Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Zuteilungsdatenbericht 2024 bis 2030

Letzte Aktualisierung 06.11.2026

Alle Anlagenbetreiber, die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, müssen für jedes Jahr bis zum 31.03. des Folgejahrs einen Zuteilungsdatenbericht bei uns einreichen. Die Zuteilungsdatenberichte werden auf Grundlage eines Methodenplans erstellt, für den eine eigenständige FMS-Anwendung bereitsteht. Einen Zuteilungsdatenbericht müssen Sie auch dann einreichen, wenn Sie für einen neuen Marktteilnehmer erstmalig eine Zuteilung beantragen möchten.

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Zeitplan für die ersten Zuteilungsanpassungen im 2. Zuteilungszeitraum der 4. Handelsperiode

Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2023 oder Aufnahme in den EU-ETS 1 zum 01.01.2024

Falls Ihre Anlage den Betrieb nach dem Jahr 2022 aufgenommen hat oder zum 01.01.2024 aufgrund der TEHG-Änderung in den stationären Emissionshandel aufgenommen wurde, wird Ihre Zuteilung für das Jahr 2026 auf Grundlage von Zuteilungsdatenberichten berechnet.

Die Berechnung der Zuteilung für die Jahre 2024 und 2025 sowie die Zuteilung ab 2026 müssen von uns in zwei getrennten Verfahren abgebildet werden. Der Grund hierfür liegt im Wechsel vom ersten Zuteilungszeitraum (2021 bis 2025) zum zweiten Zuteilungszeitraum (2026 bis 2030) der vierten Handelsperiode.

Wir werden die Zuteilung für das Jahr 2026 baldmöglichst berechnen und an die Europäische Kommission melden. Diese stellt gegebenenfalls Rückfragen und genehmigt die Zuteilung. Daran schließen sich die Zustellung des Bescheids und die entsprechende Ausgabe für das Jahr 2026 an. Wir gehen momentan davon aus, dass beides zu Beginn des dritten Quartals 2027 erfolgen kann. In jedem Falle streben wir an, dass Sie vor der Abgabefrist für das Jahr 2026 am 30.09.2027 eine Ausgabe für das Jahr 2026 erhalten.

Anlagen mit Inbetriebnahme vor 2023

Der Prozess zur Ermittlung der Ausgangszuteilung für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 ist mit dem Versand der Bescheide jetzt größtenteils abgeschlossen. Darauf aufbauend kann nun mit der Prüfung auf eine mögliche Anpassung der Zuteilung für 2026 auf Basis der Zuteilungsdatenberichte/2 2024 und 2025 begonnen werden. In Deutschland führen die circa 1.600 jährlich eingereichten Zuteilungsdatenberichte zu einer hohen dreistelligen Anzahl an Zuteilungsanpassungen. Nach unserer Prüfung prüft auch die Europäische Kommission die Zuteilungsanpassungen, stellt gegebenenfalls Rückfragen und entscheidet nach Klärung abschließend über die angepasste Zuteilung. Daran schließen sich die Zustellung des Bescheids über die Zuteilungsanpassung und die entsprechende Ausgabe durch das Register oder Rückgabe von Berechtigungen durch die Betreiber an. Aus den vorgenannten Gründen können Sie mit einer Anpassung der Zuteilung für 2026 leider erst 2027 rechnen. Wir streben eine Ausgabe der für 2026 angepassten Mehrzuteilung vor dem 30.09.2027 an.

Allgemeine Information zum Umgang der DEHSt mit möglichen Änderungen an der Rechtslage durch die EU-Kommission

Sollten sich bei gesetzlich festgelegten Parametern, die der Berechnung der kostenlosen Zuteilung für die Jahre 2026 bis 2030 zugrunde lagen, rechtlich bindende Änderungen ergeben, werden wir dies von Amts wegen für den gesetzlich angeordneten Zeitraum berücksichtigen und die Zuteilung nachträglich anpassen.

Leitfaden

Mit dem "Leitfaden Zuteilung 2026 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren sowie für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte. Außerdem informieren wir Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zur kostenlosen Zuteilung und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.

Bitte beachten Sie, dass sich die Teile des Leitfadens ausschließlich auf den zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode beziehen.

Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte sowie für Zuteilungsanträge von neuen Marktteilnehmern.

Leitfaden Zuteilung 2026–2030 – Teil 5 (22.12.2025, PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

  • Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten  und gibt einen Überblick über:

    • Wesentliche Änderungen der Zuteilungsregeln im Vergleich zur ersten Zuteilungszeitraum in der vierten Handelsperiode
    • Prinzipien für die Zuteilung auf Basis von aktualisierten Emissionswerten
    • Datenerfordernisse
    • Akteure und ihre Aufgaben im Zuteilungsverfahren
    • Voraussetzungen und wesentliche Schritte des Zuteilungsverfahrens für Bestandsanlagen
  • Teil 2 leitet Sie durch die Erstellung eines Zuteilungsantrags im Formular-Management-System (FMS).

    Folgende Punkte werden angesprochen:

    • Vorgehen beim Antragsverfahren
    • Antragssoftware FMS
    • Grundlagen für die Ermittlung der Daten im Zuteilungsantrag, Methodenbericht und Methodenplan
    • Allgemeine Angaben zum Zuteilungsantrag
    • Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente inklusive Berücksichtigung des Risikos zur Verlagerung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)
    • Zuordnung von Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen sowie Bilanzierung zuteilungsrelevanter Größen
    • Beschreibung der Zuteilungselemente, Bestimmung der historischen Aktivitätsraten und der Datenerfordernisse für die Aktualisierung der Emissionswerte
  • Teil 3a unterstützt Sie bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen.

    Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:

    • Definitionen
    • Prinzip der Zuteilungsregeln für Wärmeströme
    • Wärmelieferung an Wärmenetze beziehungsweise von Wärmenetzen
    • Voraussetzungen und Nachweise für die Anerkennung von Wärmelieferungen als Fernwärme und Wärmeverbräuche für Carbon-Leakage-gefährdete Produkte (CBAM/nicht-CBAM)
    • Fallbeispielen
  • Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für , die Zuteilung für aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.

  • Teil 3c unterstützt Sie bei der Anwendung eines oder mehrerer Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswerten in Zuteilungsanträgen.

    Folgende Punkte werden thematisiert:

    • Definition des Produkt-Emissionswerts
    • -Nummer nach Guidance-Dokument 9 der Europäischen Kommission
    • Status des Risikos einer Verlagerung von - (CL-Gefährdung)
    • Zugehörigkeit zum CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
    • Zugehörige Tätigkeit nach
    • Besondere Vorschriften
    • Definition der Einheit der Produktion
    • Definition und Erklärung der Produkte mit Produkt-Emissionswerten
    • Definition und Erklärung der zugehörigen Prozesse und Emissionen
  • Teil 3d des Leitfadens unterstützt Sie dabei, die Formatvorlage zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen auszufüllen. Er basiert auf dem „Guidance Document“ 11 der Europäischen Kommission.

    Folgende Punkte werden thematisiert:

    • Bedingungen für die kostenlose Zuteilung gemäß Artikel 10a der geänderten Emissionshandelsrichtlinie
    • Entwicklungs- und Umsetzungsprozess für Klimaneutralitätspläne
    • Erstellung von Klimaneutralitätsplänen
  • Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum wurde nicht überarbeitet.

    Aktualisierte Hinweise und Ergänzungen zur Verifizierung für den zweiten Zuteilungszeitraum entnehmen Sie bitte direkt den überarbeiteten Teilen 1 bis 3 des Leitfadens (hauptsächlich Teil 2) sowie dem unten verlinkten Guidance Document n°4 „On the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS 2024 revision — Verification of FAR Baseline Data Reports and Annual Activity Level Reports“ (GD 4). Die allgemeinen Hinweise zur Akkreditierung und zum Verifizierungsverfahren im Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum gelten unverändert fort.

    Eine Übersicht von wichtigen Änderungen der Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten  finden Sie im Teil 1 des Leitfadens in Tabelle 1.

    Weitere Informationen

    Leitfaden: Teil 4 - Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen sowie von Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte

    Link zur Seite der EU Kommission zur kostenlosen Zuteilung (nur auf englisch)

  • Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für die Erstellung von Methodenplänen und der jährlichen Zuteilungsdatenberichte sowie für Zuteilungsanträge von neuen Marktteilnehmern.

Hilfestellungen und Excel-Tools für Ihren Zuteilungsdatenbericht

Für Ihren Zuteilungsantrag stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System), das Excel-Tool für die Aufteilung der Stoffströme und Energien, Informationen zur XML-Schnittstelle, ein FMS-Handbuch sowie eine Kurzanleitung zur Druckfunktion zur Verfügung.

Übersicht: Excel-Tool zu Leitfaden 5

Übersicht: Formularsatz zu Leitfaden 3a

Übersicht: Excel-Tools zu Leitfaden 3c

Informationsveranstaltung vom 15.01.2026

Unten finden Sie die Präsentationen der Informationsveranstaltung vom 15.01.2026.