Deutsche Emissionshandelsstelle

Ergebnisse des ersten Konsultationsverfahrens gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) veröffentlicht

Datum 14.11.2022

Gemäß § 26 Absatz 2 BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) führt die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) als zuständige Behörde ab 2022 jährlich eine Konsultation als Baustein zur Evaluierung der BECV durch.

Ziel der Konsultation ist es, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Die Konsultation richtet sich an Interessensverbände, die für betroffene (Teil‑)Sektoren tätig sind, an Sozialpartner sowie an Carbon-Leakage-Expertinnen und Experten.

Das Konsultationsverfahren 2022 umfasste zum einen eine Online-Befragung und zum anderen die Diskussion der Ergebnisse auf einem Experten-Forum. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse beider Teilprozesse zusammen.

Zentrale Themen waren dabei die Wirkung des CO2-Preises und der Carbon-Leakage-Kompensation, die konkrete Ausgestaltung der Beihilfe, der ökologischen Gegenleistungen sowie der Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch. Da zum Zeitpunkt der Konsultation das Antragsverfahren für das erste Abrechnungsjahr noch nicht abgeschlossen war, werden Erfahrungen aus dem Antragsverfahren erst in das Konsultationsverfahren 2023 Eingang finden.

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft unterstützte die DEHSt bei der Durchführung des Konsultationsverfahrens 2022.

Ab sofort ist der Abschlussbericht des Konsultationsverfahrens gemäß § 26 Absatz 2 BECV auf der Seite des Umweltbundesamts abrufbar. Er ist Teil des jährlichen Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30.09. vorlegen soll. In diesem Rahmen wurde er erstveröffentlicht.

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