Erklärfilm
Nationaler Emissionshandel (nEHS)
Unser Erklärfilm zeigt die Funktionsweise des nationalen Emissionshandels und verdeutlicht seine positive Auswirkung auf den Klimaschutz.
Quelle: Produktion: joernbarkemeyer.de
Warum braucht Deutschland den nationalen Emissionshandel (CO2-Preis)?
Das vom Menschen in die emittierte (CO2) trägt erheblich zum Klimawandel bei. Zur kosteneffizienten Senkung der CO2-Emissionen bepreist der nationale Emissionshandel (nEHS) seit 2021 in Deutschland CO2-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1), das betrifft vor allem der Sektoren Wärme und Verkehr. Somit ergänzt der den bereits 2005 eingeführten Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1), welcher die Emissionen von Treibhausgasen von Kraftwerken, Industrieanlagen sowie des Luft- und Seeverkehrs kosteneffizient mindert.
Insgesamt unterliegen damit aktuell rund 85 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO2-Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS.
Weil die Sektoren Wärme und Verkehr nicht nur in Deutschland einen großen Anteil der CO2-Emissionen verursachen, wurde im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets auf europäischer Ebene die Einführung des Europäischen Emissionshandels 2 (EU-ETS 2) beschlossen.
Der vollumfängliche Start des neuen Systems ist ab 2028 geplant. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Kommt ein Emissionshandel für Wärme und Verkehr auch auf europäischer Ebene?“.
Weitere Informationen zum EU-ETS 2
Wir, die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, sind für die Umsetzung des nEHS und des EU-ETS 2 in Deutschland zuständig.
Wie funktioniert der Emissionshandel?
Der europäische und der nationale Emissionshandel machen es für alle Teilnehmenden attraktiv, in den zu investieren. Beide Systeme funktionieren nach dem Prinzip „Begrenzen und Handeln“ („Cap and Trade“). Dabei wird politisch entschieden, wie viele Treibhausgase von allen Teilnehmenden zusammen ausgestoßen werden dürfen („Cap“). Eine Höchstgrenze für die einzelnen Teilnehmer gibt es nicht.
Jeder, der Treibhausgase emittiert, zahlt für jede Tonne CO2 einen Preis, indem er dafür Emissionszertifikate erwirbt.
Der Preis für diese Emissionszertifikate entsteht durch Handel („Trade“) am Markt. Je weniger Ausstoß von Treibhausgasen erlaubt ist, desto knapper und damit teurer werden die Emissionszertifikate. Steigt der Preis, wird auch der finanzielle Anreiz immer größer, einerseits CO2-Emissionen zu vermeiden und andererseits in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Im nEHS ist der Preis der Emissionszertifikate während der Einführungsphase von 2021 bis 2025 festgelegt.
Weil uns immer wieder Anfragen erreichen, ob der Betrieb von Wasserturbinen oder Photovoltaikanlagen zum Erhalt von „Zertifikaten“ berechtigt, möchten wir darauf hinweisen: Die Teilnahme an dem Compliance Cycle der jeweiligen Emissionshandelssysteme ist nicht freiwillig möglich, sondern erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass wir Bestrebungen zur Emissionsminderung nicht durch die Ausgabe von Emissionsberechtigungen (EU-ETS 1) oder nEHS-Zertifikaten honorieren können, auch wenn wir alle Bestrebungen zur Reduktion von Treibhausgasen ausdrücklich begrüßen.
Factsheet: nationaler Emissionshandel
Wie unterscheiden sich der EU-ETS 1 und der nationale Emissionshandel?
Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) setzt dort an, wo die Emissionen in Industrie, in Kraftwerken sowie im Luft- und entstehen.
, oder Schifffahrtsunternehmen müssen Emissionsberechtigungen für den CO2-Ausstoß erwerben, den sie selbst verursachen (sogenannter Downstream-Emissionshandel).
