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Strompreiskompensation: Versand der Beihilfebescheide für das Abrechnungsjahr 2021, Beginn der Auszahlung sowie Überprüfung der Kontodaten

02.11.2022 - Ausgabe 36/2022
 

Liebe Leser*innen,

die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird im November mit dem Versand der Beihilfebescheide für die Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2021 beginnen. Bis Ende des Jahres 2022 wird über jeden Antrag entschieden und der Bescheid über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt versendet.

Derzeit sind noch nicht alle Anträge abschließend geprüft. Daher können wir nicht ausschließen, dass Sie noch Nachforderungen zur weiteren Aufklärung erhalten. Wir bitten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand einzelner Anträge abzusehen.

Unternehmen in Schwierigkeiten/Insolvenzverfahren

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Gewährung einer Beihilfe in einer Reihe von Fällen ausgeschlossen ist. Wenn einer der nachfolgend genannten Fälle auf Ihr Unternehmen zutrifft oder vor dem Erhalt des Beihilfebescheids eintritt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie erreichen uns über die VPS, telefonisch unter 030-8903 5020 oder per E-Mail emissionshandel@dehst.de.

Die Beihilfegewährung ist gemäß Nummer 3 der einschlägigen Förderrichtlinie ausgeschlossen für

Überprüfung der Bankverbindung/Kontodaten

Um eine reibungslose Auszahlung zu gewährleisten, prüfen Sie bitte, ob die im Antrag angegebenen Kontodaten aktuell sind. Änderungen der Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend mit einer signierten Nachricht per VPS mit.

Auszahlung der Beihilfe für das Abrechnungsjahr 2021

Die individuelle Auszahlung der Beihilfe wird wenige Wochen nach Erlass des Bescheids erfolgen.

 
 

Weitere Informationen