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Emissionshandel: Überwachungspläne 2021-2030 - FMS-Software und Informationsmaterial  (13/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Formular Management System (FMS), mit dem Anlagenbetreiber den Überwachungsplan für die 4. Handelsperiode (2021-2030) im Europäischen Emissionshandel erstellen, steht bereit. Zur Anmeldung gelangen Sie über den Quicklink "Formular Management System" unter den Online Services auf unserer Internetseite. Als Basis für die Erstellung der Überwachungspläne für die 4. Handelsperiode können die Überwachungspläne der 3. Handelsperiode im FMS importiert und angepasst werden.

Die Überwachungspläne für emissionshandelspflichtige Anlagen müssen bis zum 31.07.2020 elektronisch bei uns eingereicht werden.

Die rechtlichen Grundlagen der Überwachung und Berichterstattung in der Monitoring-Verordnung sind zur 4. Handelsperiode lediglich in einzelnen Aspekten angepasst worden. Im veröffentlichten Dokument Überwachung und Berichterstattung: Was ist neu ab 2021? wird neben den Änderungen in der Monitoring-Verordnung auch auf Vollzugsänderungen und Änderungen im FMS für die 4. Handelsperiode hingewiesen.

Als umfassendere Hilfestellungen finden Sie auf unserer Internetseite (abrufbar unter Publikationen) den aktualisierten Leitfaden zur Erstellung von Überwachungsplänen und Emissionsberichten für stationäre Anlagen in der 4. Handelsperiode (2021 bis 2030) sowie Excel-Arbeitshilfen.

Ende Mai werden wir Ihnen zusätzlich ein Tutorial zur Erläuterung der neuen Excel-Arbeitshilfe "Unsicherheitsberechnung" sowie die ursprünglich für die abgesagte Informationsveranstaltung vorbereiteten Präsentationsfolien bereitstellen.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel derzeit ausschließlich per E-Mail an emissionshandel@dehst.de .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jürgen Landgrebe
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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