Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
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Grafik Fallbeispiel 4
EU-Einführer führt > 50 Tonnen über indirekte Zollvertreter ein, aber nicht alle Zollvertreter übernehmen die CBAM-PflichtenQuelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt