wird die Vorlage dieser Gutschriften nachgelagert erfolgen.
Die meisten Emissionsminderungsgutschriften sind aus Asien und Afrika (1.067.051 und 1.046.568) und die häufigsten Projekttypen sind Haushaltbiogas- und Kochofenprojekten (956.801 und 868.950). Insgesamt wurden bisher 20 unterschiedliche Projekte in 7 Projektkategorien ausgewählt.
In vielen ländlichen Regionen kochen Haushalte traditionell mit Kohle oder Feuerholz. Wo Feuerholz und Holzkohle nicht nachhaltig bereitgestellt werden, kann ihr Verbrauch zur Übernutzung von Waldressourcen und damit zu Walddegradation beitragen Zudem setzt das Kochen über offenen Feuerstellen oder einfachen Öfen Rauch und Feinstaub frei, was insbesondere für Frauen und Kinder gesundheitliche Belastungen verursachen kann.
Die Projekte fördern den Einsatz kleiner Biogasanlagen in landwirtschaftlichen Haushalten. Kuhdung und andere organische Reststoffe werden in geschlossenen Anlagen vergoren. Das dabei entstehende Biogas kann zum Kochen genutzt werden und ersetzt herkömmliche Brennstoffe.
Die Emissionsminderungen ergeben sich durch vermiedene Nutzung von nicht erneuerbarem Brennholz – also durch den Ersatz des Holzfeuers zum Kochen durch Biogas. Gleichzeitig profitieren die Haushalte von weniger Rauch in der Küche und einem geringeren Zeitaufwand für die Brennstoffbeschaffung. Außerdem verbessern sich die hygienischen Bedingungen.
Erneuerbare Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Geothermie und Wasserkraft können einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der erzeugte Strom kann Strom aus fossilen Kraftwerken ersetzen und damit Treibhausgasemissionen verringern. In vielen Ländern scheitert der Ausbau solcher Anlagen nicht an fehlendem Potenzial, sondern an hohen Anfangskosten und schwierigen Finanzierungsmöglichkeiten. Klimaschutzprojekte können dazu beitragen, dass kleinere Anlagen dennoch gebaut und betrieben werden können.
Bei der Auswahl konzentriert sich die Bundesregierung auf Projekte mit einer installierten Leistung von höchstens 15 MW, meist in ländlicheren Gebieten. Größere Anlagen sind auf Grund der Profitabilität Erneuerbarer Energieträger häufig auch ohne Einnahmen aus dem Verkauf von Emissionsminderungen wirtschaftlich. Bei kleineren Vorhaben kann diese zusätzliche Finanzierung dagegen entscheidend dafür sein, dass ein Projekt überhaupt umgesetzt wird.
Ein Beispiel sind kleine Laufwasserkraftwerke. Sie nutzen die Energie fließender Gewässer, indem Wasser durch Turbinen geleitet und anschließend wieder in den Fluss zurückgeführt wird. Bei den ausgewählten Projekten wurde darauf geachtet, dass keine Personen umgesiedelt werden und umliegende Dörfer nicht unmittelbar beeinträchtigt werden. Auch in Trockenzeiten soll ein ausreichender Wasserfluss erhalten bleiben.
Hintergrundpapier: Klimaneutrale Dienstreisen der Bundesregierung
Das Hintergrundpapier enthält ausführliche Informationen zu den ausgewählten Klimaschutzprojekten und den beschafften Mengen.
Anzahl der Gutschriften für die Kompensation von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung
Quelle: DEHSt
Die Tabelle zeigt, wie viele Gutschriften im Auftrag der Bundesregierung für die mobilitätsbedingten Emissionen des jeweiligen Jahres stillgelegt worden sind oder noch stillgelegt werden.
Emissionsgutschriften der einzelnen Jahre
Haushaltjahr
Anzahl der Gutschriften
2015
138.038
2016
203.630
2017
235.240
2018
298.040
2019
309.358
2020
347.507
2021
175.021
2022
166.412
2023
31.240
2024
141.926
2025
0
Anzahl der Gutschriften für die Kompensation von Veranstaltungen
Quelle: DEHSt
Die Tabelle zeigt, wie viele Gutschriften im Auftrag der Bundesregierung für Veranstaltungen des jeweiligen Jahres stillgelegt worden sind oder noch stillgelegt werden.
Anzahl der Gutschriften für die Kompensation von Veranstaltungen
Haushaltsjahr
Kompensationszweck
Anzahl gekaufter Gutschriften
2020
EU-Ratspräsidentschaft 2020
71.519
2023
Großveranstaltungen 2021
971
2023
G7-Präsidentschaft 2022
34.350
2024
Großveranstaltungen 2022
8.705
2025
Großveranstaltungen 2023
0
Hinweis: Aufgrund des zeitlichen Aufwands für die Erhebung und Auswertung der erforderlichen Veranstaltungsdaten erfolgt die Bilanzierung und der Ausgleich von Großveranstaltungen des Bundes in der Regel erst im zweiten Jahr (also zum Beispiel im Haushaltsjahr 2025 für das Kompensationsjahr 2023).