Das nationale Emissionshandelssystem hat einen anderen Anknüpfungspunkt: Die BEHG-Verantwortlichen, wie beispielsweise Gaslieferanten, Kohlelieferer oder Unternehmen der Mineralölindustrie, müssen für jede in Verkehr gebrachte Tonne CO2 Emissionszertifikaten erwerben (so genannter Upstream-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der fossilen Brennstoffe durch die Endverbrauchenden entstehen.
Die verschiedenen Ansatzpunkte der beiden Systeme erklären sich durch die einbezogenen Sektoren. Die überwiegend betroffenen Sektoren Verkehr und Wärme umfassen sehr viele Emittenten, zum Beispiel Bürger*innen, die ihre Fahrzeuge oder Häuser mit fossilen Brennstoffen betreiben oder heizen. Damit diese Personen nicht alle direkt am nationalen Emissionshandel teilnehmen müssen, erfolgt die Teilnahme über die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen, die sogenannten BEHG-Verantwortlichen. Sie geben die Mehrkosten dann an die Verbraucher*innen weiter.
Der EU-ETS 1 hat im Vergleich dazu viel weniger Akteure, die deshalb direkt teilnehmen. Einige Unternehmen werden aufgrund ihrer Handlungsfelder von beiden Emissionshandelssystemen erfasst. Für diesen Fall gibt es zwei Mechanismen, die eine Doppelbelastung ausschließen. BEHG-Verantwortliche können beim Verkauf von Brennstoffen an Unternehmen, die bereits vom EU-ETS 1 erfasst sind, ihre Abgabeverpflichtungen reduzieren. Damit entfallen die CO2-Kosten der Brennstoffmengen für diese Anlagen. Als weitere Option können Unternehmen, die von beiden Systemen erfasst werden, bei uns einen Ausgleich beantragen.
Weitere Informationen
Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?
Die Menge der Treibhausgase, die von allen Teilnehmenden am nationalen Emissionshandel emittiert werden darf („Cap“), setzt sich aus der Basis- und der Erhöhungsmenge zusammen. Die Basismenge ergibt sich aus den Minderungsverpflichtungen Deutschlands aus der EU-Klimaschutzverordnung und betrifft alle CO2-Emissionen, die außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 – also im Anwendungsbereich des nationalen Emissionshandels – entstehen. Sie ist in der Brennstoffemissionshandelsverordnung festgelegt. Die Cap-Erhöhungsmenge entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im EU-ETS 1 als auch im nEHS eine erfolgte. Diese doppelt bilanzierten Emissionen werden dem EU-ETS 1 zugerechnet und nicht dem deutschen Emissionsbudget, weshalb das nEHS-Cap um diese Menge erweitert wird. Sie wird von uns im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Da in der Einführungsphase (bis einschließlich 2026) die Veräußerung von Emissionszertifikaten der effektiven Nachfrage der Teilnehmenden am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel zunächst überschritten werden. In diesem Fall ist Deutschland nach der EU-Klimaschutzverordnung verpflichtet, das entstandene Defizit vollständig auszugleichen.
Welche Brennstoffe fallen unter das nationale Emissionshandelssystem?
Unter den nEHS fallen alle Brennstoffe, bei denen auch die Energiesteuer anfällt. Dazu zählen Benzin, Diesel, Erdgas etc. Darüber hinaus werden seit 2023 auch (energiesteuerfreie) Kohle und seit 2024 Abfälle als Brennstoff erfasst.
Wie hoch fällt der CO2-Preis aus?
Um allen Akteuren während der Einführungsphase des nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) Planungssicherheit zu gewähren, startet das System mit einer Festpreisphase. In diesem Zeitraum sind die Preise für die nEHS-Zertifikate gesetzlich festgelegt.
Im Jahr 2026 werden die nEHS-Zertifikate zunächst in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro pro nEHS-Zertifikat) und einem Höchstpreis (65 Euro pro nEHS-Zertifikat) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt. Für die nach dem vollständigen Start des EU-ETS 2 im nEHS verbleibenden Emissionsmengen, werden nEHS-Zertifikate zu einem marktbasierten Festpreis verkauft, der sich an den Preisen im EU-ETS 2 orientiert.
nEHS: Verkauf und Versteigerung
Wie betrifft der nationale Emissionshandel Verbraucher*innen?
