Deutsche Emissionshandelsstelle

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Emissionshandel: "Brexit" erfordert Änderung der europäischen Registerverordnung (18/2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Sie informieren, dass das Climate Change Committee der Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 30.11.2017 einem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der europäischen Registerverordnung zugestimmt hat. Diese Änderung wird noch vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat geprüft und soll, falls keine Einwände eingebracht werden, spätestens am 01.01.2018 in Kraft treten.

Beschlossen wurde eine Sicherungsmaßnahme, die das europäische Emissionshandelssystem vor den Folgen eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union schützen soll. Da Großbritannien die Europäische Union am 30.03.2019 verlässt, würde eine Abgabe (fällig am 30.04.2019, also nach dem EU-Austritt) nicht mehr vollumfänglich unter europäischem Recht erfolgen. Betreiber in Großbritannien könnten also Zertifikate, die sie in 2018 per Ausgabe, nach Umtausch von CER oder im Rahmen einer Auktion erhalten haben, auf dem Markt veräußern ohne selbst einer Abgabeverpflichtung nachkommen zu müssen.

Um das "Fluten" des Markts der Mitgliedstaaten mit Zertifikaten aus Großbritannien zu verhindern, soll die Europäische Kommission das Recht bekommen, in Großbritannien ausgegebene, umgetauschte oder bei einer Auktion erworbene Zertifikate im Jahr 2018 (die Ausgabe erfolgt im Jahr, in dem die Emissionen entstehen) zu kennzeichnen. Diese Zertifikate können dann nicht mehr für die Abgabe verwendet werden.

Die Europäische Kommission bereitet eine Änderung der Software des Unionsregisters vor, mit deren Hilfe diese Sicherungsmaßnahme umgesetzt werden kann. Diese Version (V8.0.9) wird definitiv nicht zum 01.01.2018 fertig. Deshalb wird die Kommission durch die Änderung der Registerverordnung in die Lage versetzt, bestimmte Prozesse im Register auszusetzen, bis die neue Version fertig ist und in Betrieb gehen kann. Soweit wir derzeit wissen, würde das die Ausgabe in allen Mitgliedstaaten sowie den Umtausch und die Auktionen in Großbritannien betreffen.

Die Europäische Kommission plant, die neue Version bis Mitte Februar 2018 in Betrieb zu nehmen, so dass die Ausgabe bis zum 28.02.2018 nicht gefährdet sein dürfte. Wie die Software aussehen wird, wie Sie markierte Berechtigungen erkennen und wie Sie solche Zertifikate auswählen können, wissen wir derzeit noch nicht. Sobald uns hierzu Informationen von der Europäischen Kommission vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Die Regierung von Großbritannien beabsichtigt selbst bis Ende des Jahres ein Gesetz zu verabschieden, um die Abgabepflicht der Betreiber in Großbritannien im Jahr 2019 vorzuziehen und deren Sanktionierung sicherzustellen. Sollte dies wie geplant geschehen, dann wird es voraussichtlich nicht dazu kommen, dass die EU Kommission die erläuterte Sicherungsmaßnahme umsetzen muss.

Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050 zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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