Deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

Verkauf und Versteigerung

Letzte Aktualisierung 19.05.2026

Von 2021 bis 2025 wurden die nEHS-Zertifikate (nEZ) zu Festpreisen verkauft. 2026 werden die nEZ in einem Preiskorridor mit einem Mindest- und Höchstpreis versteigert und im Anschluss verkauft. Für die ab 2027 im nEHS verbleibenden Emissionsmengen werden nEZ zu einem marktbasierten Preis verkauft.

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Festpreisphase (2021 bis 2025)

nEHS-Zertifikate werden an der EEX veräußert

Über die Ergebnisse berichten wir regelmäßig.

Zu den Verkaufsberichten

Die Festpreisphase im nationalen Emissionshandel (nEHS) gilt für die ersten fünf Jahre von 2021 bis 2025. Dabei steigt der Festpreis (mit Ausnahme des Jahres 2023) jährlich an. Grundlegend hierfür ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Der Festpreis pro nEHS-Zertifikat (nEZ) und damit für eine Tonne CO2 beträgt somit im Jahr:

  • 2021: 25 Euro
  • 2022: 30 Euro
  • 2023: 30 Euro
  • 2024: 45 Euro
  • 2025: 55 Euro

Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15.03.2021 den Zuschlag für den Verkauf von nEHS-Zertifikaten in der Festpreisphase bis einschließlich 2025 erhalten. Das Umweltbundesamt hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. 

Die nEHS-Zertifikate (nEZ) werden in der Festpreisphase an zwei Terminen pro Woche zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, ist auf der Website der EEX verfügbar. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Pro erworbenem nEZ mit der Jahreskennung 2021 bis 2025 fällt bei der EEX ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,0049 Euro (0,0058 Euro inklusive Umsatzsteuer) an. Feste Entgelte oder Gebühren fallen nicht an.

Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für nEHS-Zertifikate des aktuellen Jahres ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im jeweiligen Folgejahr ist ein begrenzter Nachkauf von nEZ mit der Vorjahresfälligkeit möglich (§ 10 Absatz 2 Brennstoffemissionshandelsgesetz – die sogenannte Nachkaufregel). Der zum 31.12. jedes Jahres auf dem Compliance-Konto eines BEHG-Verantwortlichen ausgewiesene Saldo an nEHS-Zertifikaten bildet hierzu die Bemessungsgrundlage. Im Folgejahr kann ein BEHG-Verantwortlicher bis zu 10 Prozent dieses Saldos an nEHS-Zertifikaten zum Preis des Vorjahres an der EEX nachkaufen beziehungsweise von Intermediären nachkaufen lassen. Termine für den Nachkauf können ebenfalls dem jeweils aktuellen Verkaufskalender der EEX entnommen werden.

Weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten des Verkaufs stellt die EEX auf ihrer Website zur Verfügung. Die Verkaufsergebnisse werden im Anschluss an den Verkauf taggleich auf der Website der EEX veröffentlicht.

Der Bundesrat hat am 07.10.2022 dem „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen" zugestimmt. Mit dieser Gesetzesänderung ist im Umsatzsteuergesetz die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Übertragung von nEHS-Zertifikaten erweitert worden (vergleiche Website des Deutschen Bundestags). Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind aufzufinden in Artikel 12 Nummer 2 in Verbindung mit 18 Absatz 4 des Artikelgesetzes (siehe BGBl. Teil I v. 28.10.2022, S. 1838). Das Reverse-Charge-Verfahren ist am 01.01.2023 in Kraft getreten.

Rechtsgrundlage

Brennstoffemissions­handelsgesetz (BEHG)

Bundesgesetzblatt Teil I - Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Brennstoffemissionshandelsverordung (BEHV)

Deutscher Bundestag - Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Veräußerung von nEHS-Zertifikaten mit der Jahreskennung 2026

Veräußerungskalender 2026

Am 28.04.2026 aktualisierte die EEX den Kalender für die Veräußerung von 2026er nEZ infolge der Veröffentlichung der Gesamtversteigerungsmenge 2026.

Im Jahr 2026 werden nEHS-Zertifikate mit der Jahreskennung 2026 („2026er nEZ“) in einem Preiskorridor mit einem Mindestpreis (55 Euro) und einem Höchstpreis (65 Euro) versteigert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt. Im Anschluss an die Versteigerungsphase finden im Jahr 2026 Verkaufstermine statt. Hierfür beträgt der Preis 68 Euro je nEZ und die Verkaufsmenge je Termin ist unlimitiert. Zudem können im Rahmen des Nachkaufs im Jahr 2027 bis zum 31. August begrenzte Mengen der 2026er nEZ zum Preis von je 70 Euro erworben werden. 2026er nEZ können nur zur Erfüllung der Abgabeverpflichtungen im Berichtsjahr 2026 und den Vorjahren genutzt werden.

Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 22.09.2025 den Zuschlag für die Veräußerung (Verkauf und Versteigerung) von nEHS-Zertifikaten ab 2026 erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Für nEZ mit der Jahreskennung 2026 beträgt das Transaktionsentgelt 0,0059 Euro (0,0070 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Mehrwertsteuer) an. Die Höhe der fixen Entgelte oder Gebühren variiert je nach Mitgliedschaftsmodell bei der EEX/ECC.

Im Folgenden informieren wir zu den Details der einzelnen Veräußerungsphasen:

1. Versteigerungsphase im Jahr 2026

Wann finden die Versteigerungen statt?

Die Versteigerungen der 2026er nEZ werden einmal wöchentlich (mittwochs) an der EEX für jeweils zwei Stunden von 13:00 bis 15:00 Uhr stattfinden. Der erste Versteigerungstermin findet am 01.07.2026 statt. Der voraussichtlich letzte Termin für das Jahr ist am 28.10.2026 geplant. Sinkt nach einem Versteigerungstermin die verbleibende Gesamtversteigerungsmenge unter das Dreifache der regulären Versteigerungsmenge pro Termin, finden nur noch zwei weitere Versteigerungen statt. Bitte beachten Sie, dass abhängig von der zugeteilten Menge gemäß „65 Euro-Regel“ (siehe unten und § 12 Absatz 4 BEHV) Versteigerungstermine am Ende der Versteigerungsphase abgesagt werden können. Bei vollumfänglicher Nutzung der „65-Euro-Regel“ ab Beginn der Versteigerungen würde der letzte Versteigerungstermin am 09.09.2026 stattfinden. Sobald infolge dieser Regelung eine Anpassung des Veräußerungskalenders notwendig ist, veröffentlicht die EEX umgehend eine aktualisierte Version des Veräußerungskalenders.

Welche Mengen werden versteigert?

Die Gesamtversteigerungsmenge im nEHS für das Jahr 2026 beträgt 192.085.240 nEZ. Die pro Versteigerungstermin vorgesehene Menge beträgt 10.671.000 nEZ. Bei einem Zuschlagpreis von 65 Euro kann die tatsächlich zugeteilte Menge je Termin bis zu doppelt so hoch ausfallen – so genannte „65-Euro-Regel“ (siehe unten und § 12 Absatz 4 und 5 BEHV). Diese über die vorgesehene Menge hinaus zugeteilte Menge wird von der verbleibenden Gesamtversteigerungsmenge abgezogen.

Die Gesamtversteigerungsmenge ergibt sich aus der jährlichen Emissionsmenge (Cap) für das Jahr 2026, zuzüglich der Erhöhungsmenge 2026 und abzüglich des Zusatzbedarfs für die Jahre 2021 bis 2025 (§ 11 Absatz 1 BEHV). Das Cap für das Jahr 2026 basiert auf den überarbeiteten Emissionszuweisungen für Deutschland gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (Verordnung (EU) 2018/842) und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2126. Maßgeblich sind die am 27.04.2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Anpassungen der Emissionszuweisungen für die Jahre 2026 bis 2030 (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/895) und nicht die bisherigen Emissionsmengen nach § 44 Absatz 2 BEHV. Um spätere Korrekturen zu vermeiden, wurden diese Anpassungen vom 27.04.2026 für die Berechnung der Gesamtversteigerungsmenge 2026 bereits berücksichtigt, obwohl eine entsprechende Änderung der BEHV noch aussteht.

Wie funktioniert das Versteigerungsverfahren?

Entsprechend zum EU-ETS 1 und EU-ETS 2 werden die Versteigerungen im nEHS nach dem bewährten Einheitspreisverfahren mit einer Bieterrunde und geschlossenem Orderbuch (ohne Einsicht in die Gebote anderer Bieter) durchgeführt. Im Preiskorridor beträgt der Mindestgebotspreis 55 Euro und der Höchstgebotspreis 65 Euro (§ 12 Absatz 1 BEHV). Für einen einzelnen Bieter je Auslieferungskonto ist die Gesamtgebotsmenge an einem Versteigerungstermin auf 50 Prozent der angebotenen Versteigerungsmenge begrenzt.

Beim Einheitspreisverfahren wird der Zuschlagpreis ermittelt, indem alle zugelassenen Gebote, beginnend mit dem höchsten Gebot, nach der Höhe des Gebotspreises gereiht werden. Vom höchsten Preisgebot ausgehend werden die Mengen der Gebote aufsummiert, bis die angebotene Menge an nEZ (hier exemplarisch 4 Millionen nEZ) erreicht wird. Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an nEZ erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest (hier Gebot F).

