Hinweis Cookies
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.
Quelle: ©guteksk7 - stock.adobe.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18.10.2017 haben sich im so genannten informellen Trilog die Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Präsidentschaft und der EU-Kommission auf Änderungen zur Richtlinie 2003/87/EG geeinigt. Folgende Anpassungen sind vereinbart:
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen dem Trilog-Ergebnis nun noch formal zustimmen. Bis zum Jahresende wird die entsprechende Verordnung zur Änderung der Emissionshandels-Richtlinie dann voraussichtlich in Kraft treten. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.
Der Trilog-Beschluss bezieht sich somit im Wesentlichen auf den Zeitraum bis 2020. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission verpflichtet, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über die weitere Ausgestaltung der marktbasierten Maßnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs der ICAO (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation - CORSIA) zu informieren. Ferner sollen sie die Emissionshandels-Richtlinie vor dem Start von CORSIA auf gegebenenfalls nötigen Anpassungsbedarf zur Umsetzung von CORSIA überprüfen.
Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt