Deutsche Emissionshandelsstelle

News aus der DEHSt

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Übersicht

Emissionshandel im Luftverkehr: Aktuelle Informationen zur Einführung von CORSIA (10/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informieren wir Sie zum Status des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Emissionshandels-Richtlinie, mit dem die EU-Kommission die Umsetzung der CORSIA-Regelungen in europäisches und nationales Recht vornehmen wird (siehe unser Mailing vom 11.07.2018). Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die EU-Kommission im Zuge der Einführung von CORSIA die Verordnung zur Überwachung und Berichterstattung (Monitoring and Reporting Regulation - MRR) anpassen wird.

Leider gibt es bei beiden Vorhaben Verzögerungen, die dem andauernden Abstimmungsprozess innerhalb der EU-Kommission geschuldet sind. Es liegen somit noch keine endgültigen Informationen vor.

Entsprechend unserer Zusage, Sie über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Einführung von CORSIA auf dem Laufenden zu halten (siehe unser Mailing vom 16.05.2018), wollen wir Sie mit dieser Information auf folgende Punkte hinweisen. Diese Punkte stehen allerdings wegen der noch nicht endgültig geklärten Rechtslage unter Vorbehalt und stellen nur den momentanen Informationsstand dar.

  • Die Rechte und Pflichten des EU-ETS im Intra-EWR-Verkehr, inklusive Fristen und Abgabeverpflichtung, bleiben bis auf Weiteres unberührt.
  • Am 29.10.2018 wurde ein Entwurf der überarbeiteten MRR veröffentlicht.
  • Wichtig: Die Anpassung der MRR bedingt auch eine Ergänzung des bestehenden EU-ETS-Monitoringkonzepts Jährliche Emissionen für alle (europäischen und nicht-europäischen) Luftfahrzeugbetreiber, für die Deutschland im Rahmen des EU-ETS zuständig ist. Die DEHSt wird auch hierfür rechtzeitig ein elektronisches Formular bereitstellen. Über die Fristen zur Einreichung der angepassten Monitoringkonzepte informieren wir Sie, sobald ein endgültiger Informationsstand zur MRR vorhanden ist.
  • Die zuständige Behörde für die Genehmigung des aktualisierten EU-ETS Monitoringkonzepts ergibt sich unverändert aus der Verwaltungsmitgliedsstaatenliste der Kommission.

Ausschließlich relevant für deutsche Luftfahrzeugbetreiber:

  • Ab dem 01.01.2019 sind Luftfahrzeugbetreiber aus allen ICAO-Mitgliedsstaaten zu einem Monitoring ihrer CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr verpflichtet. Bis zum 28.02.2019 muss ein Monitoringkonzept an die jeweils zuständige nationale Behörde (für deutsche Betreiber: DEHSt) übermittelt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihren Planungen.
  • Vorgesehen ist, dass Sie Ihr bestehendes EU-ETS Monitoringkonzept Jährliche Emissionen lediglich um neue Angaben für internationale Flüge unter CORSIA ergänzen. Wir werden Sie rechtzeitig über die genauen Anforderungen nach Erlass des delegierten Rechtsakts informieren und ein elektronisches Formular bereitstellen.
  • Die Genehmigung der Monitoringkonzepte für internationale Flüge unter CORSIA wird, sofern diese genehmigungsfähig sind, bis zum 30.04.2019 erfolgen.

Wir werden Sie nach Entscheidung der EU-Kommission zeitnah zum weiteren Vorgehen informieren. Zudem planen wir zu Beginn des neuen Jahres eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Thema für alle betroffenen Luftfahrzeugbetreiber.  

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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