Grafik zur Veranschaulichung des Einheitspreisverfahrens im nEHS. Detaillierte Beschreibung erfolgt im Text. 
Der Gebotspreis, bei dem die Summe der Gebotsmengen die angebotene Menge an nEZ erreicht oder überschreitet, legt den Zuschlagpreis fest. Quelle: DEHSt

Bieter erhalten genau dann einen Zuschlag in Höhe ihrer nachgefragten Menge, wenn ihr Gebotspreis mindestens der Höhe des Zuschlagpreises entspricht. Hat ein Bieter genau den Zuschlagpreis geboten, entspricht dessen Zuteilung der noch verbleibenden Angebotsmenge. Diese kann in Abhängigkeit von der Gebotsstruktur auch unterhalb der durch den Bieter nachgefragten Menge liegen. Haben mehrere Handelsteilnehmer genau den Zuschlagpreis geboten, werden die Gebote zum Zuschlagpreis anteilig bezuschlagt.

Entspricht der Zuschlagspreis bei einer Versteigerung dem Höchstpreis von 65 Euro und übersteigt die Gesamtgebotsmenge zu 65 Euro die vorgesehene Versteigerungsmenge, gilt eine so genannte „65-Euro-Regel“: Alle Bieter, die 65 Euro geboten haben, erhalten den Zuschlag in Höhe ihrer Gebotsmenge. Dies gilt jedoch nur, wenn die Gesamtgebotsmenge zu 65 Euro nicht mehr als das Doppelte der vorgesehenen Versteigerungsmenge in diesem Versteigerungstermin beträgt. Ist die Gesamtgebotsmenge hingegen höher, erfolgt eine anteilige Zuteilung zum Preis von 65 Euro, die auf das Doppelte der vorgesehenen Versteigerungsmenge begrenzt ist. Die über die vorgesehene Versteigerungsmenge in diesem Versteigerungstermin hinaus zugeteilten nEZ werden von der verbleibenden Gesamtversteigerungsmenge abgezogen und die Anzahl der verbleibenden Versteigerungstermine wird entsprechend reduziert. Die 65-Euro-Regel findet nur Anwendung, solange die verbleibende Versteigerungsmenge mindestens ein Drittel der Gesamtversteigerungsmenge im Jahr 2026 beträgt.

Wann wird ein Versteigerungstermin annulliert?

Falls die Summe aller an einem Versteigerungstermin abgegebenen Gebote geringer ist als die im Veräußerungskalender veröffentlichte Versteigerungsmenge, wird der Versteigerungstermin annulliert (§ 11 Absatz 3 BEHV). Ebenso kann ein Versteigerungstermin bei technischen Störungen der Versteigerungsplattform oder als Maßnahme bei Anzeichen für die Begehung von Betrug oder sonstigen Vermögensdelikten annulliert werden. Im Falle einer Annullierung wird der Versteigerungstermin nachgeholt und ein aktualisierter Veräußerungskalender veröffentlicht.

2. Verkaufsphase im Jahr 2026

Die Verkäufe der 2026er nEZ zum Überschussmengenpreis werden vom 03.11.2026 bis voraussichtlich zum 03.12.2026 zweimal wöchentlich (dienstags und donnerstags) für jeweils sechs Stunden von 09:00 bis 15:00 Uhr an der EEX stattfinden. Bei den Verkaufsterminen im Jahr 2026 beträgt der Preis pro 2026er nEZ 68 Euro (§ 14 BEHV). Eine Begrenzung der Kaufmengen an 2026er nEZ pro Teilnehmer ist in den Verkaufsterminen im Jahr 2026 nicht vorgesehen.

3. Nachkaufphase im Jahr 2027

Die Mengen an 2026er nEZ, die je BEHG-Verantwortlichem im Jahr 2027 erworben werden können, sind begrenzt. Insgesamt können im Jahr 2027 bis zu 10 Prozent des zum 31.12.2026 auf dem Compliance-Konto eines BEHG-Verantwortlichen ausgewiesenen Saldos an 2026er nEZ erworben werden. Der Preis zum Erwerb der Nachkaufmenge an 2026er nEZ im Jahr 2027 beträgt je nEZ 70 Euro (§ 15 BEHV). Der Nachkauf ist letztmalig bis spätestens 31.08.2027 möglich. Die Termine im Jahr 2027 werden mindestens zwei Monate vor dem ersten Verkaufstermin auf der Website der EEX veröffentlicht und werden mindestens einmal wöchentlich stattfinden.

