Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Grafik Fallbeispiel 4

Beispiel 4: EU-Einführer führt > 50 Tonnen über indirekte Zollvertreter ein, aber nicht alle Zollvertreter übernehmen die CBAM-Pflichten
EU-Einführer führt > 50 Tonnen über indirekte Zollvertreter ein, aber nicht alle Zollvertreter übernehmen die CBAM-Pflichten Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt