Deutsche Emissionshandelsstelle

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Übersicht

Emissionshandel: Emissionsberichterstattung 2017 – Überwachung der Emissionen mit kontinuierlichen Emissionsmesssystemen (KEMS) (12/2017)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die nachfolgenden Hinweise betreffen ausschließlich Anlagenbetreiber, die ihre jährlichen Treibhausgasemissionen mittels kontinuierlicher Emissionsmessungen ermitteln.

Am 12.04.2017 wurde die umfangreich überarbeitete „Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ (nachfolgend: BeP 2017) – Rundschreiben des BMUB vom 23.01.2017 – IG I 2 – 45053/5 – (GMBl. Nr. 13/14, Seite 234-272) im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Damit werden die darin enthaltenen Vorgaben an die Überwachung und Berichterstattung über Emissionen, die mit KEMS erfasst werden, bindend.

Für den Überwachungsplan und den Emissionsbericht 2017 sind vor allem folgende Neuerungen relevant:

Anhang J der überarbeiteten BeP 2017 regelt die Anforderungen an Mess- und Auswerteeinrichtungen für Messgrößen zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen bei Anlagen im Anwendungsbereich des TEHG. Die Vorgaben zur Auswertung der Treibhausgas-Emissionsdaten gelten für alle Emissionsdaten, die im überwachungspflichtigen Betrieb gemäß Anhang A 1.32 der BeP 2017 erfasst werden.

Wir haben eine Methode zur Bestimmung von Beginn und Ende des überwachungspflichtigen Betriebs entwickelt. Diese ermöglicht, dass die anfallenden Emissionsdaten auf eindeutige und nachvollziehbare Art in die jährliche Emissionsberichterstattung einbezogen werden. Die Methode wurde in der Arbeitshilfe „Auswertung von Emissionsdaten nach den Vorgaben der aktuellen Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ veröffentlicht und steht im Bereich Anlagenbetreiber/Monitoring ab sofort zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung.

Weitere Auskünfte

Richten Sie bitte Ihre sonstigen Fragen rund um den Emissionshandel möglichst per E-Mail an emissionshandel@dehst.de. Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Service-Telefonnummer 030-8903 5050, montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. Außerdem können Sie im Internet alle bisherigen Mailings der DEHSt nachlesen. Sie finden sie unter www.dehst.de/Mailings.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Dr. Michael Angrick
Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt

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