Deutsche Emissionshandelsstelle

Zuteilungsantrag

Mit den hier zusammengestellten Informationen unterstützen wir Sie bei der Bestimmung der zuteilungsfähigen Mengen und der Erstellung eines Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030.

Weitere Informationen zur Antragstellung für neue Marktteilnehmer finden Sie unter „Zuteilungsdatenbericht“.

Leitfaden

Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informieren Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Er gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall. Der Leitfaden besteht aus mehreren Teilen, die wir zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlichen.

Teil 1: Grundlegende Informationen zu den Zuteilungsregeln und zum Zuteilungsverfahren

Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode und gibt einen Überblick über:

  • Wesentliche Änderungen der Zuteilungsregeln im Vergleich zur ersten Zuteilungszeitraum in der vierten Handelsperiode
  • Prinzipien für die Zuteilung auf Basis von aktualisierten Emissionswerten
  • Datenerfordernisse
  • Akteure und ihre Aufgaben im Zuteilungsverfahren
  • Voraussetzungen und wesentliche Schritte des Zuteilungsverfahrens für Bestandsanlagen

Teil 2: Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen - Hinweise für die Erstellung des Zuteilungsantrags

Teil 2 leitet Sie durch die Erstellung eines Zuteilungsantrags im Formular-Management-System (FMS).

Folgende Punkte werden angesprochen:

  • Vorgehen beim Antragsverfahren
  • Antragssoftware FMS
  • Grundlagen für die Ermittlung der Daten im Zuteilungsantrag, Methodenbericht und Methodenplan
  • Allgemeine Angaben zum Zuteilungsantrag
  • Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente inklusive Berücksichtigung des Risikos zur Verlagerung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen und des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM)
  • Zuordnung von Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen sowie Bilanzierung zuteilungsrelevanter Größen
  • Beschreibung der Zuteilungselemente, Bestimmung der historischen Aktivitätsraten und der Datenerfordernisse für die Aktualisierung der Emissionswerte

Teil 3a: Spezielle Zuteilungsregeln für anlagenübergreifende Wärmeströme

Teil 3a unterstützt Sie bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen.

Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:

  • Definitionen
  • Prinzip der Zuteilungsregeln für Wärmeströme
  • Wärmelieferung an Wärmenetze beziehungsweise von Wärmenetzen
  • Voraussetzungen und Nachweise für die Anerkennung von Wärmelieferungen als Fernwärme und Wärmeverbräuche für Carbon-Leakage-gefährdete Produkte (CBAM/nicht-CBAM)
  • Fallbeispielen

Teil 3b: Spezielle Zuteilungsregeln für Prozessemissionen und Restgase

Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für Restgase, die Zuteilung für Emissionen aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.

Teil 3d: Klimaneutralitätspläne

Teil 3d des Leitfadens unterstützt Sie dabei, die Formatvorlage zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen auszufüllen. Er basiert auf dem „Guidance Document“ 11 der Europäischen Kommission.

Folgende Punkte werden thematisiert:

  • Bedingungen für die kostenlose Zuteilung gemäß Artikel 10a der geänderten Emissionshandelsrichtlinie
  • Entwicklungs- und Umsetzungsprozess für Klimaneutralitätspläne
  • Erstellung von Klimaneutralitätsplänen

Teil 4: Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen und Zuteilungsdatenberichten

Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum wurde nicht überarbeitet.

Aktualisierte Hinweise und Ergänzungen zur Verifizierung für den zweiten Zuteilungszeitraum entnehmen Sie bitte direkt den überarbeiteten Teilen 1 bis 3 des Leitfadens (hauptsächlich Teil 2) sowie dem unten verlinkten Guidance Document n°4 „On the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS 2024 revision — Verification of FAR Baseline Data Reports and Annual Activity Level Reports“ (GD 4). Die allgemeinen Hinweise zur Akkreditierung und zum Verifizierungsverfahren im Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum gelten unverändert fort.

Eine Übersicht von wichtigen Änderungen der Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode finden Sie im Teil 1 des Leitfadens in Tabelle 1.