Bürger*innen, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind die Inverkehrbringer dieser Brennstoffe (beispielsweise Energieversorgungsunternehmen oder Raffinerien) zur Teilnahme verpflichtet, die ihre Mehrkosten an die Verbraucher*innen weitergeben.
Durch die steigenden Preise wird es für die Kundinnen und Kunden lohnender, ihren Verbrauch zu senken – zum Beispiel durch Sanierung ihrer Gebäude, den Umstieg auf ein Elektroauto oder den Einbau einer energieeffizienten und umweltfreundlicheren Heizung. Dies führt wiederum zu weniger Treibhausgas-Emissionen.
So leistet der nationale Emissionshandel einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Welche Kosten entstehen für Verbraucher*innen durch den CO2-Preis?
Während der Einführungsphase ist die jährliche Erhöhung der CO2-Preise festgelegt. Im Jahr 2026 werden die nEHS-Zertifikate zunächst versteigert, wobei sich der Preis im Korridor zwischen 55 und 65 Euro bildet. In Abhängigkeit von der Emissionsintensität des jeweiligen Brennstoffs resultieren für die Endverbraucher*innen daraus die in der Abbildung dargestellte Zusatzkosten im Centbereich.
Die Preise sind auf Grundlage der Standardwerte nach Anlage 1 EBeV 2022 (für die Jahre 2021 und 2022) und Anlage 2 EBeV 2030 (für den Zeitraum ab 2023) ohne Berücksichtigung biogener Anteile berechnet. Für 2026 sind die Preise, die durch den Preiskorridor vorgegeben sind, dargestellt.
Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Pflicht zur Beimischung biogener Kraftstoffe wie Bioethanol in Benzin oder Biodiesel in Diesel liegen die CO2-Preisaufschläge für diese Brennstoffe in der Realität unter den hier abgebildeten Werten, da für die biogene Beimischung bei Nachweis der Nachhaltigkeit kein CO2-Preis anfällt. Beispielsweise würde für E10 mit einem biogenen Anteil von 10 Prozent der CO2-Preisaufschlag im Jahr 2025 etwa einen Cent geringer ausfallen. Da die biogenen Anteile in E10 jedoch bezogen auf die einzelnen Lieferungen unterschiedlich sind, wurden sie in der vorliegenden Berechnung zur Vereinfachung nicht berücksichtigt.
Werden Verbraucher*innen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien unterstützt?
Durch den nationalen Emissionshandel wird die Nutzung fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Benzin teurer.
Die Bundesregierung unterstützt Verbraucher*innen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen beim Umstieg auf energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien. So wird der Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen mit Investitionszuschüssen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt. Haushalte mit niedrigem Haushaltsjahreseinkommen (von bis zu 40.000 Euro) können dabei zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus beantragen. Außerdem werden Komplettsanierungen zum Effizienzhaus durch Kredite in Kombination mit einem Tilgungszuschuss gefördert. Weitere Förderungen gibt es für die Wärmedämmung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine ebenfalls geförderte Energieberatung identifiziert energetische Schwachstellen am Gebäude. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt Verbraucher*innen den Weg zu den passenden Angeboten.
Was geschieht mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel?
Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Damit werden die Erlöse aus dem nEHS aktuell größtenteils zur Finanzierung von Technologieförderung und Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland genutzt. Dies umfasst beispielsweise die Transformation der Wärmenetze, den Ausbau der Ladeinfrastruktur und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Für die Verteilung der Einnahmen sind wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, nicht zuständig.
Zudem werden die , die Carbon-Leakage-Kompensation sowie der Vollzug mit den Einnahmen des Emissionshandels refinanziert.
Kommt ein Emissionshandel für Wärme und Verkehr auch auf europäischer Ebene?
