Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Berichte, Forschungsergebnisse, internationale Aktivitäten
02.02.2024
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Ausgabe 8
Liebe Leser*innen,
das Jahr 2023 hat eine große Dynamik bei der Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten zur Bekämpfung des Klimawandels gezeigt, und alles deutet darauf hin, dass es in 2024 ähnlich sein wird.
Auf EU-Ebene stand das letzte Jahr ganz im Zeichen der Reformen des "Fit for 55"-Pakets, welches eine beispiellose und umfassende Überarbeitung des klima- und energiepolitischen Rahmens der EU vorsieht. Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1), das zentrale Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in der EU, wurde grundlegend reformiert und ein separater Emissionshandel für Verkehr und Gebäude (EU-ETS 2) sowie die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) wurden beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Reformen hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) mehrere Papiere und Berichte veröffentlicht, auf die wir Sie in dieser Ausgabe des Newsletters gerne hinweisen möchten.
Auf internationaler Ebene setzte sich die COP 28 für den vollständigen Start des Klimaclubs als ehrgeiziges zwischenstaatliches Forum für verstärkte Zusammenarbeit und kollektives Handeln ein, um die Klimaschutzmaßnahmen zu beschleunigen und die Ambitionen der Länder und Regionen zu erhöhen. Ein besonderer Schwerpunkt dieser neuen globalen Plattform wird auf den Dekarbonisierungsbemühungen im Industriesektor liegen. Die weitere Entwicklung dieser ehrgeizigen Initiative wird sicherlich aufmerksam verfolgt werden. Das UBA und seine Facheinheiten sind selbstverständlich an dieser hochaktuellen Entwicklung beteiligt und führen entsprechende Forschungsarbeiten durch, um deren Erkenntnisse einzubringen.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre und vor allem ein glückliches, gesundes und friedliches neues Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter V "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt
Der Europäische Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiteten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt mehrere Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS 1 erklären und sukzessive auf unserer Webseite eingestellt werden. Schauen Sie gerne einmal rein und erfahren mehr über die neuesten Reformen im EU-ETS 1.
Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU
In Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet.
Dieses Factsheet gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Ausweitung des EU-ETS 1 auf den Seeverkehr und die damit verbundenen Wechselwirkungen mit anderen EU-, internationalen und nationalen Politiken, die den Seeverkehrssektor betreffen. Außerdem wird ein Ausblick im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des Systems gegeben.
Der EU-ETS 1 für den Seeverkehr deckt ab 2024 Kohlendioxidemissionen und ab 2026 auch Methan- und Lachgasemissionen ab. Methan- und Lachgasemissionen werden bereits ab 2024 zusätzlich zu den Kohlendioxidemissionen in der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung einbezogen.
Luftverkehr im EU-ETS 1 und CORSIA im „Fit for 55“ – Paket
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen als Teil des "Fit for 55"-Pakets geeinigt, die das energie- und klimapolitische Instrumentarium auf das neue Klimaziel, einer Emissionsminderung um mind. 55% gegenüber 1990, bis 2030 ausrichten sollen. In diesem Factsheet werden zentrale Aspekte der Einigung zum Luftverkehr im Rahmen des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1) unter der Richtlinie 2003/87/EC und des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) komprimiert dargestellt. Außerdem wird die Interaktion mit anderen „Fit for 55“-Elementen zum Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen im Luftverkehr, die Energiesteuer- und die Erneuerbaren-Richtlinie skizziert.
Ausrichtung des EU-ETS 1 auf das neue EU-Klimaschutzziel für 2030 und Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR-1)
Mit seiner ab 2024 in Kraft tretenden Reform wurde der Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) auf das neue Klimaschutzziel ausgerichtet, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Die wesentlichen Bestandteile dieser Reform sind die Stärkung des Caps sowie die Erweiterung auf den Seeverkehr. Öko-Institut hat ein aktualisiertes Factsheet erstellt, dass die zentralen Aspekte des Cap, den Anwendungsbereich des EU-ETS 1 sowie die Änderungen an der zugehörigen Marktstabilitätsreserve (MSR 1) skizziert.
Analyse der Rolle von Artikel 6 in den NDCs der Vertragsstaaten
Das Factsheet untersucht die Rolle von Artikel 6 des Pariser Abkommens in den national festgelegten Beiträgen (engl. Nationally Determined Contributions (NDCs)), die die Vertragsstaaten bei der Klimarahmenkonvention eingereicht haben. Die Ergebnisse zeigen, dass im Allgemeinen eine beträchtliche Offenheit gegenüber Artikel 6 besteht, wobei die Absicht, so genannte Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) oder CO2-Gutschriften für Emissionsreduktionen (A6.4ERs) zu kaufen, deutlich geringer ist als die Bereitschaft, solche Einheiten zu verkaufen.
Dieses Papier beschäftigt sich mit dem zukünftigen Treibhausgasreduktions-Zwischenziel der EU für 2040. Die Europäische Kommission ist durch das EU Klimagesetz verpflichtet, noch in diesem Jahr einen Vorschlag zu machen. In diesem Papier wird daher eine Einordnung vorgenommen und für ein Netto-Treibhausgasreduktionsziel von 95 Prozent gegenüber 1990 plädiert. Neben diesem Zwischenziel für 2040 werden in dem Papier auch die Wechselwirkungen zwischen Emissionsminderungen und Senken, die Auswirkungen auf die derzeitige Architektur der Klimapolitik (bestehend aus den drei Säulen Emissionshandel, Lastenteilung und LULUCF-Regelungen) sowie Aspekte der regelmäßigen Zielüberprüfung und -verschärfung diskutiert.
