Der Newsletter wird nicht richtig angezeigt? Im Browser ansehen

 
 

Europäischer Emissionshandel: Emissionsberichterstattung 2022 – FMS-Software steht bereit

10.01.2023 - Ausgabe 01
 

Liebe Leser*innen,

in unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über die Emissionsberichterstattung für das zweite Jahr der vierten Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels.

 
 

Inhalt

     FMS für Emissionsberichte
     Zusammenwirken Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) und nationaler Emissionshandel (nEHS)

FMS für Emissionsberichte

Export-Funktionalität

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Export-Funktionalität für die Emissionsberichterstattung 2022 geändert wurde. Nach dem Start eines Exports wird die angeforderte Datei nun im Hintergrund erzeugt. Ist der Export beendet, werden Sie mit einer Nachricht, die an ihre hinterlegte E-Mailadresse geschickt wird, über die Bereitstellung der Datei informiert. Die erzeugte Datei steht Ihnen im Anschluss zum Download unter dem neuen Eintrag „Exporte herunterladen“ des Startmenüs der FMS-Anwendung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Dateien nach 24 Stunden gelöscht werden und nicht mehr heruntergeladen werden können.

Änderungen an den Massenbilanzgliedern

Zum besseren Verständnis der Stoffstrommengen bei Massenbilanzgliedern haben wir im FMS die Bezeichnungen zu den Liefer- und Abgangsmengen angepasst. Für Massenbilanzglieder „Export“ und „Produkt“ wurde das Feld „Liefermenge“ in „Verkaufsmenge“ und das Feld „Menge Abgang“ in „Menge Zugang“ umbenannt. Die Berechnung der Stoffstrommenge wurde entsprechend geändert.

Zusätzliches Feld für konservative Anpassung der Menge

In den Feldern Liefermenge/Verkaufsmenge, Lager Anfangsbestand, Lager Endbestand, Menge Abgang/Menge Zugang sowie Verbrauchsmenge auf den Stoffstromformularen sind die nach der genehmigten Methode ermittelten Daten einzutragen. Gegebenenfalls erforderliche konservative Korrekturen sind in den neu implementierten, zusätzlichen Feldern für konservative Anpassungen der Menge anzugeben. Bei Massenbilanzen wird je nach Bilanzglied die Korrekturmenge bei der Berechnung der CO2-Emissionen auf die Stoffstrommenge aufgeschlagen (bei Input) oder abgezogen (bei Output und Produkt).

Meldungen im FMS

Zudem gibt es neue Meldungen im FMS. Wurde für einen im Berichtsjahr eingesetzten Brennstoff mit einer Verbrauchsmenge ungleich null ein Emissionsfaktor oder ein unterer Heizwert von null angegeben, gibt das FMS eine Meldung zur Plausibilitätsprüfung aus. Beachten Sie daher:

  1. Als Emissionsfaktor ist der vorläufige Emissionsfaktor anzugeben, der sich auf den Gesamtkohlenstoffgehalt (biogen und fossil) des Stoffstroms bezieht.
  2. Für Brennstoffe ist zudem ein Heizwert anzugeben. Prüfen Sie daher gegebenenfalls, ob der betreffende Stoffstrom ein Brennstoff oder ein Material ist.

Änderungen auf Formularen für Prüfstellen

Schließlich wurden auf den Formularen für Prüfstellen im FMS Felder zur Dokumentation der Prüfung ergänzt. Damit können nun virtuelle Standortbegehungen abgebildet werden.

Zum Formular Management System

Zusammenwirken Europäischer Emissionshandel (EU-ETS) und nationaler Emissionshandel (nEHS)

Im FMS für die EU-ETS-Emissionsberichterstattung haben wir die zusätzlichen Formulare für die Erfassung von Daten in Zusammenhang mit dem Vorabzug von Brennstoffmengen gemäß § 7 Absatz 5 BEHG aktualisiert. Erläuterungen zu den Anpassungen haben wir in einem Update des Leitfadens zum Zusammenwirken von Europäischem Emissionshandel und nationalem Emissionshandel aufgenommen. Dieser wird voraussichtlich Anfang Februar 2023 erscheinen. Wir bitten Sie, die aktualisierten zusätzlichen Formulare erst nach der Veröffentlichung des Leitfaden-Updates zum Zusammenwirken von Europäischem Emissionshandel und nationalem Emissionshandel auszufüllen.

Die Datenerfassung zur Doppelbelastung im EU-ETS-Emissionsbericht für das Jahr 2022 muss nicht durch die Prüfstelle verifiziert werden.

Weitere Informationen