Deutsche Emissionshandelsstelle

News aus der DEHSt

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Übersicht

Emissionshandel: Erinnerung an die Abgabe von Emissionsberechtigungen bis zum 30.04.2020 (10/2020)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie an die Frist zur Abgabe von Berechtigungen erinnern.

Bitte geben Sie bis spätestens Donnerstag, den 30.04.2020, die Zahl an Berechtigungen ab, die den Emissionen Ihrer Anlage oder Ihrer Flugzeuge im Jahr 2019 entspricht. Überträge aus den Vorjahren sind dabei zu berücksichtigen. Halten Sie auch unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der COVID-19 Pandemie bitte unbedingt den Abgabetermin ein. Die Europäische Kommission hat am 26.03.2020 eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie auf die hohe Relevanz der Einhaltung der anstehenden Termine hinweist.

Eine Abgabe im Unionsregister erfolgt über den Navigationspfad Konten > Suchen > Klick auf Kontostand > Neue Transaktion veranlassen > Compliance: Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA und aEUA). Bitte beachten Sie, dass eine Abgabetransaktion nur vom entsprechenden Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiberkonto vorgenommen werden kann. Der Button Neue Transaktion veranlassen wird nur angezeigt, wenn der Kontostand nicht Null ist. Der Transaktionstyp Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA und aEUA) ist darüber hinaus nur verfügbar, wenn EUA/aEUA auf dem Konto vorhanden sind.

Nach dem Klick auf Abgabe von EU-Berechtigungen (EUA/aEUA) wird eine Übersicht der aktuellen Compliance-Situation angezeigt. Die Zeile Differenz gibt darüber Auskunft, ob noch eine Abgabetransaktion erforderlich ist. Ist der Wert negativ, müssen Sie noch eine Abgabetransaktion mindestens über den angezeigten Betrag ausführen. Beachten Sie hierbei bitte, dass die Berechnung der Differenz (Summe der abgegebenen Berechtigungen minus Summe der geprüften Emissionen) nur dann korrekt angezeigt wird, wenn der Wert der geprüften Emissionen für 2019 eingetragen und von der Prüfstelle bestätigt wurde. Auch wenn keine verifizierten Emissionen für das Jahr 2019 eingetragen oder bestätigt werden konnten, sind Abgaben möglich.

Abgabetransaktionen werden im Unionsregister zu jeder Zeit, auch außerhalb des für andere Transaktionstypen geltenden Transaktionsfensters (an Arbeitstagen – Montag bis Freitag – zwischen 10:00 und 16:00 Uhr) durchgeführt. Ebenfalls gibt es keine 26-Stunden-Transaktionsverzögerung. Die Transaktion ist immer von einer zweiten kontobevollmächtigten Person oder, falls vorhanden, von einer zusätzlichen kontobevollmächtigten Person über deren Aufgabenliste zu bestätigen.

Benötigen Sie noch Berechtigungen, planen Sie bitte ausreichend Zeit ein, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist auf Ihrem Konto eingehen können. Sollte Ihr Konto auf die Vertrauenskontenliste des transferierenden Kontos neu aufgenommen werden müssen, kann eine Transaktion erst nach sieben Arbeitstagen (Montag bis Freitag) vorgenommen werden.

Nach Ablauf der Abgabefrist überprüft die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, ob die Betreiber ihrer Abgabepflicht nachgekommen sind. Wurden zu wenige Berechtigungen abgegeben, wird gegebenenfalls gemäß § 30 TEHG eine Sanktionszahlung von 100 Euro (zzgl. der Teuerungsrate gemäß Verbraucherpreisindex mit dem Basisjahr 2013) pro fehlender Berechtigung erforderlich. Die Pflicht zur Abgabe von Berechtigungen bleibt trotz einer gegebenenfalls gezahlten Sanktion weiterhin bestehen.

Weitere Auskünfte

Richten Sie Ihre Fragen rund um die Strompreiskompensation bitte möglichst per E-Mail an strompreiskompensation@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5020 zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Gladys Takramah
Fachgebietsleiterin "Kommunikation, Kundenservice, Veranstaltungsmanagement" in der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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