Was sind „benachbarte Containerumschlaghäfen“?
(SV 010)Als benachbarter Containerumschlaghafen gilt ein Hafen, der folgende Kriterien erfüllt (vgl. Art. 3 ga Abs. 2 EHRL):
- Der Anteil des Containerumschlags überstieg in den letzten zwölf Monaten 65 Prozent des gesamten Containerverkehrs dieses Hafens.
- Der Hafen liegt weniger als 300 Seemeilen vom nächsten EWR-Hafen entfernt.
- Die Umladung der Container erfolgt ausschließlich von Schiff zu Schiff
Die Festlegung solcher Häfen dient dem Zweck, Ausweichmanöver zur Minderung der Abgabepflicht zu vermeiden, indem Zwischenstopps vor Einfahrt in den EWR eingelegt werden. Aus diesem Grund zählen Containerhäfen in , die ein mit dem Europäischen vergleichbares Emissionshandelssystem anwenden, nicht zu den oben genannten Containerumschlaghäfen. Für den Start des Emissionshandels im Sektor wurden die Häfen „East Port Said“ in Ägypten und „Tanger Med“ in Marokko in einer entsprechenden Verordnung identifiziert.