Hinweis Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.
Quelle: ©guteksk7 - stock.adobe.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.01.2020 ist das Abkommen zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU in Kraft getreten (siehe auch Mailing 3/2020 vom 20.01.2020). Damit wird ein Prozess abgeschlossen, der nahezu zehn Jahre gedauert hat. Die Schweiz ist das erste Land, das sein Treibhausgasemissionshandelssystem erfolgreich mit dem EU-Emissionshandelssystem verknüpft hat.
Dies hat für Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb der Schweiz oder zwischen dem EWR und der Schweiz durchführen, einige Auswirkungen. Eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Aspekte (Anwendungsbereich, Berichterstattung, Zuteilung, Abgabe, Administration) haben wir unter EU-Emissionshandel im Luftverkehr in einem neuen Abschnitt "Verknüpfung des EU-ETS mit dem Schweizer Emissionshandelssystem" für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie zudem in den FAQs der Europäischen Kommission.
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050 montags bis freitags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jürgen Landgrebe
Fachbereichsleiter "Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)" im Umweltbundesamt
Sie können den Versand unseres Newsletters/Mailings jederzeit durch Versendung einer E-Mail an emissionshandel@dehst.de widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.