Die deutsche Bundesregierung folgt dem Prinzip „zuerst vermeiden, dann reduzieren und schließlich kompensieren“, wenn es um Treibhausgasemissionen geht. Um ihre verbleibenden Emissionen auszugleichen, kompensiert die Bundesregierung diese freiwillig durch den Erwerb von autorisierten Emissionsminderungen gemäß Artikel 6.4 (A6.4ER) aus ambitionierten, qualitativ hochwertigen Klimaschutzprojekten.
Seit 2014 kompensiert die deutsche Bundesregierung die Klimaauswirkungen der Dienstreisen ihrer Mitarbeitenden. Ab 2021 kommen ausschließlich autorisierte A6.4ERs für den Erwerb in Frage.
Diese freiwillige Kompensation umfasst alle Emissionen aus Dienstreisen (einschließlich Nicht-CO2-Effekten), die von Mitarbeitenden der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiterer unmittelbar nachgeordneter Behörden unternommen werden. Zur Ermittlung des Gesamtvolumens der zu kompensierenden Emissionen werden alle im Jahr 2025 durchgeführten Dienstreisen mit Dienstfahrzeugen und Flugzeugen berücksichtigt.
Das Umweltbundesamt hat eine Ausschreibung zum Erwerb von bis zu 1.101.231 A6.4ERs mit entsprechender Anpassung aus registrierten, qualitativ hochwertigen Projekten veröffentlicht, um die Dienstreiseemissionen der Regierung und andere unvermeidbare Emissionen zu kompensieren.
Die Frist für die Einreichung von Angeboten endet am 03.11.2026.
Die Ausschreibung finden Sie hier: e-Vergabe-Plattform des Bundes: Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP (Kompensation für das Jahr 2025)