Emissionsbericht im nEHS und EU-ETS 2
Verantwortliche müssen jährlich einen Emissionsbericht erstellen und bei uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle, einreichen. Seit dem Jahr 2023 erfolgt die Erfassung über die von uns bereit gestellte Anwendung zur Datenerfassung im Formular-Management-System (FMS) und die Übermittlung über die DEHSt-Plattform.