Deutsche Emissionshandelsstelle

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Übersicht

Emissionshandel im Luftverkehr: Ergebnisse des Trilogs (u.a. Emissionsberichterstattung 2017) (15/2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.10.2017 haben sich im so genannten informellen Trilog die Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Präsidentschaft und der EU-Kommission auf Änderungen zur Richtlinie 2003/87/EG geeinigt. Folgende Anpassungen sind vereinbart:

  • Die verbindliche Aussetzung der Einbeziehung internationaler Flüge (Flüge von oder nach Flugplätzen in Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) und von Flügen von und nach bestimmten Gebieten in äußerster Randlage der EU wird bis zum 31.12.2023 fortgeführt. Damit bleibt der seit 2013 angewendete so genannte reduzierte geografische Anwendungsbereich unverändert weiterhin in Kraft.
  • Neu: Luftfahrzeugbetreiber, welche bezogen auf den reduzierten geografischen Anwendungsbereich weniger als 3.000 Tonnen CO2 im Jahr emittieren, können von den Kleinemittentenregelungen Gebrauch machen. Dazu gehören Erleichterungen wie die Nutzung des "Small Emitters Tools" oder die Nutzung der "Support Facility" von EUROCONTROL. Wenn der Emissionsbericht vollständig mit Daten aus der Support Facility von EUROCONTROL erstellt wurde, entfällt die Verifizierungspflicht.
  • Luftfahrzeugbetreiber erhalten bis 2020 eine jährliche kostenlose Zuteilung, die der des Jahres 2016 entspricht. Wir werden allen Luftfahrzeugbetreibern mit kostenloser Zuteilung zeitnah nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung angepasste Zuteilungsbescheide über die VPS zusenden.

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen dem Trilog-Ergebnis nun noch formal zustimmen. Bis zum Jahresende wird die entsprechende Verordnung zur Änderung der Emissionshandels-Richtlinie dann voraussichtlich in Kraft treten. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Der Trilog-Beschluss bezieht sich somit im Wesentlichen auf den Zeitraum bis 2020. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission verpflichtet, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament regelmäßig über die weitere Ausgestaltung der marktbasierten Maßnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs der ICAO (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation - CORSIA) zu informieren. Ferner sollen sie die Emissionshandels-Richtlinie vor dem Start von CORSIA auf gegebenenfalls nötigen Anpassungsbedarf zur Umsetzung von CORSIA überprüfen.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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