Handbücher und Hilfestellungen

Für Ihren Zuteilungsantrag werden wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular Management System), Informationen zur XML-Schnittstelle, ein FMS-Handbuch sowie eine Kurzanleitung zur Druckfunktion zur Verfügung stellen.

Identifizierung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen

Ab dem zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 in der vierten Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels 1 ist die vollständige kostenlose Zuteilung gemäß Artikel 22a Absatz 1 EU-ZuVO ((EU) 2024/873, an Investitionen in Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen geknüpft.

Diese Anforderung betrifft Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung als Nicht-KMU bewertet werden und zu diesem Zeitpunkt

  • zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 oder
  • zur Einführung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 oder
  • zur Einführung eines Eco Management and Audit Scheme (EMAS)

verpflichtet sind. Alle Energieeffizienzmaßnahmen aus den oben genannten Systemen, die in den Jahren 2019 bis 2022 identifiziert wurden, müssen umgesetzt worden sein. Von einer Kürzung der Zuteilung aufgrund nicht umgesetzter Energieeffizienzmaßnahmen wird abgesehen, wenn für jede nicht umgesetzte Maßnahme mindestens einer der Ausnahmegründe gemäß Artikel 22a Absatz 1 EU-ZuVO vorliegt.

Die Umsetzung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen aus dem Energieaudit oder dem Energiemanagementsystem sind erstmalig im Rahmen des Zuteilungsantrags und nachfolgend in den jährlichen Zuteilungsdatenberichten zu dokumentieren. Die EU-ETS-1-Prüfstelle prüft die Darstellung.

Als Hilfestellungen für die Dokumentation des Anlagenbetreibers und damit die effiziente Verifizierung durch die EU-ETS-1-Prüfstelle stellen wir zwei Arbeitshilfen zur Verfügung.

Die Arbeitshilfe „Auskunft zur Identifizierung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen“ soll Anlagenbetreiber bei der Aufbereitung der notwendigen Informationen, wie Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen identifiziert und umgesetzt werden, unterstützen, so dass die EU-ETS-1-Prüfstelle einen geeigneten Überblick über die Verfahren und die Ansprechpersonen im Unternehmen erhält.

Zusätzlich stellen wir die Arbeitshilfe „Eigenerklärung zur Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen“ zur Verfügung, die die EU-ETS-1-Prüfstelle bei der Prüfentscheidung bezüglich Umsetzung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen kann.

Die beiden Dokumente müssen nicht mit dem Zuteilungsantrag eingereicht werden.







Hier finden Sie verschiedene Hilfestellungen und Excel-Tools für Ihren Zuteilungsantrag.

Import-Tool "Tool4FMS"

Das Import-Tool dient dazu, Daten aus Ihren Zuteilungsdatenberichten der Jahre 2019 bis 2023 einzulesen und auf einem Tabellenblatt in der Struktur einer XML-Datei eines Zuteilungsantrags bereitzustellen. Das Tool kann Ihnen die manuelle Übernahme der Daten aus den Zuteilungsdatenberichten abnehmen.

Excel-Tool "Stoffströme Energie"

Hier finden Sie das Excel-Tool für die Zuordnung von externen Stoffströmen, Emissionen und Brennstoffenergien auf Zuteilungselemente als Teil des Zuteilungsantrags. Die Verwendung des Tools ist ausführlich im Leitfaden Teil 2, Kapitel 7.3 beschrieben.

Formularsatz zu Leitfaden 3a

Hier finden Sie den Formularsatz „Erklärung über die Verwendung von Wärme bei Wärmekunden“ und „Erklärung über die Verwendung von Wärme aus einem Wärmenetz“. Er kann Sie unterstützen, die notwendigen Informationen für den Nachweis von Fernwärme und die Herstellung Carbon-Leakage-gefährdeter Produkte von Ihrem Wärmenetzbetreiber oder von Ihren Wärmeabnehmern einzuholen.

Excel-Tools zu Leitfaden 3c

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