Erkenntnisse aus den Kyoto Mechanismen für den Mechanismus nach Artikel 6.4
Dieser Bericht fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus den projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls zusammen, dem Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI), und leitet daraus Empfehlungen für den neuen Mechanismus nach Artikel 6.4 des Pariser Übereinkommens ab. Wir empfehlen, dass primär die Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus durchgeführt werden sollten, welche hohe Hürden bei der Implementierung haben. Weiterhin sollten sie die Ambitionen des Gastlandes steigern, eine hohe Wahrscheinlichkeit der Zusätzlichkeit aufweisen, Zusatznutzen für andere Ziele der nachhaltigen Entwicklung erzeugen, und es sollte sichergestellt werden, dass die Emissionsreduktionen auf die Maßnahme zurückgeführt werden können.
Wissenschaft und Forschung
Anpassung der CDM-Methodiken zur Anwendung im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Abkommens
Die vorliegende Studie analysiert, inwiefern existierende Methodiken für die Bestimmung der Zusätzlichkeit und Referenzfälle sowie das Monitoring unter internationalen Kohlenstoffmärkten, insbesondere diejenigen aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM), für die Anwendung unter dem Artikel 6.4-Mechanismus angepasst werden können. Im Fokus steht die Option, übergreifende Methodikwerkzeuge einzuführen, die die CDM-Methodiken „Artikel 6.4-tauglich“ machen können. Zur Veranschaulichung wird dieser Ansatz auf die beiden CDM-Methodiken ACM0005 und ACM0006 angewendet.
Infografik: Herausforderungen bei der Zertifizierung von Bodenkohlenstoff
Es gibt eine Reihe von Herausforderungen bei der Zertifizierung von Bodenkohlenstoff-Projekten, die darauf abzielen, bodenbezogene Treibhausgasemissionen zu verringern oder die Bindung von Kohlenstoff im Boden zu verbessern. Diese Herausforderungen sind eine Gefahr für die Qualität der Zertifikate und die Integrität von Kohlenstoffmärkten. Da sie nicht vollständig überwunden werden können, sollten Zertifikate für Bodenkohlenstoff nicht zur Kompensation von Emissionen verwendet werden. Die Grafik illustriert fünf relevante Herausforderungen: Quantifizierung, Nicht-Permanenz, Doppelzählung, Zusätzlichkeit sowie soziale und ökologische Auswirkungen.
Aktuelle internationale Aktivitäten und Veranstaltungen
Stipendium und Ehrung für ukrainische UBA-Gastwissenschaftlerin
Im Sommer 2023 erhielt die ukrainische Gastwissenschaftlerin Dr. Olena Matukhno das Georg Forster-Forschungsstipendium für erfahrene Forschende. Dr. Matukhno ist seit Juni 2022 als Gastwissenschaftlerin bei der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt tätig, wo sie sich mit der Erreichung der Klimaziele in der ukrainischen Eisen- und Stahlindustrie beschäftigt. In ihrem Projekt als Forschungsstipendiatin wird sie sich von Februar 2024 bis Juli 2025 mit den folgenden zwei Aufgaben befassen: Zum einen sollen Empfehlungen entwickelt werden, die politischen Entscheidungsträgern und potenziellen nationalen sowie internationalen Investoren bei der Wahl geeigneter Strategie zur Dekarbonisierung des Eisen- und Stahlsektors in der Ukraine während des Wiederaufbaus nach dem Krieg helfen. Darüber hinaus sollen die Treibhausgasemissionsindikatoren der nationalen Klimaziele der Ukraine erreicht werden.
Der zweite Teil des Projekts konzentriert sich auf die Emissionsbilanzierung im Emissionshandelssystem (ETS), das aus der Vorkriegszeit nach international und insbesondere europäisch anerkannten Standards aufgebaut werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des UBA.
Im Oktober 2023 besuchten die internationalen Klimaschutzstipendiaten der Alexander von Humboldt Stiftung die DEHSt im Rahmen ihrer Studienreise „Knowledge Transfer for Effective Climate Change Policies“. Mit Experten der DEHSt diskutierten die Stipendiaten unter anderem die Auswirkungen des Klimawandels sowie die Rolle von marktbasierter CO2-Bepreisung.
Koreanisch-Deutscher Austausch zu Klimapolitik und CO2-Bepreisung
Im September 2023 besuchte eine Delegation des Korean Environment Institute das Umweltbundesamt in Berlin für einen Austausch zur Klimapolitik in Deutschland und Korea.
Delegationsbesuch aus Brasilien
Im Oktober 2023 besuchte eine große Delegation aus Brasilien die DEHSt für einen detaillierten Austausch zu verschiedenen Aspekten des Emissionshandels und den gewonnenen Erkenntnissen.
Treffen mit Experten*Expertinnen des China Environmental Development Center
Im November 2023, besuchte eine Delegation des Environmental Development Center in China die DEHSt, um bestimmte Aspekte der Emissionsüberwachung, -berichterstattung sowie Verifizierung zu diskutieren.
Weitere Informationen
Wir sind montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Gern können Sie uns Ihre Anfragen auch per E-Mail an E-Mail: emissionshandel@dehst.de schicken.
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
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Buchholzweg 8
13627 Berlin
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