Deutsche Emissionshandelsstelle

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Emissionshandel: Emissionsberichterstattung 2017 - FMS-Software und aktualisierter Leitfaden stehen bereit (01/2018)

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Formular Management System (FMS), mit dem Anlagenbetreiber den Emissionsbericht 2017 im Europäischen Emissionshandel erstellen, steht bereit. Zur Software gelangen Sie über den Quicklink "Formular Management System" auf unserer Internetseite. Die gesetzliche Frist für die Übermittlung des Emissionsberichts 2017 ist Samstag, der 31.03.2018. Bitte reichen Sie den verifizierten Bericht rechtzeitig über die Virtuelle Poststelle (VPS) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ein.

Außerdem haben wir den Leitfaden für Überwachungspläne und Emissionsberichte für stationäre Anlagen aktualisiert, der ebenfalls auf unserer Internetseite zu erreichen ist.

Folgende Kapitel wurden im Leitfaden aktualisiert:

  • Nachweis einer ausreichenden Qualitätssicherung von Messgeräten im gesetzlichen Messwesen durch Kennzeichnung der Messgeräte (Kapitel 6.1.1)
  • Vereinfachung der Berichterstattung bei Einsatz einer nach den Anforderungen der "Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen" vom 23.01.2017 eignungsgeprüften Auswerteeinrichtung (Kapitel 9.1 und 9.2)
  • QAL3 Prüfergebnisse (Regelkarten) sowie die Dokumentation der Messstellen nach § 29b BImSchG sind von der Prüfstelle bei ihrer Verifizierung des Emissionsberichts zu berücksichtigen (Kapitel 9.2)
  • Konkretisierung der Formeln zur Ermittlung der Gesamtunsicherheit des THG-Massenstroms (vor allem bezüglich Korrekturgröße "Wasserdampfgehalt im Abgas") (Kapitel 9.3)
  • Präzisierung der Ermittlungsmethode von gewichteten Berechnungsfaktoren für die jährliche Berichterstattung (Kapitel 20.1.2)
  • Bedeutung eines eingeschränkten Testats der Prüfstelle (Kapitel 23.4)
  • Anpassung der Tabelle mit Fehlergrenzen und Verkehrsfehlergrenzen sowie Eichfristen gemäß Mess- und Eichverordnung für ausgewählte Messgeräte (Anhang 5)
  • Präzisierung des Begriffs "Standardabweichung" zur Ermittlung der Unsicherheit bei der Bestimmung der Lagerdichte (Anhang 9)

Eine Übersicht über die Aktualisierungen des Leitfadens finden Sie in der Tabelle "Redaktionelle Vorbemerkung zu Versionsänderungen" im Anschluss an das Inhaltsverzeichnis.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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