Liebe Leser*innen,
in unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie zum einen über das Verfahren zum Antrag auf Fristverlängerung zur Erbringung des Einsatznachweises nach § 6 Absatz 2 BEDV. Weiterführende Erläuterungen haben wir in unserem „Leitfaden: Zusammenwirken EU-ETS und nEHS“ im Kapitel 2.4 sowie zur Bilanzierung von Brennstoffmengen im Kapitel 1.2 ergänzt.
Zum anderen weisen wir nochmals klarstellend darauf hin, dass ein vollständiger Antrag auf ETS-Kompensation immer auch die XML-Datei enthalten muss.
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Vorgehen für den Antrag auf Fristverlängerung zur Erbringung des Einsatznachweises nach § 6 BEDV
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Den Leitfaden sowie die entsprechenende Themenseite finden Sie unter den unten stehenden Links.
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Zum Leitfaden
Weitere Informationen
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Erforderliche Fortschreibung der Bilanzierung von Brennstoffmengen, wenn im Folgejahr keine Brennstofflieferung für einen Stoffstrom erfolgte
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Am Ende des Infokastens „Hinweis zur erforderlichen Fortschreibung der Bilanzierung von Brennstoffmengen im Formular „Liefermengen und Lieferanten“, wenn im Folgejahr keine Brennstofflieferung für einen Stoffstrom erfolgte“ in Kapitel 1.2 des Leitfadens wurde ein neuer Absatz eingefügt. Auch im Rahmen der Anträge auf EU-ETS-Kompensation ist unter bestimmten Bedingungen eine Fortschreibung der Bilanzierung im Folgejahr notwendig, wenn im Folgejahr keine Brennstofflieferung entgegengenommen wurde. Das betrifft den Einsatznachweis für eingelagerte, kompensierte Brennstoffmengen nach § 6 Absatz 2 BEDV.
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Hinweis zum Fristende und zur elektronischen Antragstellung der Anträge auf ETS-Kompensation
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Unsere Newsletter, Termine und weitere Informationen finden Sie auf den folgenen Seiten.
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