Deutsche Emissionshandelsstelle

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Übersicht

Emissionshandel im Luftverkehr: CORSIA - Kurzer Überblick und Zuständigkeiten (08/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober 2016 hat die International Civil Aviation Organization (ICAO) eine globale, marktbasierte Klimaschutzmaßnahme zur Begrenzung der Kohlendioxid-Emissionen des internationalen Luftverkehrs beschlossen. Das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) sieht eine Kompensation von Kohlendioxid-Emissionen durch Projektgutschriften ("Offsets") und Emissionsberechtigungen aus Emissionshandelssystemen ("Emissionsberechtigungen") vor, um ein kohlendioxidneutrales Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab dem Jahr 2020 zu erreichen.

Wir wollen Sie mit diesem Mailing kurz über CORSIA und über die Zuständigkeiten informieren, die sich maßgeblich von denen im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterscheiden:

Anders als im EU-ETS erfolgt bei CORSIA die Zuordnung der Luftfahrzeugbetreiber an die jeweils zuständige nationale Behörde nämlich nicht unter Zugrundelegung der erteilten Betriebsgenehmigungen oder des höchsten Schätzwerts für zugeordnete Luftverkehrsemissionen. Ausschlaggebend ist vielmehr der ICAO-Designator, das Air Operator Certificate (AOC) oder der Ort der rechtlichen Registrierung. Die DEHSt ist zukünftig in Deutschland für den Vollzug von CORSIA und somit ausschließlich für deutsche Luftfahrzeugbetreiber zuständig. Dementsprechend werden wir Informationen zu CORSIA zukünftig nur noch an diese deutschen Luftfahrzeugbetreiber versenden. Wenn Sie kein deutscher Luftfahrzeugbetreiber sind, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige nationale zivile Luftfahrtbehörde oder eine sonstige für Sie zuständige nationale Behörde.

Das maßgebliche Regelwerk der ICAO, die Standards and Recommended Practices (SARPs), legt dabei unter anderem administrative Erfordernisse, Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungsregeln (MRV-Regeln) und die Berechnung der Höhe der Kompensationsverpflichtungen fest. Sie werden voraussichtlich im Juni 2018 vom ICAO-Rat beschlossen und am 01.01.2019 in Kraft treten.

Im Anwendungsbereich von CORSIA sind solche Luftfahrzeugbetreiber, die mit ihren internationalen Flügen und Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5.700 kg jährliche Emissionen von mehr als 10.000 Tonnen Kohlendioxid erzeugen.

Es ist geplant, CORSIA in mehreren Phasen einzuführen: Nach einer zweijährigen Periode 2019 bis 2020 zur Bestimmung der Baseline-Emissionen sind zwei dreijährige Phasen (2021 bis 2026) vorgesehen, bei denen Staaten freiwillig über ihre Teilnahme entscheiden können, bevor verbindliche Kriterien für die verpflichtende Teilnahme greifen. Momentan haben bereits 73 Staaten eine freiwillige Teilnahme zwischen 2021 und 2026 zugesagt. Diese Staaten repräsentieren 87,7 Prozent der globalen Luftverkehrsleistung (Stand 11.01.2018). Dazu gehören alle europäischen Staaten und somit auch Deutschland.

Bereits ab dem 01.01.2019 sind jedoch die Luftfahrzeugbetreiber aus allen ICAO-Mitglieds-Staaten zu einem Monitoring ihrer Kohlendioxid-Emissionen verpflichtet. Dazu muss bis zum 28.02.2019 ein entsprechendes Monitoringkonzept an die jeweils zuständige nationale Behörde übermittelt werden.

Weitergehende Informationen zu CORSIA finden Sie auf den Internetseiten der ICAO.

Das genaue zukünftige Zusammenspiel zwischen CORSIA und dem EU-ETS wird derzeit noch ausgearbeitet. Nach der Verordnung (EU) 2017/2392 ist die Europäische Kommission ermächtigt, Bestimmungen für eine angemessene Emissionsüberwachung, -berichterstattung und -prüfung für die Zwecke der Umsetzung von CORSIA auf allen erfassten Flugstrecken zu erlassen. Dieser so genannte delegierte Rechtsakt wird im Herbst 2018 erwartet.

Wir werden die betroffenen deutschen Luftfahrzeugbetreiber mit weiteren Mailings und Informationen auf unseren Internetseiten über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten und spätestens nach der Sitzung des ICAO-Rats im Juni 2018 erneut informieren.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jürgen Landgrebe
Stellvertretender Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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