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Quelle: ©guteksk7 - stock.adobe.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie zum Status des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Emissionshandels-Richtlinie, mit dem die EU-Kommission die Umsetzung der CORSIA-Regelungen in europäisches und nationales Recht vornehmen wird (siehe unser Mailing vom 11.07.2018). Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission im Zuge der Einführung von CORSIA die Verordnung zur Überwachung und Berichterstattung (Monitoring and Reporting Regulation - MRR) anpassen wird.
Leider gibt es bei beiden Vorhaben Verzögerungen, die dem andauernden Abstimmungsprozess innerhalb der EU-Kommission geschuldet sind. Es liegen somit noch keine endgültigen Informationen vor.
Entsprechend unserer Zusage, Sie über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Einführung von CORSIA auf dem Laufenden zu halten (siehe unser Mailing vom 16.05.2018), wollen wir Sie mit dieser Information auf folgende Punkte hinweisen. Diese Punkte stehen allerdings wegen der noch nicht endgültig geklärten Rechtslage unter Vorbehalt und stellen nur den momentanen Informationsstand dar.
Ausschließlich relevant für deutsche Luftfahrzeugbetreiber:
Wir werden Sie nach Entscheidung der EU-Kommission zeitnah zum weiteren Vorgehen informieren. Zudem planen wir zu Beginn des neuen Jahres eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Thema für alle betroffenen Luftfahrzeugbetreiber.
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt