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Mit den hier zusammengestellten Informationen unterstützen wir Sie bei der Bestimmung der zuteilungsfähigen Mengen und der Erstellung eines Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen für den zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030.
Weitere Informationen zur Antragstellung für neue Marktteilnehmer finden Sie unter „Zuteilungsdatenbericht“.
Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2026 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informieren Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Er gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall. Der Leitfaden besteht aus mehreren Teilen, die wir zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlichen.
Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode und gibt einen Überblick über:
Teil 2 leitet Sie durch die Erstellung eines Zuteilungsantrags im Formular-Management-System (FMS).
Folgende Punkte werden angesprochen:
Teil 3a unterstützt Sie bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen.
Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:
Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für Restgase, die Zuteilung für Emissionen aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.
Teil 3d des Leitfadens unterstützt Sie dabei, die Formatvorlage zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen auszufüllen. Er basiert auf dem „Guidance Document“ 11 der Europäischen Kommission.
Folgende Punkte werden thematisiert:
Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum wurde nicht überarbeitet.
Aktualisierte Hinweise und Ergänzungen zur Verifizierung für den zweiten Zuteilungszeitraum entnehmen Sie bitte direkt den überarbeiteten Teilen 1 bis 3 des Leitfadens (hauptsächlich Teil 2) sowie dem unten verlinkten Guidance Document n°4 „On the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS 2024 revision — Verification of FAR Baseline Data Reports and Annual Activity Level Reports“ (GD 4). Die allgemeinen Hinweise zur Akkreditierung und zum Verifizierungsverfahren im Teil 4 des Leitfadens aus dem ersten Zuteilungszeitraum gelten unverändert fort.
Eine Übersicht von wichtigen Änderungen der Zuteilungsregeln im zweiten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode finden Sie im Teil 1 des Leitfadens in Tabelle 1.
Für Ihren Zuteilungsantrag werden wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular Management System), Informationen zur XML-Schnittstelle, ein FMS-Handbuch sowie eine Kurzanleitung zur Druckfunktion zur Verfügung stellen.
Ab dem zweiten Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030 in der vierten Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels 1 ist die vollständige kostenlose Zuteilung gemäß Artikel 22a Absatz 1 EU-ZuVO ((EU) 2024/873, an Investitionen in Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen geknüpft.
Diese Anforderung betrifft Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung als Nicht-KMU bewertet werden und zu diesem Zeitpunkt
verpflichtet sind. Alle Energieeffizienzmaßnahmen aus den oben genannten Systemen, die in den Jahren 2019 bis 2022 identifiziert wurden, müssen umgesetzt worden sein. Von einer Kürzung der Zuteilung aufgrund nicht umgesetzter Energieeffizienzmaßnahmen wird abgesehen, wenn für jede nicht umgesetzte Maßnahme mindestens einer der Ausnahmegründe gemäß Artikel 22a Absatz 1 EU-ZuVO vorliegt.
Die Umsetzung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen aus dem Energieaudit oder dem Energiemanagementsystem sind erstmalig im Rahmen des Zuteilungsantrags und nachfolgend in den jährlichen Zuteilungsdatenberichten zu dokumentieren. Die EU-ETS-1-Prüfstelle prüft die Darstellung.
Als Hilfestellungen für die Dokumentation des Anlagenbetreibers und damit die effiziente Verifizierung durch die EU-ETS-1-Prüfstelle stellen wir zwei Arbeitshilfen zur Verfügung.
Die Arbeitshilfe „Auskunft zur Identifizierung und Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen“ soll Anlagenbetreiber bei der Aufbereitung der notwendigen Informationen, wie Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen identifiziert und umgesetzt werden, unterstützen, so dass die EU-ETS-1-Prüfstelle einen geeigneten Überblick über die Verfahren und die Ansprechpersonen im Unternehmen erhält.
Zusätzlich stellen wir die Arbeitshilfe „Eigenerklärung zur Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen“ zur Verfügung, die die EU-ETS-1-Prüfstelle bei der Prüfentscheidung bezüglich Umsetzung der identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen kann.
Die beiden Dokumente müssen nicht mit dem Zuteilungsantrag eingereicht werden.
Hier finden Sie verschiedene Hilfestellungen und Excel-Tools für Ihren Zuteilungsantrag.
Unten finden Sie die Präsentationen der Informationsveranstaltung vom 09.04.2024 für Betreiber, Prüfstellen und Verbände.