Ja, ab 2028 wird es einen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren geben. Dieser erhält den Namen Europäischer Emissionshandel 2, kurz EU-ETS 2 und wird den nEHS größtenteils ablösen. Bereits seit 2024 gibt es eine Berichtspflicht für betroffene Unternehmen.
Die beiden Systeme EU-ETS 1 und EU-ETS 2 decken insgesamt rund 85 Prozent aller deutschen Emissionen ab, wodurch sie ein zentrales Klimaschutzinstrument der europäischen Klimapolitik sind.
EU-ETS 2 Berichtsphase (2024-2026)
Im Europäischen Emissionshandel 2 sind die Teilnehmenden verpflichtet, für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung der einbezogenen Brennstoffe entsteht, ein Emissionszertifikat zu erwerben. Die Emissionszertifikate werden, wie im EU-ETS 1, auf dem über eine beauftragte Plattform nach dem Einheitspreisverfahren versteigert.
Wie funktioniert das Auktionsverfahren?
Ähnlich wie beim EU-ETS 1 wird die Anzahl der Emissionszertifikate, die pro Termin und Jahr versteigert werden, von der Europäischen Kommission vorgegeben (Cap). Die Menge reduziert sich jährlich, um den Ausstoß von Treibhausgasen langfristig im Einklang mit den europäischen Klimaschutzzielen zu senken.
Was bedeutet die neue Versteigerungsphase im nationalen Emissionshandel ab 2026 für Verbraucher*innen-Preise?
Im Jahr 2026 werden die Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS) erstmals versteigert. Die Versteigerungen an der Leipziger Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) werden Anfang Juli beginnen und bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 einmal wöchentlich stattfinden.
In den Versteigerungen 2026 ist ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro (dies entspricht dem CO2-Preis im Jahr 2025) und einem Höchstpreis von 65 Euro pro nEHS-Zertifikat gesetzlich festgelegt. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der CO2-Preis je nach Nachfrage in den Versteigerungen. Falls die Menge an verfügbaren nEHS-Zertifikaten bei den Versteigerungen die Nachfrage nicht decken kann, können in den anschließenden Verkäufen im Jahr 2026 nEHS-Zertifikate zu einem Preis von 68 Euro erworben werden.
In untenstehender Tabelle sind die möglichen Preissteigerungen 2026 im Vergleich zum aktuellen CO2-Preisniveau im Jahr 2025 in Höhe von 55 Euro angegeben. Die Preise sind auf Grundlage der Standardwerte nach Anlage 2 EBeV 2030 berechnet. Hierbei wurde die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Pflicht zur Beimischung biogener Kraftstoffe wie Bioethanol in Benzin oder Biodiesel in Diesel liegen die CO2-Preisaufschläge für diese Brennstoffe in der Realität unter den in der Tabelle abgebildeten Werten, da für nachhaltige biogene Brennstoffe kein CO2-Preis anfällt.
| 55 Euro | 60 Euro | 65 Euro | 68 Euro | |
|---|---|---|---|---|
| Benzin | +0 ct/l | +1,4 ct/l | +2,8 ct/l | +3,7 ct/l |
| Diesel/Heizöl EL | +0 ct/l | +1,6 ct/l | +3,2 ct/l | +4,1 ct/l |
| Erdgas | +0 ct/kWh | +0,11 ct/kWh | +0,22 ct/kWh | +0,28 ct/kWh |
Gegenüber dem aktuellen Niveau sind somit Preissteigerungen in begrenztem Umfang möglich. Dadurch wird die Wirtschaftlichkeit emissionsneutraler Technologien im Gebäude- und Verkehrsbereich weiter gestärkt. Gleichzeitig werden zusätzliche Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung generiert, der verschiedene Programme zum Klimaschutz finanziert. Die Erlöse aus dem Emissionshandel fließen also an die Verbraucher*innen zurück - etwa durch die Förderung der energetischen Gebäudesanierung oder der Elektromobilität.
Fußnote