Climate Change 49/2025: Umsetzung des Preiskorridors im nationalen Emissionshandel (nEHS) im Jahr 2026

Marktbasierte Festpreisphase (ab 2027)

BEHG-Novelle

Der Bundestag hat am 15.10.2026 das Dritte Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und nachgeordneter Verordnungen beschlossen. Mit der Novelle soll insbesondere der bislang für 2026 geltende Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je nEHS-Zertifikat auch 2027 fortgeführt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir hier umfassend informieren. Nähere Informationen finden Sie unter:

Deutscher Bundestag: Drittes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Gemäß der aktuellen Rechtslage werden ab dem Jahr 2027 nEZ zu einem marktbasierten Festpreis verkauft.

Infolge der Verschiebung des Starts der Regelphase des EU-ETS 2 auf das Jahr 2028 werden im dritten und vierten Quartal 2027 nEZ mit Jahreskennung 2027 basierend auf dem mengengewichteten Durchschnittspreis im EU-ETS 1 des jeweils vorletzten Quartals verkauft (§ 17 BEHV).

Für die nach dem Start der Regelphase des EU-ETS 2 im Jahr 2028 im nEHS verbleibenden Emissionsmengen beginnen die Verkäufe im dritten Quartal 2028. Der marktbasierte Festpreis für nEZ mit Jahreskennung ab 2028 entspricht dem mengengewichteten Durchschnittspreis im EU-ETS 2 des jeweils vorletzten Quartals (§ 16 BEHV).

Der jeweils gültige Preis wird durch uns mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Quartalsbeginn veröffentlicht. Die Mengen an nEZ an den Verkaufsterminen sind unlimitiert. Die nEZ mit einer Jahreskennung ab 2027 sind für die gesamte Handelsperiode gültig.

Rechtsgrundlage

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

Rahmendaten zur Zulassung an der EEX

BEHG-Verantwortliche und andere nach dem BEHG zulassungsberechtigte Personen können einen Zulassungsantrag bei der European Energy Exchange (EEX) zur direkten Teilnahme an den Versteigerungen und den Verkäufen stellen. Die Zulassungsbedingungen sind auf der Website der EEX einsehbar. 

Hinweis

Für die direkte Teilnahme an den Versteigerungen im Jahr 2026 sind folgende Informationen zu berücksichtigen: Für Teilnehmer, die bisher ausschließlich am nEHS-Verkauf außerhalb des geregelten Markts teilnehmen (Zahlung per SEPA-Überweisung) und noch nicht zum geregelten Markt der EEX zugelassen sind, ist aufgrund der marktregulatorischen Erfordernisse eine separate Zulassung zur direkten Teilnahme an den Versteigerungen erforderlich. Bitte beachten Sie die von der EEX kommunizierten Fristen zur vollständigen Einreichung der Unterlagen. Teilnehmer, die bereits zum Börsenhandel und Clearing an der EEX/ECC zugelassen sind und an den Festpreisverkäufen im nEHS teilgenommen haben, werden grundsätzlich automatisch für die Versteigerungen zugelassen. An den Verkäufen ab November 2026 können alle bereits für die Festpreisphase zugelassenen Teilnehmer ohne erneute Zulassung teilnehmen.

Neben der direkten Teilnahme an den  Versteigerungen und den Verkäufen besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die nEHS-Zertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder ) zu erwerben. Eine Zulassung an der EEX ist damit nicht verpflichtend.

Zu dem Thema „Veräußerungen ab 2026“ veranstaltete die EEX am 26.11.2025 ein Web-Seminar. Neben Informationen zum Auktionsdesign, wurden Details zur direkten Zulassung zu den Versteigerungen und Verkäufen ab 2026 sowie zum indirekten Zugang erläutert.

EEX Web-Seminar 2025: Marktzugang zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS)

Zu dem Thema „Zugang zu den Verkäufen" veranstaltete die EEX zuletzt am 03.04.2024 ein Web-Seminar, das sich auch an neue BEHG-Verantwortliche ab 2024 richtete. Neben Informationen zum direkten Zugang über die EEX wurde dabei auch ein Überblick über den Zugang über Intermediäre gewährt. Zu diesem Zweck stellte sich eine Reihe von Intermediären kurz vor.

EEX Web-Seminar 2024: Marktzugang zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel (nEHS)

Für Fragen und Anmerkungen zu dem Web-Seminaren wenden Sie sich bitte direkt an E-Mail: nehs@eex.com.

Weitere Informationen

EEX - Informationen zum Verkauf und zur Versteigerung