Die Bundesregierung hat am 06.08.2025 die Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) beschlossen. Damit werden wichtige Anpassungen für das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) umgesetzt und die rechtlichen Grundlagen für das Veräußerungsverfahren von nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) im nEHS ab dem Jahr 2026 geschaffen. Die Versteigerung löst im kommenden Jahr die bisherige Festpreisphase (2021 bis 2025) im nEHS ab. Dann gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2.
Das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS hat die Plattform zur Veräußerung ab 2026 am 04.07.2025 europaweit ausgeschrieben. Nach Zuschlagserteilung werden wir hierzu auf unserer Webseite informieren.
Die wichtigsten Änderungen der BEHV
- Die Verordnung regelt das Auktionsverfahren im Jahr 2026.
- An die Versteigerungen schließt sich im Jahr 2026 ein Festpreisverkauf an.
- Im Jahr 2027 können Unternehmen nEZ über den Nachkauf erwerben.
- Darüber hinaus wird auch der Übergang des nEHS in den Europäischen Emissionshandel 2 (EU-ETS 2) ab 2027 rechtlich vorbereitet. Insbesondere wird geregelt, dass für die dann noch im nEHS verbleibenden Brennstoffmengen ab 2027 ein Zertifikatspreis gilt, der an den Preis im EU-ETS 2 gekoppelt ist.
Die Verordnung tritt erst nach Verkündung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies steht zum heutigen Stand noch aus. Über die weiteren Inhalte der geänderten BEHV informieren wir in Folge der Veröffentlichung der BEHV.